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   KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06   

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https://dejure.org/2007,2111
KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06 (https://dejure.org/2007,2111)
KG, Entscheidung vom 15.02.2007 - 23 U 12/06 (https://dejure.org/2007,2111)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 23 U 12/06 (https://dejure.org/2007,2111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifikation der Erstellung von VOB/B in Kenntnis der allgemeinen Benutzung als unzulässige "Empfehlung" i.S.d. § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG); Konsequenzen einer Vereinbarung von VOB/B als Ganzes für die Inhaltskontrolle von Einzelklauseln

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    VOB/B-Klauseln und Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Empfehlung der Anwendung der VOB/B durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss; Freistellung der VOB/B von der Inhaltskontrolle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch in Verbraucherverträgen ist die VOB/B als Ganzes privilegiert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht - VOB/B ist auch in Verbraucherverträgen privilegiert

  • streifler.de (Kurzinformation)

    VOB/B bleibt in Verbraucherverträgen privilegiert

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss ist kein Empfehler der VOB/B

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOB/B auch in Verbraucherverträgen privilegiert! (IBR 2007, 295)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 584
  • BauR 2007, 707
  • BauR 2007, 929
  • ZfBR 2007, 507
  • ZfBR 2007, 564
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1982 - VII ZR 92/82

    Einbeziehung und Inhaltskontrolle der VOB/B in einen Bauvertrag

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06
    Es ist daher deshalb bei allgemeinen Geschäftsbedingungen auch sachgerecht, früher nach den Vorschriften des AGB-Gesetzes und heute nach den §§ 307 ff BGB jeweils die einzelnen, den Vertragspartner besonders belastenden Klauseln einer Inhaltskontrolle zu unterziehen und im Falle ihrer Unwirksamkeit an ihrer Stelle die verdrängte gesetzliche Regelung anzuwenden (BGH in NJW 1983, 816, 818), respektive im Falle der überwiegenden Unwirksamkeit von der Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen abzusehen.

    Die VOB/B enthält daher einen auf die Besonderheiten des Bauvertragsrechts abgestimmten, im Ganzen ausgewogenen Ausgleich der beteiligten Interessen (BGH in NJW 1983, 816, 818).

    Würden nämlich auf diese Weise bestimmte, die Interessen der einen Vertragsseite bevorzugende Bestimmungen für unwirksam erklärt, so würde gerade dadurch der von dem Vertragswerk im Zusammenwirken sämtlicher Vorschriften erstrebte billige Ausgleich der Interessen gestört und der mit der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz verfolgte Zweck würde konterkariert (BGH in NJW 1983, 816, 818).

    Es ist lediglich zu prüfen, ob die VOB/B als Ganzes einer Überprüfung standhält, was nach den obigen Ausführungen zu bejahen ist, solange sie ohne jede Änderung vereinbart wird (BGH in NJW 1983, 816, 818; BGH vom 22. Januar 2004 zu dem Aktenzeichen VII ZR 419/02, Seite 6).

  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 129/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06
    Es besteht kein Anlass, die rechtliche Lage anders als in wie vom BGH als letztes noch bei Anwendbarkeit der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Gesetze (Entscheidung vom 22. Januar 2004 zu dem Aktenzeichen VII ZR 419/92; ebenso BGH in Baurecht 2004, Seite 1142) zu beurteilen.

    Zum Zeitpunkt der letzten hierzu veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Entscheidung vom 22. Januar 2004 zu dem Aktenzeichen VII ZR 419/92; ebenso BGH in Baurecht 2004, Seite 1142) gab es die Richtlinie zwar schon, ohne dass der Bundesgerichtshof sich in den genannten Entscheidungen dazu geäußert hätte.

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06
    Es ist lediglich zu prüfen, ob die VOB/B als Ganzes einer Überprüfung standhält, was nach den obigen Ausführungen zu bejahen ist, solange sie ohne jede Änderung vereinbart wird (BGH in NJW 1983, 816, 818; BGH vom 22. Januar 2004 zu dem Aktenzeichen VII ZR 419/02, Seite 6).
  • Drs-Bund, 23.06.1976 - BT-Drs 7/5422
    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06
    Zur Begründung hat die Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf ausgeführt, die VOB/B sei als ausgewogenes Vertragswerk insofern kontrollfrei zu stellen (BT-Drucksache 7/3919, Seite 42; Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucksache 7/5422, Seite 14).
  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06
    Dass auch der Gesetzgeber in Kenntnis der Rechtsprechung des BGH zur der Kontrollfreiheit für einzelne Klauseln der VOB/B (auch schon in NJW 1971, Seite 615 und 1983, Seite 816; 1987,. Seite 55, 1998, Seite 2053) die bisherige Rechtslage unangetastet lassen wollte, ergibt sich aus der unveränderten Übernahme der Vorschriften der §§ 23 Nr. 5, 10 Nr. 5, 11 Nr. 10 AGBG inhaltsgleich in die §§ 308 Nr. 5, 309 Nr. 8 b. ff. BGB.
  • BGH, 22.03.1994 - KVR 23/93

    "Mustermietvertrag"; Umgehung des Kartellverbots; Vertrieb eines

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06
    Aber dafür müssten zumindest hinreichende Anhaltspunkte im Verhalten des Beklagten vorliegen, dass er ein solches Handeln empfiehlt, etwa durch Äußerungen oder Handlungen, die eine solche Empfehlung nahe legen wie z. B. die Kaufempfehlung für entsprechende Formularverträge (BGHZ 125, 315 mit weiteren Nennungen).
  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06
    Empfehlen im Sinne der genannten Vorschrift setzt voraus, dass die Anregung, bestimmte allgemeine Geschäftsbedingungen im Rechtsverkehr zu verwenden, sich an eine größere Vielzahl von Adressaten richtet (BGHZ 112, 204, 209), ferner muss der Empfehler sich in eigenem Namen an die Verwender richten.
  • LG Tübingen, 13.03.2003 - 6 O 16/02

    VOB-Vertrag: Vereinbarkeit der Verjährungsregelungen hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 23 U 12/06
    Die einzige Entscheidung, die dem Senat hierzu bekannt ist, ist vom Landgericht Tübingen in NJW-RR 2003, Seite 1379f und geht von einer weiterhin bestehenden Privilegierung der VOB/B aus.
  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 55/07

    Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2007, 707 = NZBau 2007, 584 = ZfBR 2007, 507 und 564 veröffentlicht ist, führt aus, der Kläger sei aktivlegitimiert, weil er im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG berechtigt sei, einen Anspruch aus § 1 UKlaG geltend zu machen.
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