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   KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10   

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https://dejure.org/2010,18745
KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10 (https://dejure.org/2010,18745)
KG, Entscheidung vom 14.10.2010 - 19 UF 75/10 (https://dejure.org/2010,18745)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 19 UF 75/10 (https://dejure.org/2010,18745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Familiensache: Anforderungen an den verfahrenseinleitenden Antrag; Aussetzung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form des Antrags nach § 23 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 23
    Anforderungen an die Form des Antrags nach § 23 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1747
  • FamRZ 2011, 920
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172; 2000, 2340).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172; 2000, 2340).
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10
    Es genügt die Glaubhaftmachung, also die überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. z.B. BGH NJW 1996, 1682).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2023 - 20 W 151/23

    Elektronische Einreichung von Erbscheinsanträgen

    Auch die genannten Vorschriften des FamFG sehen aber für den Verfahrensantrag in echten Antragsverfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine bestimmte Form nicht vor (vgl. Ahn-Roth in Prütting / Helms, a. a. O., § 23 FamFG, Rn. 9), so dass eine nicht den Anforderungen des § 126 Abs. 1 BGB genügende schriftliche Erklärung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 19 UF 75/10 -, juris) und andere Formen der Antragstellung als die in § 25 FamFG bezeichneten zulässig sein sollen, z. B. sogar eine telefonische oder mündliche Antragstellung (so z. B. Sternal in ders., a. a. O., § 25 FamFG, Rn. 15; Ahn-Roth in Prütting / Helms, a. a. O., § 23 FamFG, Rn. 10; a. A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.06.2013, 9 UF 631/13, juris Tz. 19), jedenfalls dann, wenn die Identität des Erklärenden zweifelsfrei feststellbar ist (vgl. Burschel / Perleberg-Kölbel in BeckOK FamFG, a. a. O., § 23 FamFG, Rn. 22c).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 239/11

    Nachlassverfahren: Sicherstellung eines Erbscheins im Wege der einstweiligen

    Das gelingt ihm dann, wenn das Gericht sie nach freier Würdigung des Verfahrensstoffs für überwiegend wahrscheinlich erachtet (Giers in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 51 Rdn. 6; KG, FamRZ 2011, 920).
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