Rechtsprechung
   KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8978
KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06 (https://dejure.org/2007,8978)
KG, Entscheidung vom 15.05.2007 - 1 W 361/06 (https://dejure.org/2007,8978)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 1 W 361/06 (https://dejure.org/2007,8978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung aus bereits vorhandenen Vollstreckungstiteln bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Qualifizierung einer Kostenerstattungsforderung als Neumasseverbindlichkeit; Feststellung einer Zahlungsverpflichtung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den ...

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; ZPO § 240; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 85; ; InsO § 89; ; InsO § 105; ; InsO § 208; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 210

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in 2. Instanz - Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 610
  • NZI 2008, 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.07.2002 - I R 69/00

    Änderung gem. § 175 AO; rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06
    In diesem Fall ist die gegen den in den Rechtsstreit eingetretenen Kläger begründete Kostenerstattungsforderung in vollem Umfang als sog. Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Nr. 2 InsO anzusehen (vgl. BAG SAE 1960, 74, 75; OLG München ZIP 2001, 31; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 22, 24; Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 10 KO Anm. 8; § 59 KO Anm. 1b; BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; a.A. Kübler/Prütting/Lüke, § 85 Rn. 58f.; Uhlenbrock/Uhlenbrock, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 51; vgl. auch die weiteren Nachweise in BFH ZIP 2002, 2225).

    Darauf kommt es hier aber nicht an, weil die der Kostenfestsetzung zugrunde liegende und den Kostenbeamten bindende Kostengrundentscheidung keine Einschränkungen enthält (vgl. BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; Rpfleger 1990, 1482, 1483; Münchener Komm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 19; aA wohl BFH ZIP 2002, 2225).

    Ob trotz einheitlicher Kostenentscheidung die vor der Insolvenzeröffnung angefallenen Prozesskosten gegen den Insolvenzverwalter festgesetzt werden können, wird in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. BGH ZIP 2006, 2132; BFH ZIP 2002, 2225).

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06
    In diesem Fall ist die gegen den in den Rechtsstreit eingetretenen Kläger begründete Kostenerstattungsforderung in vollem Umfang als sog. Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Nr. 2 InsO anzusehen (vgl. BAG SAE 1960, 74, 75; OLG München ZIP 2001, 31; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 22, 24; Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 10 KO Anm. 8; § 59 KO Anm. 1b; BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; a.A. Kübler/Prütting/Lüke, § 85 Rn. 58f.; Uhlenbrock/Uhlenbrock, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 51; vgl. auch die weiteren Nachweise in BFH ZIP 2002, 2225).

    Darauf kommt es hier aber nicht an, weil die der Kostenfestsetzung zugrunde liegende und den Kostenbeamten bindende Kostengrundentscheidung keine Einschränkungen enthält (vgl. BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; Rpfleger 1990, 1482, 1483; Münchener Komm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 19; aA wohl BFH ZIP 2002, 2225).

    Ob trotz einheitlicher Kostenentscheidung die vor der Insolvenzeröffnung angefallenen Prozesskosten gegen den Insolvenzverwalter festgesetzt werden können, wird in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. BGH ZIP 2006, 2132; BFH ZIP 2002, 2225).

  • OLG Hamm, 24.05.1994 - 21 W 26/93
    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06
    In diesem Fall ist die gegen den in den Rechtsstreit eingetretenen Kläger begründete Kostenerstattungsforderung in vollem Umfang als sog. Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Nr. 2 InsO anzusehen (vgl. BAG SAE 1960, 74, 75; OLG München ZIP 2001, 31; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 22, 24; Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 10 KO Anm. 8; § 59 KO Anm. 1b; BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; a.A. Kübler/Prütting/Lüke, § 85 Rn. 58f.; Uhlenbrock/Uhlenbrock, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 51; vgl. auch die weiteren Nachweise in BFH ZIP 2002, 2225).

    Darauf kommt es hier aber nicht an, weil die der Kostenfestsetzung zugrunde liegende und den Kostenbeamten bindende Kostengrundentscheidung keine Einschränkungen enthält (vgl. BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; Rpfleger 1990, 1482, 1483; Münchener Komm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 19; aA wohl BFH ZIP 2002, 2225).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06
    Zeigt der Insolvenzverwalter nach einer bereits erfolgten Anzeige der Masseunzulänglichkeit an, dass die Insolvenzmasse auch nicht zur vollen Befriedigung aller Neumassegläubiger ausreicht, ist nur dann, wenn er die Unzulänglichkeit im Einzelnen darlegt und erforderlichenfalls beweist, wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses - bei fortbestehendem Feststellungsinteresse - nur noch die Feststellung einer Zahlungsverpflichtung möglich (vgl. BGHZ 154, 358 = NJW 2003, 2454 = Rpfleger 2003, 461; BAG ZIP 2003, 1850; Kübler/Prütting, Insolvenzordnung, Stand November 2006, § 208 Rn. 37).
  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99

    Behandlung einer Geldleistung als Gegenleistung für eine länger dauernde

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06
    In diesem Fall ist die gegen den in den Rechtsstreit eingetretenen Kläger begründete Kostenerstattungsforderung in vollem Umfang als sog. Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Nr. 2 InsO anzusehen (vgl. BAG SAE 1960, 74, 75; OLG München ZIP 2001, 31; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 22, 24; Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 10 KO Anm. 8; § 59 KO Anm. 1b; BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; a.A. Kübler/Prütting/Lüke, § 85 Rn. 58f.; Uhlenbrock/Uhlenbrock, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 51; vgl. auch die weiteren Nachweise in BFH ZIP 2002, 2225).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06
    Die Erstattungspflicht des Klägers als Insolvenzverwalter ist auch nicht lediglich festzustellen, wofür allerdings ein Feststellungsinteresse gegeben wäre, weil der Kläger bereits die Höhe der Kostenerstattungspflicht angegriffen hat (vgl. dazu BGH Rpfleger 2005, 382, 383).
  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 431/84

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckungsgegenklage wegen Masseunzulänglichkeit -

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06
    Fehlt es an einer solchen Darlegung muss es bei dem Ausspruch der Leistungspflicht verbleiben; der Insolvenzverwalter kann dann im Verfahren nach § 767 ZPO gegen den Vollstreckungstitel vorgehen (vgl. BAG ZIP 1986, 1338; Münchener Kommentar/Hefermehl, InsO, § 208 Rn. 60).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06
    Zeigt der Insolvenzverwalter nach einer bereits erfolgten Anzeige der Masseunzulänglichkeit an, dass die Insolvenzmasse auch nicht zur vollen Befriedigung aller Neumassegläubiger ausreicht, ist nur dann, wenn er die Unzulänglichkeit im Einzelnen darlegt und erforderlichenfalls beweist, wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses - bei fortbestehendem Feststellungsinteresse - nur noch die Feststellung einer Zahlungsverpflichtung möglich (vgl. BGHZ 154, 358 = NJW 2003, 2454 = Rpfleger 2003, 461; BAG ZIP 2003, 1850; Kübler/Prütting, Insolvenzordnung, Stand November 2006, § 208 Rn. 37).
  • BAG, 02.11.1959 - 2 AZR 479/56

    Konkurs - Unterbrochener Rechtsstreit - Revisionsinstanz - Erledigung der

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06
    In diesem Fall ist die gegen den in den Rechtsstreit eingetretenen Kläger begründete Kostenerstattungsforderung in vollem Umfang als sog. Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Nr. 2 InsO anzusehen (vgl. BAG SAE 1960, 74, 75; OLG München ZIP 2001, 31; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 22, 24; Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 10 KO Anm. 8; § 59 KO Anm. 1b; BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; a.A. Kübler/Prütting/Lüke, § 85 Rn. 58f.; Uhlenbrock/Uhlenbrock, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 51; vgl. auch die weiteren Nachweise in BFH ZIP 2002, 2225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht