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   KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07   

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https://dejure.org/2008,7798
KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07 (https://dejure.org/2008,7798)
KG, Entscheidung vom 15.01.2008 - 7 U 110/07 (https://dejure.org/2008,7798)
KG, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 7 U 110/07 (https://dejure.org/2008,7798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf abgesonderte Befriedigung in einem Insolvenzverfahren; Streit über den Umfang und die Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung einer Mietzinsforderung; Wirksamkeit von vor dem Insolvenzverfahren getroffenen Verfügungen für die Zeit nach ...

  • Judicialis

    InsO § 91 Abs. 1; ; InsO § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 91 Abs. 1; InsO § 110
    § 110 InsO hinsichtlich der Wirksamkeit einer Vorausabtretung als Spezialvorschrift gegenüber den Vorschriften über die Insolvenzanfechtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkurrenz von Vorausabtretung der Miete u. Insolvenzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Können im Voraus abgetretene Mietzinsforderungen insolvenzfest sein? (IMR 2009, 30)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1934
  • NZI 2008, 440
  • NZM 2008, 730
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZR 166/02

    Anfechtbarkeit der Pfändung einer künftigen Forderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07
    Entsteht die im voraus abgetretene, verpfändete oder gepfändete Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so erwirbt der Gläubiger bzw. Pfandgläubiger zu Lasten der Masse nach § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungs- und kein Absonderungsrecht mehr (BGH ZIP 2003, 808).
  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07
    Wird der tatsächliche Wille des Erklärenden bei Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung festgestellt, und hat der andere Teil die Erklärung ebenfalls in diesem Sinne verstanden, dann bestimmt dieser Wille den Inhalt des Rechtsgeschäfts, ohne dass es auf Weiteres ankommt (BGH NJW 1984, 721; NJW 2002, 1038, 1039).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07
    Wird der tatsächliche Wille des Erklärenden bei Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung festgestellt, und hat der andere Teil die Erklärung ebenfalls in diesem Sinne verstanden, dann bestimmt dieser Wille den Inhalt des Rechtsgeschäfts, ohne dass es auf Weiteres ankommt (BGH NJW 1984, 721; NJW 2002, 1038, 1039).
  • LG Halle, 06.11.2008 - 1 S 56/07

    Anfechtungsfestes Absonderungsrecht für öffentliche Grundstückslasten bei

    Auch die Entscheidung des KG Berlin vom 15.1.2008 ( 7 U 110/07 ; zitiert nach [...]) vermag die Auffassung des Beklagten nicht zu stützen.
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