Rechtsprechung
   KG, 15.05.2012 - 5 U 148/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31368
KG, 15.05.2012 - 5 U 148/11 (https://dejure.org/2012,31368)
KG, Entscheidung vom 15.05.2012 - 5 U 148/11 (https://dejure.org/2012,31368)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 5 U 148/11 (https://dejure.org/2012,31368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Getrennte Abmahnungen gegen Geschäftsführer und GmbH sprechen für Rechtsmissbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen eine Gesellschaft und ihren Geschäftsführer; Höhe der Anwaltsgebühren bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung und Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen eine Gesellschaft und ihren Geschäftsführer; Anwaltsgebühren bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung und Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung; Höhe der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch - Abmahnung von Geschäftsführer und GmbH

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Gesellschaft und ihren Geschäftsführer kann rechtsmissbräuchlich sein

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des KG Berlin vom 15.05.2012, Az.: 5 U 148/11 (Rechtsmissbräuchliche Abmahnung)" von RA Dr. Simon Menke, original erschienen in: WRP 2012, 1140 - 1145.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1431
  • GRUR-RR 2012, 481
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Nürnberg, 15.01.2019 - 3 U 724/18

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Werbeanzeigen im Posteingang eines kostenlosen

    b) Für einen Missbrauch spricht, wenn der Berechtigte einen deutlich überhöhten Streitwert ansetzt und dadurch hohe Abmahnkosten geltend macht (KG Berlin, Urteil vom 15. Mai 2012 - 5 U 148/11, Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13

    Irreführende Werbung: Durchgestrichener Preis neben beworbenem Preis im

    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele ist indessen nicht erforderlich (BGH, GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; KG, WRP 2012, 1140, Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 54/14

    Anforderungen an die Zuordnung einer Preisangabe zu einer Rufnummer

    Insbesondere ist der vom Kläger in der Klageschrift angegebene Streitwert nicht überhöht, was ein mögliches Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen darstellen kann (KG, NJW-RR 2012, 1431).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch

    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele ist indessen nicht erforderlich (BGH, GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; KG, WRP 2012, 1140).
  • OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 2 U 165/16

    Wettbewerbsverstoß bei einer Fahrzeugwerbung ohne Angabe des Kraftstoffverbrauchs

    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele ist indessen nicht erforderlich (BGH, GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; KG, WRP 2012, 1140, Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 99/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von nicht mit Namen und Anschrift des

    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele ist indessen nicht erforderlich (BGH, GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; KG, WRP 2012, 1140).
  • LG Würzburg, 17.12.2020 - 1 HKO 2375/20

    Rechtsmissbrauch aufgrund überhöhter Angabe des Gegenstandswerts und Forderung

    In der Rechtsprechung ist schon bisher anerkannt, dass Angabe eines überhöhten Gegenstandswerts ein Indiz für rechtsmissbräuchliches Handeln sein kann (vgl. KG WRP 2012, 1140 Rn. 6; OLG Frankfurt WRP 2016, 368; OLG Hamburg WRP 2020, 499).
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