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   KG, 15.06.2015 - 4 Ws 49/15, 141 AR 239/15   

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https://dejure.org/2015,38852
KG, 15.06.2015 - 4 Ws 49/15, 141 AR 239/15 (https://dejure.org/2015,38852)
KG, Entscheidung vom 15.06.2015 - 4 Ws 49/15, 141 AR 239/15 (https://dejure.org/2015,38852)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 4 Ws 49/15, 141 AR 239/15 (https://dejure.org/2015,38852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66 Abs 2 S 4 JGG, § 85 Abs 2 S 1 JGG, Art 101 GG
    Nachträgliche Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe: Sachliche Zuständigkeit bei Teilverbüßung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 4 Ws 49/15
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Landeskasse Berlin zur Last, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 58. Aufl., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO.
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