Rechtsprechung
KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf abgesonderte Befriedigung in einem Insolvenzverfahren; Streit über den Umfang und die Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung einer Mietzinsforderung; Wirksamkeit von vor dem Insolvenzverfahren getroffenen Verfügungen für die Zeit nach ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 91 Abs. 1; InsO § 110
§ 110 InsO hinsichtlich der Wirksamkeit einer Vorausabtretung als Spezialvorschrift gegenüber den Vorschriften über die Insolvenzanfechtung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Konkurrenz von Vorausabtretung der Miete u. Insolvenzanfechtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Können im Voraus abgetretene Mietzinsforderungen insolvenzfest sein? (IMR 2009, 30)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.03.2007 - 14 O 282/06
- LG Berlin, 03.04.2007 - 14 O 32/07
- KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1934
- NZI 2008, 440
- NZM 2008, 730
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.03.2003 - IX ZR 166/02
Anfechtbarkeit der Pfändung einer künftigen Forderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für …
Auszug aus KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07
Entsteht die im voraus abgetretene, verpfändete oder gepfändete Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so erwirbt der Gläubiger bzw. Pfandgläubiger zu Lasten der Masse nach § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungs- und kein Absonderungsrecht mehr (BGH ZIP 2003, 808). - BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82
Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis
Auszug aus KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07
Wird der tatsächliche Wille des Erklärenden bei Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung festgestellt, und hat der andere Teil die Erklärung ebenfalls in diesem Sinne verstanden, dann bestimmt dieser Wille den Inhalt des Rechtsgeschäfts, ohne dass es auf Weiteres ankommt (BGH NJW 1984, 721; NJW 2002, 1038, 1039). - BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung
Auszug aus KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07
Wird der tatsächliche Wille des Erklärenden bei Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung festgestellt, und hat der andere Teil die Erklärung ebenfalls in diesem Sinne verstanden, dann bestimmt dieser Wille den Inhalt des Rechtsgeschäfts, ohne dass es auf Weiteres ankommt (BGH NJW 1984, 721; NJW 2002, 1038, 1039).
- LG Halle, 06.11.2008 - 1 S 56/07
Anfechtungsfestes Absonderungsrecht für öffentliche Grundstückslasten bei …
Auch die Entscheidung des KG Berlin vom 15.1.2008 ( 7 U 110/07 ; zitiert nach [...]) vermag die Auffassung des Beklagten nicht zu stützen.