Rechtsprechung
KG, 14.10.2015 - (4) 161 Ss 232/15 (199/15) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Versäumung, Frist, Rechtsmittelwahl, unbestimmtes Rechtsmittel
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 312 StPO, § 335 Abs 1 StPO
Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen: Versäumung der Frist zur Rechtsmittelwahl, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dem Ziel der Revisionswahl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksame Ausübung einer Rechtsmittelwahl zwischen Berufung und Sprungrevision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist; Statthaftigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dem Ziel der Revisionswahl; Rechtsmittelwahl zwischen Berufung und ...
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittelwahl zwischen Berufung und Sprungrevision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Versäumung der Frist zur Rechtsmittelwahl beim unbestimmten Rechtsmittel
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Die Qual der Rechtsmittelwahl
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 20.03.2015 - 262 Cs 303/14
- AG Berlin-Tiergarten, 20.03.2015 - 3041 Js 10622/14
- KG, 14.10.2015 - (4) 161 Ss 232/15 (199/15)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils
- OLG München, 06.04.2009 - 5St RR 53/09
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bezeichnung des Rechtsmittels als …
Auszug aus KG, 14.10.2015 - 161 Ss 232/15
Der Angeklagte war allerdings berechtigt, zur Revision überzugehen, wobei eine solche Rechtsmittelwahl indessen nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist rechtswirksam ausgeübt werden kann (vgl. OLG München wistra 2009, 327 mwN; Senat, Beschluss vom 7. April 2003 - [4] 1 Ss 77/03 [37/03] -). - OLG Naumburg, 28.04.2009 - 2 Ss 46/09
Auswirkungen des Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist auf das Wahlrecht des …
Auszug aus KG, 14.10.2015 - 161 Ss 232/15
Das Recht des Angeklagten, zwischen den beiden zunächst statthaften Anfechtungsmöglichkeiten zu wählen, geht mit dem Ablauf der Revisionsbegründungsfrist endgültig unter (vgl. OLG Naumburg StraFo 2009, 388 mwN).