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KG, 15.04.2003 - 1 AR 126/02 - 5 Ws 63/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 216
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 26.02.1986 - RReg. 4 St 256/85
Milderung; Verurteilung; Wiedereinsetzung; Entschädigungspflicht
Auszug aus KG, 15.04.2003 - 5 Ws 63/02
Wie sich aus der Begründung zum Gesetzesentwurf ergibt, sollen mit dieser Formulierung Fallgestaltungen, wie sie zum Beispiel beim Strafbefehl vorkommen (vgl. BayOblG VRS 71, 77), oder die Rechtskrafterstreckung von Revisionsentscheidungen auf Mitangeklagte (§ 357 StPO) abgedeckt werden (vgl. BT-Drucks. VI/460 S. 7). - KG, 14.11.1996 - 5 Ws 296/95
Verurteilung zum Tode unter Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte wegen …
Auszug aus KG, 15.04.2003 - 5 Ws 63/02
Durch dieses Gesetz sollen gerade solche Fälle behandelt werden, in denen Entscheidungen nicht (mehr) nach den Regeln der StPO, insbesondere des Wiederaufnahmeverfahrens, aufgehoben werden können, es jedoch - außerhalb der StPO - einer Aufhebung oder Milderung bedurfte, um eine möglichst umfassende Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege zu ermöglichen (Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin, Drucks. II/1016 S. 2; KG NJW 1997, 953, 954). - Drs-Bund, 13.05.1965 - BT-Drs IV/3423
Auszug aus KG, 15.04.2003 - 5 Ws 63/02
Die Entschädigungsansprüche der Hinterbliebenen im Sinne des § 29 Nr. 6 BEG sind von der Ausschlußfrist nur ausgenommen worden, um Unbilligkeiten zu vermeiden, die sich dadurch ergeben würden, daß ein an Körper und Gesundheit Geschädigter erst nach dem 31. Dezember 1969 verstirbt (BT-Drucks. IV/3423 S. 25).