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   KG, 14.10.2015 - (4) 161 Ss 232/15 (199/15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35886
KG, 14.10.2015 - (4) 161 Ss 232/15 (199/15) (https://dejure.org/2015,35886)
KG, Entscheidung vom 14.10.2015 - (4) 161 Ss 232/15 (199/15) (https://dejure.org/2015,35886)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - (4) 161 Ss 232/15 (199/15) (https://dejure.org/2015,35886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Versäumung, Frist, Rechtsmittelwahl, unbestimmtes Rechtsmittel

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 312 StPO, § 335 Abs 1 StPO
    Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen: Versäumung der Frist zur Rechtsmittelwahl, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dem Ziel der Revisionswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksame Ausübung einer Rechtsmittelwahl zwischen Berufung und Sprungrevision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist; Statthaftigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dem Ziel der Revisionswahl; Rechtsmittelwahl zwischen Berufung und ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelwahl zwischen Berufung und Sprungrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus KG, 14.10.2015 - 161 Ss 232/15
    Seinem Wesen nach war dieses unbestimmte form- und fristgerechte Rechtsmittel des Angeklagten (§§ 314 Abs. 1, 335 Abs. 1, 341 Abs. 1 StPO) von Anfang an eine Berufung (vgl. BGHSt 33, 183, 189).
  • OLG München, 06.04.2009 - 5St RR 53/09

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bezeichnung des Rechtsmittels als

    Auszug aus KG, 14.10.2015 - 161 Ss 232/15
    Der Angeklagte war allerdings berechtigt, zur Revision überzugehen, wobei eine solche Rechtsmittelwahl indessen nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist rechtswirksam ausgeübt werden kann (vgl. OLG München wistra 2009, 327 mwN; Senat, Beschluss vom 7. April 2003 - [4] 1 Ss 77/03 [37/03] -).
  • OLG Naumburg, 28.04.2009 - 2 Ss 46/09

    Auswirkungen des Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist auf das Wahlrecht des

    Auszug aus KG, 14.10.2015 - 161 Ss 232/15
    Das Recht des Angeklagten, zwischen den beiden zunächst statthaften Anfechtungsmöglichkeiten zu wählen, geht mit dem Ablauf der Revisionsbegründungsfrist endgültig unter (vgl. OLG Naumburg StraFo 2009, 388 mwN).
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