Rechtsprechung
KG, 14.11.2005 - 1 W 307/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Gesellschafter einer GbR könnten separat neben oder statt der GbR auf Unterlassung in Anspruch genommen werden
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in getrennten Verfahren; Qualifizierbarkeit mehrerer Unterlassungsschuldner als Gesamtschuldner im Sinne der §§ 421, 422 Bürgerliches ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 421; BGB § 422; ZPO § 91 Abs. 1
Geltendmachung von aus einem einheitlichen Lebensvorgang herrührenden Unterlassungsansprüchen gegen die Gesellschafter einer GbR in getrennten einstweiligen Verfügungsverfahren; Rechtsmissbrauch verneint - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.04.2005 - 16 O 144/05
- KG, 14.11.2005 - 1 W 307/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus KG, 14.11.2005 - 1 W 307/05
Diese können neben oder statt der GbR persönlich in Anspruch genommen werden (BGH NJW 2001, 1056/1060), sind aber nur dann Gesamtschuldner, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. - OLG München, 10.11.1992 - 21 W 2023/92
Streitwert bei inhaltsgleichem Unterlassungsanspruch gegen mehrere Beklagte
Auszug aus KG, 14.11.2005 - 1 W 307/05
Für das Folgeverfahren sind damit geringere Kosten entstanden als bei der Durchführung des Termins für die verbundenen Verfahren zum doppelten Streitwert (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1985, 257; OLG München MDR 1993, 286).
- KG, 29.09.2006 - 1 W 186/06
Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand der missbräuchlichen Verfahrenstrennung im …
Sie ergaben sich auch nicht aus den Verfahrensabläufen, was nach der Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen wäre (Beschluss vom 14.11.2005 - 1 W 307/05 -, siehe auch OLG Hamburg MDR 2004, 787).