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   KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07   

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https://dejure.org/2007,8704
KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07 (https://dejure.org/2007,8704)
KG, Entscheidung vom 15.02.2007 - 2 W 15/07 (https://dejure.org/2007,8704)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 2 W 15/07 (https://dejure.org/2007,8704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrangiges Vollzugsinteresse einer Aktiengesellschaft (AG) im Freigabeverfahren; Anfechtungsklage gegen den Beschluss betreffend eine in das Handelsregister eingetragene Maßnahme der Kapitalbeschaffung; Abwägung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre am ...

  • Judicialis

    AktG § 246a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 246a
    Vorrangiges Vollzuginteresse der Aktiengesellschaft im Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG .

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1374
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07
    Vielmehr ist das konkrete Interesse der Beschwerdegegnerin am Erwerb gerade dieser Sachgegenstände begründet werden (BGHZ 71, 40; Hüffer, AktG, 7. Aufl. 2006, § 186, Rn. 34).

    Sie bedürfen grundsätzlich der sachlichen Rechtfertigung (BGHZ 71, 40, 43 ff.).

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07
    Zwar ist ein "relevanter" Verstoß gegen seine Teilnahme- und Mitwirkungsrechte anzunehmen, wenn dem Aktionär Auskünfte vorenthalten werden, die aus der Sicht eines objektiv urteilenden Aktionärs in der Fragesituation zur sachgerechten Beurteilung des Beschlussgegenstandes "erforderlich" sind (vgl. BGHZ 160, 385; 149, 158 ff., 164).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07
    Zwar ist ein "relevanter" Verstoß gegen seine Teilnahme- und Mitwirkungsrechte anzunehmen, wenn dem Aktionär Auskünfte vorenthalten werden, die aus der Sicht eines objektiv urteilenden Aktionärs in der Fragesituation zur sachgerechten Beurteilung des Beschlussgegenstandes "erforderlich" sind (vgl. BGHZ 160, 385; 149, 158 ff., 164).
  • OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 3 U 266/02

    Einlagenrückforderungen eines atypischen stillen Gesellschafters bei

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07
    Jedoch ist überwiegend anerkannt, dass die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage bei dieser Bewertung nicht außer Betracht bleiben dürfen (OLG Düsseldorf ZIP 1999, 793, 797; OLG Frankfurt AG 2003, 573, 574).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 17 W 18/99
    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07
    Jedoch ist überwiegend anerkannt, dass die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage bei dieser Bewertung nicht außer Betracht bleiben dürfen (OLG Düsseldorf ZIP 1999, 793, 797; OLG Frankfurt AG 2003, 573, 574).
  • OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06

    Freigabeverfahren nach AktG

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07
    Ob ein vorrangiges Vollzugsinteresse im Sinne der 3. Variante von § 246 a Abs. 2 AktG vorliegt, ist im Rahmen einer Abwägung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre am alsbaldigen Wirksamwerden auf der einen Seite und dem Interesse der Kläger am Aufschub auf der anderen Seite zu entscheiden, wobei im Interesse einer größtmöglichen Entscheidungsfreiheit ein weiter Beurteilungsspielraum begründet wird (OLG Jena, DB 2006, 2335 ff., 2240; OLG Nürnberg, DB 1996, 973).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01

    Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich;

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07
    So stellen Nichtigkeitseinwände gegen den Beschluss im Sinne von § 241 AktG in der Regel einen schweren Rechtsverstoß dar, der eine Registersperre auslösen kann, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet sind (OLG Stuttgart, DB 2003, 33 ff., 34).
  • OLG Nürnberg, 20.02.1996 - 12 W 3317/95
    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07
    Ob ein vorrangiges Vollzugsinteresse im Sinne der 3. Variante von § 246 a Abs. 2 AktG vorliegt, ist im Rahmen einer Abwägung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre am alsbaldigen Wirksamwerden auf der einen Seite und dem Interesse der Kläger am Aufschub auf der anderen Seite zu entscheiden, wobei im Interesse einer größtmöglichen Entscheidungsfreiheit ein weiter Beurteilungsspielraum begründet wird (OLG Jena, DB 2006, 2335 ff., 2240; OLG Nürnberg, DB 1996, 973).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 6 W 24/08

    Zulässigkeit eines aktienrechtlichen Freigabeantrags nach Eintragung eines

    cc) Bei der Abwägungsentscheidung steht dem Gericht im Interesse einer größtmöglichen Entscheidungsfreiheit (so Begr RegE zu § 16 Abs. 3 UmwG, BT-Drucks. 12/6699 S. 90) ein weiter Beurteilungsspielraum zu (OLG Jena WM 2006, 2258 = juris Rn 74; KG WM 2007, 1374 = juris Rn 19, jeweils m.w.N.).

    Dabei stellen Nichtigkeitsgründe gegen den Hauptversammlungsbeschluss jedoch in der Regel einen schweren Rechtsverstoß dar, der eine Freigabe des Beschlusses verhindern kann, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet sind (KG WM 2007, 1374 = juris Rn 19; Lutter/K. Schmidt/Schwab, § 246a AktG Rn 6, jeweils m.w.N., auch zur Gegenansicht, wonach eine Freigabe selbst bei Vorliegen von Nichtigkeitsgründen in Betracht kommen soll).

    Bei nur geringfügigen Rechtsverletzungen wäre die Verweigerung der Freigabe dagegen unverhältnismäßig, so dass eine Freigabeentscheidung ohne weiteres ergehen kann (OLG Jena WM 2006, 2258 = juris Rn 80; KG WM 2007, 1374 = juris Rn 19).

    Nicht im Rahmen der Güterabwägung zu berücksichtigen sind solche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgründe, hinsichtlich derer die Klage offensichtlich unbegründet ist, so dass sie einer Freigabe des angefochtenen Beschlusses nach § 246a Abs. 2 Alt. 2 AktG auch schon ohne Güterabwägung nicht entgegenstehen (KG WM 2007, 1374 = juris Rn 20; KG KGR 2008, 873 = juris Rn 119).

  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

    Auf Grund der Systematik des Freigabetatbestands (eine Freigabe hat bei offensichtlicher Unbegründetheit bereits ohne Abwägung zu erfolgen) ist allgemein anerkannt, dass offensichtlich unbegründete Rügen in der Abwägungsentscheidung nicht zu berücksichtigen sind (s. OLG Düsseldorf NZG 2002, 191, 193; OLG Stuttgart AG 2003, 456, 458; OLG Hamm AG 2005, 361, 364; Senat, WM 2007, 1374, 1375).

    Dass die Relevanz des Informationsmangels i.S. von § 243 Abs. 4 AktG bejaht werden könnte, steht dieser Wertung nicht entgegen (vgl. auch Senat, WM 2007, 1374, 1377).

  • OLG Bremen, 01.12.2008 - 2 W 71/08

    Vertretung der Gesellschaft im Freigabeverfahren; Begriff der offensichtlich

    Dabei schließt sich der Senat der Auffassung an, dass bei der Interessenabwägung die offensichtlich unbegründeten Rügen unberücksichtigt bleiben, weil im Falle einer offensichtlich unbegründeten Klage ein Freigabebeschluss erfolgen kann, ohne dass es einer Interessenabwägung bedarf (ebenso KG, Beschluss v. 15.02.2007, AG 2007, 359 ).
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