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KG, 14.11.2002 - 2 U 89/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Auslegung eines Speditionsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 435; ADSp Nr. 27.2
Begriff der Leichtfertigkeit
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.03.2001 - 100 O 186/00
- KG, 14.11.2002 - 2 U 89/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus KG, 14.11.2002 - 2 U 89/01
Liegt nach den Umständen ein leichtfertiges Handeln nahe, ist trotz der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes zunächst der Schädiger verpflichtet, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Lagerbetriebes und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (vgl. BGH, TranspR 2001, 29, 33 m.N.).Anderenfalls kann nach den Umständen der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden des Geschädigten gerechtfertigt sein (vgl. BGH, TranspR 2001, 29, 34;… Koller, HGB § 435 Rnr. 21 m.N.).
- BGH, 07.11.1996 - I ZR 111/94
Grob fahrlässiges Organisationsverschulden eines Spediteurs; Darlegungs- und …
Auszug aus KG, 14.11.2002 - 2 U 89/01
Ist der Vortrag des Geschädigten zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen schlüssig und bestritten, so sind die vom Geschädigten angebotenen Beweise zu erheben (BGH, TranspR 1997, 291, 293).
- OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangter …
Da auch diese Behauptung allein durch Tatsachen bewiesen werden kann, die in der Geschäftssphäre der Beklagten liegen, hätten diese diesbezüglich auch Beweis anbieten müssen (vgl. zu den Darlegungs- und Beweispflichten des in Anspruch genommenen Störers im Wettbewerbsrecht auch OLG München, Urteil vom 16.11.2000, AZ: 29 U 3772/00 und KG Berlin TranspR 2003, 172 ff).