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   KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01   

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https://dejure.org/2004,6775
KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01 (https://dejure.org/2004,6775)
KG, Entscheidung vom 15.03.2004 - 12 U 103/01 (https://dejure.org/2004,6775)
KG, Entscheidung vom 15. März 2004 - 12 U 103/01 (https://dejure.org/2004,6775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen durch einen Unfall; Beweis einer überwiegenden oder erheblichen Wahrscheinlichkeit ausreichend für die Ursächlichkeit zwischen einer feststehenden Verletzung des Rechtsgutes und dem Umfang des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten - Unfall mit Polizeifahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität bei leichter Körperverletzung mit darauf beruhender psychischer Folgewirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 311
  • VersR 2005, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    Allerdings kann sich der Umstand einer gesundheitlichen Vorschädigung des Verletzten anspruchsmindernd auswirken (BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425).

    Der Umstand, das Letzteres nicht auszuschließen ist, geht nicht zu Lasten der Klägerin; denn der Schädiger wird dadurch nicht entlastet, dass er einen gesundheitlich vorgeschädigten Menschen verletzt hat (vgl. oben unter 2) sowie BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425; Senat, KGR 2003, 27 = NZV 2003, 239 = VRS 104, 81).

  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    Auch die Genugtuungsfunktion (vgl. dazu BGH, VersR 96, 382) ist aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens des Polizeibeamten G nicht zu vernachlässigen (vgl. ebenso AG Tiergarten, a. a. O., vorletzte Seite des Strafurteils).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    Für die Ursächlichkeit zwischen einer feststehenden Verletzung des Rechtsgutes (Körper oder Gesundheit) und der Weiterentwicklung oder dem Umfang des Schadens (haftungsausfüllende Kausalität) hingegen gilt § 287 ZPO mit der Folge, dass hierfür der Beweis einer überwiegenden oder erheblichen Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; Senat, KGR 2000, 81 m. w. N.).
  • KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    3) Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für eine bewiesene Körperverletzung ist von seiner Doppelfunktion auszugehen (vgl. BGHZ 18, 149 = NJW 1955, 1675; KG DAR 1987, 151 = VRS 72, 331, 333).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    Zum anderen haftet ein Schädiger nicht, soweit das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (also eine Bagatelle) und die psychische Reaktion des Verletzten im konkreten Fall wegen ihres groben Missverhältnisses zum Anlass schlechterdings nicht mehr verständlich ist; für eine vorhandene spezielle Schadensanlage des Geschädigten muss der Schädiger allerdings einstehen (vgl. zu allem BGH, NJW 2001, 143; NJW 1998, 813; NJW 1992, 1043, Senat, Urteil vom 23. April 2001 - 12 U 1885/99 - zur Bagatelle auch OLG Hamm DAR 2001, 360; zusammenfassend Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl. 2000, Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    Zum anderen haftet ein Schädiger nicht, soweit das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (also eine Bagatelle) und die psychische Reaktion des Verletzten im konkreten Fall wegen ihres groben Missverhältnisses zum Anlass schlechterdings nicht mehr verständlich ist; für eine vorhandene spezielle Schadensanlage des Geschädigten muss der Schädiger allerdings einstehen (vgl. zu allem BGH, NJW 2001, 143; NJW 1998, 813; NJW 1992, 1043, Senat, Urteil vom 23. April 2001 - 12 U 1885/99 - zur Bagatelle auch OLG Hamm DAR 2001, 360; zusammenfassend Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl. 2000, Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    3) Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für eine bewiesene Körperverletzung ist von seiner Doppelfunktion auszugehen (vgl. BGHZ 18, 149 = NJW 1955, 1675; KG DAR 1987, 151 = VRS 72, 331, 333).
  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 345/98

    Auslegung eines Vertrages

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    Zum anderen haftet ein Schädiger nicht, soweit das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (also eine Bagatelle) und die psychische Reaktion des Verletzten im konkreten Fall wegen ihres groben Missverhältnisses zum Anlass schlechterdings nicht mehr verständlich ist; für eine vorhandene spezielle Schadensanlage des Geschädigten muss der Schädiger allerdings einstehen (vgl. zu allem BGH, NJW 2001, 143; NJW 1998, 813; NJW 1992, 1043, Senat, Urteil vom 23. April 2001 - 12 U 1885/99 - zur Bagatelle auch OLG Hamm DAR 2001, 360; zusammenfassend Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl. 2000, Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 13 U 148/00

    Psychischer Folgeschaden - Zurechnung - Geringfügigkeit - Bagatellunfall

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    Zum anderen haftet ein Schädiger nicht, soweit das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (also eine Bagatelle) und die psychische Reaktion des Verletzten im konkreten Fall wegen ihres groben Missverhältnisses zum Anlass schlechterdings nicht mehr verständlich ist; für eine vorhandene spezielle Schadensanlage des Geschädigten muss der Schädiger allerdings einstehen (vgl. zu allem BGH, NJW 2001, 143; NJW 1998, 813; NJW 1992, 1043, Senat, Urteil vom 23. April 2001 - 12 U 1885/99 - zur Bagatelle auch OLG Hamm DAR 2001, 360; zusammenfassend Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl. 2000, Rn. 8 m. w. N.).
  • KG, 08.01.2001 - 12 U 7095/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug an einer

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01
    Das gilt auch, wenn - wie hier - das L B im Wege der Amtshaftung nach §§ 823 Abs. 1, 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG für Schäden in Anspruch genommen wird, die ein Amtsträger in Ausübung seines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes einen Dritten zugefügt hat (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2001 - 12 U 7095/99 -).
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 10719/99

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschädigung

  • KG, 02.09.2019 - 25 U 163/17

    Haftung bei Kfz-Unfall: Bewertung der Aussagen von Unfallzeugen; Anscheinsbeweis

    Allerdings hat das Gericht bei der Ausübung seines ihm nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens zu beachten, dass vergleichbare Verletzungen und Beeinträchtigungen möglichst vergleichbare Entschädigungen zur Folge haben (vgl. z.B. KG NZV 2005, 311; OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 1468; siehe auch BGH VersR 1970, 134 und 281).
  • LG Limburg, 14.10.2022 - 4 O 114/21
    Vergleichbar scheinen vielmehr die Entscheidungen des OLG Bamberg, Urteil vom 24.03.2003, 4 U 172/02 (falscher Tumorverdacht), AG Westerstede vom 27.01.2020, 27 C 101/19 (Psychische Beeinträchtigung/Schock/Angst mit Schlafstörungen, KG vom 15.03.2004, 12 U 103/01 (psychische Störung mit körperlichen Folgen), AG Lüdenscheid vom 26.08.2004, 92 C 110/04 (Angst vor Hepatitisinfektion), AG Köln vom 19.11.2008, 141 C 3/08 (Fehldiagnose Aids), wobei vorliegend zu berücksichtigen ist, dass die psychische Beeinträchtigung der Klägerin für etwa sieben Wochen dem Abbrechen der Ärmchen zugerechnet werden kann.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2010 - 10 Sa 790/10

    Schmerzensgeld - Bagatellverletzung - Nachweis einer Bargeldübergabe -

    Die wesentliche Grundlage für die Höhe der Bemessung des Schmerzensgeldes bilden das Maß und die Dauer der Lebensbeeinträchtigung, die Größe, Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen und Leiden sowie die Dauer der Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, Übersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufes, die Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie ferner der Grad des Verschuldens und die Gesamtumstände des Falles (KG, Urteil vom 15. März 2004 - 12 U 103/01).
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