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   KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05   

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https://dejure.org/2006,9050
KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05 (https://dejure.org/2006,9050)
KG, Entscheidung vom 15.06.2006 - 10 U 184/05 (https://dejure.org/2006,9050)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 10 U 184/05 (https://dejure.org/2006,9050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    El Presidente

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; KUG § 22
    Grenzen der Bildberichterstattung über die Festnahme einer im öffentlichen Leben stehenden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 345
  • GRUR-RR 2007, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05
    Der Begriff der Zeitgeschichte erfasst nicht allein Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, sondern wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt; zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 391; BGH, NJW 2006, 599).

    Bei Straftaten, die die Öffentlichkeit in besonderem Maße berühren, kann wegen der Stellung der Person des Beschuldigten und der Art der Straftat eine namentliche Berichterstattung auch unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität zulässig sein (BGH, NJW 2006, 599).

    Die dargelegten Erwägungen rechtfertigen nicht nur die Wortberichterstattung, sondern auch die Veröffentlichung eines kontextgerechten oder kontextneutralen Fotos zu dem Bericht (vgl. BGH, NJW 2006, 599).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05
    Da aber die Grundrechte insgesamt Konkretisierungen des Prinzips der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts die unantastbare Menschenwürde verletzt (vgl. BVerfGE 93, 266, 293).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 202, 230 ff.) sprechen erhebliche Erwägungen für eine auch die Person des Täters einbeziehende vollständige Information der Öffentlichkeit über vorgefallene Straftaten, weil Straftaten zum Zeitgeschehen gehören, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien überhaupt ist, und weil unter anderem die Verletzung der allgemeinen Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein durchaus anzuerkennendes Interesse an näherer Information über Tat und Täter begründen.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05
    Der Begriff der Zeitgeschichte erfasst nicht allein Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, sondern wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt; zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 391; BGH, NJW 2006, 599).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05
    Solche Angriffe können in Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und anderen Verhaltensweisen bestehen, die dem Betroffenen seinen Achtungsanspruch als Mensch absprechen (vgl. BVerfGE 1, 97, 104).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
    Sie war nicht - wie etwa ein "Unterweltkönig" mit Drogenhintergrund, der sich daher u.U. auch Aufnahmen von seiner Festnahme gefallen lassen muss (KG v. 15.06.2006 - 10 U 184/05, NJW-RR 2007, 345) oder ein wegen Einbrüchen in Schulen und Kindergärten aufgefallener sog. Intensivtäter (dazu LG Wiesbaden v. 26.04.2005 - 1 S 32/04, NJW-RR 2005, 1069) derart aus der Masse der durchschnittlichen mutmaßlichen Trickbetrüger herausgetreten, dass sie eine Bildberichterstattung über ihre Person in der konkreten Form hinnehmen musste.
  • OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf die Berichterstattung in einem laufenden

    Dies rechtfertigt nicht nur die Wortberichterstattung, sondern auch die Veröffentlichung eines kontextgerechten oder kontextneutralen Fotos zu dem Bericht (KG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2006 - 10 U 184/05, Rn. 4 und 8).
  • KG, 14.07.2006 - 9 U 228/05

    Unterlassungsanspruch: Fernsehberichterstattung über die Festnahme eines

    Daraus folgt allerdings nicht - wie das Landgericht anzunehmen scheint -, dass die Wiedergabe einer Festnahme generell unzulässig ist, nur weil sich der Betroffene in dieser Situation nicht gegen das Fotografiert-Werden wehren kann (so auch KG, 10. Zivilsenat, Urteil vom 15. Juni 2006 - 10 U 184/05).
  • LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 651/09
    Die Darstellungen verletzen die Antragstellerin auch insoweit in ihrem Persönlichkeitsrecht, als sie als wehrlos und einer verächtlichen Behandlung ausgesetzt dargestellt wird (vgl. KG NJW-RR 2007, 345).
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