Rechtsprechung
   KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29625
KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21 (https://dejure.org/2022,29625)
KG, Entscheidung vom 14.10.2022 - 5 U 46/21 (https://dejure.org/2022,29625)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2022 - 5 U 46/21 (https://dejure.org/2022,29625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,29625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfall einer eingetragenen Wortmarke 'Black Friday' Zwischenzeitliche Löschung einer Wortmarke Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Benutzung einer Streitmarke Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bestätigt: "Black Friday"-Marke ist verfallen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Marke Black Friday ist verfallen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Verfall der Wortmarke Black Friday bestätigt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.05.2021 - I ZB 21/20

    Black Friday

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Die gegen die nur partielle Aufhebung eingelegte (in LGU 17 Abs. 1 angeführte) Rechtsbeschwerde der Beklagten ist mit Beschluss vom 27.05.2021 zurückgewiesen worden (BGH GRUR 2021, 1195 - Black Friday).

    Diese Teillöschung (BPatG, Beschl. v. 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18, juris - Black Friday) ist während des hiesigen Berufungsverfahrens rechtskräftig geworden (BGH GRUR 2021, 1195 - Black Friday).

    Auch der Bundesgerichtshof hat die (weitere) Beurteilung des Bundespatentgerichts gebilligt, bereits im Anmeldezeitpunkt (30.10.2013) sei vernünftigerweise zu erwarten gewesen, dass sich die Bezeichnung "Black Friday" als Schlagwort für einen Rabattaktionstag etablieren würde (BGH GRUR 2021, 1195 , Rn. 16 - Black Friday).

    Auch vor dem Bundesgerichtshof blieb die Beklagte mit ihrem Vorbringen, der Begriff "Black Friday" stelle kein Synonym für "Rabattaktionen" oder auch für einen "Rabattaktionstag" dar, erfolglos (vgl. BGH GRUR 2021, 1195 , Rn. 27 - Black Friday).

    Gehört also die Durchführung einer Rabattaktion zu den Dienstleistungen des Einzelhandels, so ist eine Bezeichnung, die eine solche Rabattaktion schlagwortartig benennt, nicht als Marke für diese Dienstleistungen schutzfähig (BGH GRUR 2021, 1195 , Rn. 35 - Black Friday).

    Die "BONUS"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1998, 465, 467 - BONUS I; GRUR 2002, 816, 817 - BONUS II) steht all dem - anders als die Berufung meint - nicht entgegen (vgl. insoweit BGH GRUR 2021, 1195 , Rn. 29 - Black Friday).

  • BPatG, 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Black Friday" - zur

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Der in LGU 16 Abs. 2 angeführte Beschluss des BPatG hat den von der Beklagten angefochtenen Beschluss des DPMA teilweise aufgehoben (insoweit unangefochten) und ist am 28.02.2020 an Verkündungs Statt zugestellt worden (BPatG, Beschl. v. 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18, juris - Black Friday).

    Diese Teillöschung (BPatG, Beschl. v. 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18, juris - Black Friday) ist während des hiesigen Berufungsverfahrens rechtskräftig geworden (BGH GRUR 2021, 1195 - Black Friday).

    So bescheinigt das Bundespatentgericht dem Begriff "Black Friday" für Januar 2017 ein Verkehrsverständnis, dass zu einer Schutzversagung wegen mangelnder Unterscheidungskraft führt (BPatG, Beschl. v. 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18, juris-Rn. 85 - Black Friday).

    Diese ist schon deshalb nicht hinreichend aussagekräftig, weil sie sich zum Verkehrsverständnis im Jahr 2015 verhält (vgl. BPatG, Beschl. v. 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18, juris-Rn. 89 ff. - Black Friday), wohingegen hier es um die Zeit ab Oktober 2016 geht.

    Soweit man das Angebot eines Rabattaktionstags als Einzelhandelsdienstleistung auffasst, handelt es sich bei "Black Friday", so wie das im Verkehr verstanden wird und auch seinerzeit schon wurde, aber nicht um die markenmäßige Kennzeichnung einer solchen Einzelhandelsdienstleistung im Sinne eines Hinweises ihrer betrieblichen Herkunft, sondern um ein Merkmal dieser Dienstleistung (nämlich ihrem Zeitpunkt und Inhalt: vergünstigte Preise am Freitag nach dem vierten Donnerstag im November) und damit um eine beschreibende Angabe [in diesem Sinne auch BPatG, Beschl. v. 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18, juris-Rn. 253 - Black Friday - für den ab Anmeldezeitpunkt (2013) so prognostizierbaren Begriffsverständnisverlauf in den Bereichen Elektrowaren und Elektronikwaren, was sich dann aber - jedenfalls bis Oktober 2016 - tatsächlich nicht nur dort, sondern in sämtlichen, hier in Rede stehenden, Bereichen ebenso entwickelt hat].

  • EuGH, 10.03.2022 - C-183/21

    Maxxus Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marken -

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Eine solche Behauptung eignet sich ihrer Natur nach nicht für eine detailliertere Darstellung (EuGH GRUR 2022, 573 , Rn. 38 - Maxxus/Globus).

    Dieser ist nämlich am besten in der Lage, den Beweis für die konkreten Handlungen zu erbringen, die das Vorbringen zu stützen vermögen, dass seine Marke ernsthaft benutzt worden sei (EuGH GRUR 2022, 573 , Rn. 35 - Maxxus/Globus; BGH, Beschl. v. 21.01.2021 - I ZR 128/20 - juris-Rn. 14).

    Einer solchen Gefahr, die im Übrigen nicht nur die die Löschung einer Marke wegen Nichtbenutzung betreffenden, sondern alle gerichtlichen Verfahren betrifft, kann nämlich mit verfahrensrechtlichen Mitteln, die geeignet sind, einem Verfahrensmissbrauch vorzubeugen, begegnet werden (vgl. EuGH GRUR 2022, 573 , Rn. 41-43 - Maxxus/Globus).

    Daraus folgt, dass sich die Nachweise für die ernsthafte Benutzung einer Marke auf eine Benutzung dieser Marke auf dem Markt beziehen müssen, die als solche nicht unter das Geschäftsgeheimnis fällt (vgl. EuGH GRUR 2022, 573 , Rn. 44-45 - Maxxus/Globus).

  • LG Berlin, 15.04.2021 - 52 O 320/19

    Black-Friday-Marke für verfallen erklärt

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin vom 15.04.2021 - 52 O 320/19 - wie folgt teilweise abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 15. April 2021, Aktenzeichen 52 O 320/19, die Klage vollumfänglich abzuweisen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin, Az. 52 O 320/19, vom 25. März 2021 [gemeint: 15. April 2021] die beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Registernummer XXXXX [zu ergänzen: eingetragene Marke] mit Wirkung ab dem 25. April 2019 für verfallen zu erklären.

  • BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20

    STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Für die Schlüssigkeit einer Klage auf Erklärung des Verfalls ist, wie schon in LGU 29 zutreffend ausgeführt, die bestimmte Behauptung erforderlich und ausreichend, die Streitmarke sei nicht rechtserhaltend benutzt worden (BGH GRUR 2021, 736 , Rn. 30 - Stella).

    Sonach trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der (Nicht-)Benutzung der Streitmarke im Rahmen einer Klage auf Erklärung des Verfalls nach §§ 26, 49, 55 MarkenG nicht die Klagepartei, sondern der Markeninhaber (BGH GRUR 2021, 736 , Rn. 30 - Stella).

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Die "BONUS"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1998, 465, 467 - BONUS I; GRUR 2002, 816, 817 - BONUS II) steht all dem - anders als die Berufung meint - nicht entgegen (vgl. insoweit BGH GRUR 2021, 1195 , Rn. 29 - Black Friday).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 38/13

    Probiotik - Markenlöschungsstreit: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke;

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Richtig ist zwar, dass der Verkehr der Beifügung des Zusatzes "®" zu einem Zeichen regelmäßig den Hinweis entnimmt, dass es eine Marke genau dieses Inhalts gibt (BGH GRUR 2017, 1043 , Rn. 26 - Dorzo), was der Annahme einer rein beschreibenden Verwendung der Bezeichnung entgegenstehen kann (so für den dortigen Fall BGH GRUR 2014, 662 , Rn. 29 - Probiotik).
  • BGH, 11.05.2017 - I ZB 6/16

    Dorzo - Rechtserhaltende Benutzung einer Marke: Ergänzung einer Marke durch

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Richtig ist zwar, dass der Verkehr der Beifügung des Zusatzes "®" zu einem Zeichen regelmäßig den Hinweis entnimmt, dass es eine Marke genau dieses Inhalts gibt (BGH GRUR 2017, 1043 , Rn. 26 - Dorzo), was der Annahme einer rein beschreibenden Verwendung der Bezeichnung entgegenstehen kann (so für den dortigen Fall BGH GRUR 2014, 662 , Rn. 29 - Probiotik).
  • EuGH, 04.03.2020 - C-155/18

    Tulliallan Burlington/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Demgegenüber erfasst zwar der Begriff "Einzelhandelsdienstleistungen" auch Dienstleistungen, die von einer Einkaufspassage für den Verbraucher erbracht werden, um diesem im Interesse der Firmen, die die betreffende Einkaufspassage belegen, Ansicht und Erwerb dieser Waren zu erleichtern (EuGH, Urt. v. 04.03.2020, - C-155/18 P bis C-158/18 P, Rn. 130 - BURLINGTON).
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 31/68

    Einwilligung in die Eintragung eines Warenzeichens - Vermeidung von

    Auszug aus KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
    Dieses Symbol ist für eine rechtserhaltende Benutzung weder zwingend erforderlich noch für sich gesehen stets ausreichend (vgl. BGH GRUR 1971, 355, 356 - Epigran II), sondern kann lediglich als zusätzliches Argument für die Annahme einer betrieblichen Herkunftsangabe gewertet werden (Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG , 13. Aufl., § 26 Rn. 20).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 128/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs der Klägerin bei der Prüfung der markenmäßigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht