Rechtsprechung
| KG, 14.11.2016 - 24 U 96/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Musikverlegeranteil
§ 7 S 1 UrhWahrnG vom 09.09.1965, § 27 VGG, § 398 BGB
Urheberrecht: Beteiligung von Musikverlegern an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der seitens der GEMA an Künstler auszuschüttenden Einnahmen aus der Verwertung ihrer Werke; Beteiligung der Verlage an den Einnahmen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Keine Verlegeranteile an GEMAAusschüttung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der seitens der GEMA an Künstler auszuschüttenden Einnahmen aus der Verwertung ihrer Werke; Beteiligung der Verlage an den Einnahmen
- rechtsportal.de
VGG § 27
Umfang der seitens der GEMA an Künstler auszuschüttenden Einnahmen aus der Verwertung ihrer Werke - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Teilurteil zur Ausschüttung von Nutzungsentgelten für Urheberrechte
- berlin.de (Pressemitteilung)
Streit zwischen Komponist bzw. Textdichter und GEMA
- internet-law.de (Kurzinformation)
Auch GEMA darf keine Verlegeranteile abführen
- damm-legal.de (Kurzinformation)
GEMA darf Ausschüttungen nicht um Verlegeranteil kürzen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
GEMA darf den Urhebern zustehende Vergütungsanteile nicht um den Verlegeranteil kürzen und an Verleger auszahlen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Ausschüttung von Nutzungsentgelten für Urheberrechte
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Verlegerbeteiligung: Rückabwicklung der GEMA steht fest
- heise.de (Pressebericht, 14.11.2016)
Gema darf Verlage nicht pauschal an Tantiemen beteiligen
- lto.de (Kurzinformation)
Rechte von Musikern gestärkt: Gema darf Musikverleger nicht an Vergütung beteiligen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Teilurteil zur Ausschüttung von Nutzungsentgelten für Urheberrechte
- kvlegal.de (Pressemitteilung)
GEMA-Ausschüttungen an Musikverlage rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
GEMA-Ausschüttung von Nutzungsentgelten für Urheberrechte
- new-media-law.net (Kurzinformation)
GEMA: Keine pauschale Ausschüttung an Musikverlage
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Keine Ausschüttungen von Verleger-Anteilen
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Verlegerbeteiligung
- anwalt.de (Kurzinformation)
GEMA-Urteil - Konsequenzen für die Verlage
- noerr.com (Kurzinformation)
Kein GEMA-Geld für Verleger - Rückzahlungen drohen
- rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)
Zur Verteilung von GEMA-Einnahmen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urheberrechte von Musikern und Künstlern
- rosepartner.de (Kurzinformation)
GEMA: Was auf die Musikverläge zukommt
Besprechungen u.ä.
- rosepartner.de (Entscheidungsbesprechung)
GEMA-Urteil
Sonstiges
- gema.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Kammergericht entscheidet gegen Verlegerbeteiligung in der GEMA
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.05.2014 - 16 O 75/13
- KG, 14.11.2016 - 24 U 96/14
- BGH, 18.10.2017 - I ZR 267/16
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2017, 94
- MMR 2017, 546
- K&R 2017, 61
- ZUM 2017, 160
- afp 2017, 61
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 25.02.2022 - 14 O 252/19 Die maßgeblichen Klauseln im Verteilungsplan der GEMA in der Zeit von 2012 bis 2016, durch die eine pauschale Verlegerbeteiligung vorgesehen waren, sind wegen Verstoß gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (i.V.m. § 7 UrhWG aF bzw. § 27 VGG) unwirksam (Anschluss an KG Teilurteil v. 14.11.2016 - 24 U 96/14).
Zwischen den Parteien entstand Streit im Zuge der Reaktion der Beklagten auf die Rechtsprechung des BGH zur Verlegerbeteiligung bei der VG Wort (Urteil vom 21.04.2016 - I ZR 198/13 - Verlegerbeteiligung ) sowie eines rechtskräftig gewordenen Urteils des KG zur Verlegerbeteiligung bei der Beklagten (Teilurteil vom 14.11.2016 - 24 U 96/14), die jeweils die Verteilungspläne insoweit für unwirksam nach § 307 Abs. 1 BGB angesehen hatten, weil die Ausschüttungsvorschriften zugunsten der Verleger mit wesentlichen Grundgedanken des damals geltenden § 7 S. 1 UrhWG nicht vereinbar seien.
(1) Von der Unwirksamkeit der Verteilungspläne geht die Kammer angesichts der Rechtsprechung des KG (Teilurteil vom 14.11.2016 - 24 U 96/14) sowie der Rechtsprechung des BGH zur Verlegerbeteiligung bei der VG Wort (Urteil vom 21.04.2016 - I ZR 198/13 - Verlegerbeteiligung ) aus.
- OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18
Beteiligung an den GEMA-Einnahmen nicht sittenwidrig
b) Eine Sittenwidrigkeit der Verträge ergibt sich auch nicht daraus, dass die Verwertungsgesellschaften nicht berechtigt sind, von der Verteilungsmasse einen festen Verlegeranteil zu berechnen und an die Verleger auszuschütten (vgl. KG, Teilurteil vom 14.11.2016, Az. 24 U 96/14, juris, dort Tz. 44 - Musikverlegeranteil).