Rechtsprechung
KG, 15.01.2007 - 26 U 218/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.11.2005 - 36 O 278/03
- LG Berlin, 11.11.2006 - 36 O 278/03
- KG, 15.01.2007 - 26 U 218/05
- BGH, 21.02.2008 - V ZR 33/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …
Auszug aus KG, 15.01.2007 - 26 U 218/05
Indem die Kläger Ersatz ihrer zur Finanzierung des Erwerbs geleisteten Aufwendungen bzw. der ihnen entgangenen Eigenkapitalverzinsung verlangen, verlangen sie im wirtschaftlichen Ergebnis von der Beklagten die Herausgabe der aus dem Kaufpreis gezogenen Nutzungen i.S.v. § 818 Abs. 1 BGB ( BGHZ 145, 52 [56 f.]; BGH, NJW 2006, 1582 [BGH 31.03.2006 - V ZR 51/05] [1584]), weshalb sich im Ergebnis eine schadensersatzrechtliche und eine bereicherungsrechtliche Lösung nicht unterscheiden.Diese Auffassung des Landgerichts wird auch durch die nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangene Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2006, wonach dann, wenn der Käufer im Falle einer Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages auch den Ersatz seiner Finanzierungskosten verlangt, die Eigennutzung nach den üblichen Miet- oder Pachtkosten anzurechnen ist ( NJW 2006, 1582 [BGH 31.03.2006 - V ZR 51/05] ) gestützt.
- BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99
Bereicherungsausgleich durch Saldierung; Erstattung von Zinsen
Auszug aus KG, 15.01.2007 - 26 U 218/05
Indem die Kläger Ersatz ihrer zur Finanzierung des Erwerbs geleisteten Aufwendungen bzw. der ihnen entgangenen Eigenkapitalverzinsung verlangen, verlangen sie im wirtschaftlichen Ergebnis von der Beklagten die Herausgabe der aus dem Kaufpreis gezogenen Nutzungen i.S.v. § 818 Abs. 1 BGB ( BGHZ 145, 52 [56 f.]; BGH, NJW 2006, 1582 [BGH 31.03.2006 - V ZR 51/05] [1584]), weshalb sich im Ergebnis eine schadensersatzrechtliche und eine bereicherungsrechtliche Lösung nicht unterscheiden. - BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Auszug aus KG, 15.01.2007 - 26 U 218/05
Eine unmittelbare Durchgriffshaftung kann nur für den Fall anerkannt werden, dass die abhängige Gesellschaft selbst nicht mehr erfüllen kann, weil sie vermögenslos ist und entweder ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet oder die vermögenslose Gesellschaft still liquidiert wird, und die Sicherheitsleistung mithin sinnlos geworden ist ( BGHZ 95, 330 [347];… MünchKomm AktG /Altmeppen, 2. Aufl., Rdnr. 41 zu § 303 AktG ). - BGH, 06.10.2005 - VII ZR 325/03
Umfang des Nutzungsvorteils beim Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine …
Auszug aus KG, 15.01.2007 - 26 U 218/05
Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 6. Oktober 2005 ( NJW 2006, 53) im Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch aus § 635 a.F. BGB die Auffassung vertreten hat, dass auch dann, wenn die Finanzierungskosten in den Schadensersatzanspruch einbezogen werden, der Wert der Eigennutzung zeitanteilig linear aus dem Erwerbspreis zu ermitteln ist, folgt der Senat dem aus den in der Entscheidung des V. Zivilsenats vom 31. März 2006 aufgeführten Gründen nicht. - BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus KG, 15.01.2007 - 26 U 218/05
Maßgeblich für die Frage einer Wissenszurechnung ist die Bedeutung der Information und nicht die funktionale Stellung der informierten Person im Betrieb ( BGHZ 132, 30 [35] ).