Rechtsprechung
KG, 15.03.2012 - 19 UF 186/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1629 BGB, § 1666 BGB, § 1696 BGB, § 1909 BGB, Art 6 Abs 2 GG
Entzug der Gesundheitsfürsorge: Uneinigkeit der Eltern bei Verdachtsdiagnose der Transsexualität eines 11jährigen Kindes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Rückübertragung der elterlichen Gesundheitssorge für ein 11-jähriges transsexuelles Kind; Anforderungen an die Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Wahrnehmung der gesundheitlichen Belange eines transsexuellen Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entzug der Gesundheitssorge wegen Transsexualität eines 11jährigen Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Keine Rückübertragung der Gesundheitssorge vom Jugendamt auf die Kindesmutter im Zusammenhang mit einer Verdachtsdiagnose der Transsexualität eines 11jährigen Kindes
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesundheitssorge bei einem möglicherweise transsexuellen Kind
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Entzug der Gesundheitssorge unter der Verdachtsdiagnose der Transsexualität eines Kindes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Rückübertragung der elterlichen Gesundheitssorge für ein 11-jähriges transsexuelles Kind bei berechtiger Beauftragung einer Ergänzungspflegerin
- taz.de (Pressebericht, 23.03.2012)
Streit um elfjährige Transsexuelle: Alex soll in die Psychiatrie
- dr-baier-partner.de (Kurzinformation)
Gesundheitssorge/Kindeswohl: Bei vermuteter Transsexualität entscheidet das Jugendamt
- berliner-zeitung.de (Pressebericht, 28.05.2012)
Transsexualität: Im Zweifel gegen das Kind
- spiegel.de (Pressebericht, 25.06.2012)
Transsexualität: Kopf oder Körper
Besprechungen u.ä.
- beck-blog (Entscheidungsanmerkung und Diskussion)
Zwangseinweisung eines 11jährigen Kindes zur Therapie seiner Geschlechtsorientierung zulässig
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 12.12.2011 - 84 F 277/11
- KG, 15.03.2012 - 19 UF 186/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1071
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus KG, 15.03.2012 - 19 UF 186/11
Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts nach § 1666 BGB ist das Vorliegen einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH Beschluss v. 26.10.2011 - Az. XII ZB 247/11 - Rn 25 m.w.N.).Der Eingriff in das elterliche Sorgerecht ist nur zulässig, wenn durch die Maßnahme die Gefahr für das Kind abgewendet werden kann und mit ihr nicht andere Belastungen einher gehen, die schwerer wiegen als der abzuwendende Schaden (vgl. BGH Beschluss v. 26.10.2011 - Az. XII ZB 247/11 - Rn 29).
- BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11
Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des …
Auszug aus KG, 15.03.2012 - 19 UF 186/11
Denn auch wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, können die Interessen des Kindes in der Regel ausreichend durch einen nach § 158 FamFG zu bestellenden Verfahrensbeistand wahrgenommen werden (BGH Beschluss v. 7.9.2011 Az. XII ZB 12/11 - Rn 17 ff).Ohne der rechtliche Vertreter zu sein wird der Verfahrensbeistand als "Anwalt" des Kindes bezeichnet (vgl. BGH Beschluss v. 7.9.2011 - Az. XII ZB 12/11 - Rn 21;… Stößer in Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl. 2011, § 158 Rn 1).
- OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen …
Gerade auch mangelnde Kooperationsbereitschaft oder die Weigerung, einen medizinisch indizierten Eingriff vornehmen zu lassen, können den Sorgerechtsentzug rechtfertigen (OLG Celle NJW 1995, 782, 793; KG, Beschluss vom 15.3. 2012, 19 UF 186/11 - BeckRS 2012, 10138; OLG Köln, Beschluss vom 12.9. 2012, 4 UF 142/12 - BeckRS 2012, 22233;… Veit, in: BeckOK-BGB, Stand: 1.11.2011, § 1666 Rdn. 17, 41).