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   KG, 15.03.2022 - 1 AR 9/22   

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https://dejure.org/2022,5546
KG, 15.03.2022 - 1 AR 9/22 (https://dejure.org/2022,5546)
KG, Entscheidung vom 15.03.2022 - 1 AR 9/22 (https://dejure.org/2022,5546)
KG, Entscheidung vom 15. März 2022 - 1 AR 9/22 (https://dejure.org/2022,5546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 S 2 FamFG, § 5 Abs 1 Nr 4 FamFG, § 342 Abs 1 FamFG, § 343 Abs 3 S 1 Alt 2 FamFG, § 343 Abs 3 S 2 FamFG
    Bindungswirkung eines in Unkenntnis landesrechtlich geregelter Gerichtszuständigkeiten ergangenen Verweisungsbeschlusses; Formelle Anforderungen einer gerichtlichen Unzuständigkeitserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Verweisung an Zuständigkeitsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 4
    Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss; Verweisungsbeschluss in Unkenntnis landesrechtlich geregelter amtsgerichtlicher Zuständigkeiten

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 788
  • FGPrax 2022, 189
  • FamRZ 2022, 973
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.01.2016 - 2 SAF 17/15

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts im Sorgerechtsprozess

    Auszug aus KG, 15.03.2022 - 1 AR 9/22
    Die Voraussetzungen für ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts liegen nicht vor, wenn das in einem Verweisungsbeschluss als zuständig bezeichnete Gericht die Akten lediglich an das verweisende Gericht zurückgibt, ohne seine Entscheidung den Beteiligten bekannt zu geben (Anschluss an OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12. September 2016 - 6 SV 3/19, FamRZ 2017, 236 und OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 2016 - II-2 SAF 17/15, FamRZ 2016, 1391, 1392).(Rn.3).

    Vorausgesetzt wird in jedem Fall aber wenigstens die Bekanntgabe der Entscheidungen an die Verfahrensbeteiligten (OLG Hamm, FamRZ 2016, 1391, 1392; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2020, 1912).

  • OLG Hamm, 31.07.2020 - 2 SAF 8/20

    Antragsgegner im Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich

    Auszug aus KG, 15.03.2022 - 1 AR 9/22
    Vorausgesetzt wird in jedem Fall aber wenigstens die Bekanntgabe der Entscheidungen an die Verfahrensbeteiligten (OLG Hamm, FamRZ 2016, 1391, 1392; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2020, 1912).

    Dies ist angenommen worden in Fällen, in denen sich das verweisende Gericht über die Zuordnung des Gerichts, an das es verweist, zu dem für die Zuordnung maßgeblichen Wohnsitz eines Beteiligten offensichtlich geirrt hat (OLG Hamm, FamRZ 2020, 1912, 1913; Beschluss vom 24. Februar 2011 - II-2 SAF 2011 - juris).

  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus KG, 15.03.2022 - 1 AR 9/22
    Andere sehen darin einen offensichtlichen Sachverhaltsirrtum, der aber letztlich ebenfalls keine Bindungswirkung entfalten soll (BAG, NJW 1997, 11091, 1092; BayObLG, NJOZ 2003, 519; Sternal, a.a.O., § 3, Rdn. 55).
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