Rechtsprechung
KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 23 Abs 3 VVG, § 26 Abs 2 S 2 VVG
Anzeigeobliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Verlust des Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter des Fahrzeugs; gesetzliche Vorsatzvermutung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der unterbliebenen Anzeige des Verlustes eines Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter eines Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der unterbliebenen Anzeige des Verlustes eines Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter eines Fahrzeugs
- rechtsportal.de
VVG § 23 Abs. 2 ; VVG § 26 Abs. 2 S. 2
Rechtsfolgen der unterbliebenen Anzeige des Verlustes eines Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter eines Fahrzeugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.01.2016 - 43 O 152/15
- KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
- BGH - IV ZR 208/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten …
Auszug aus KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
Tritt die Gefahrerhöhung jedoch - wie vorliegend der Schlüsselverlust - ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers ein, erlangt dieser aber nachträglich Kenntnis davon, besteht zu seinen Lasten zwar keine Verpflichtung, die erhöhte Gefahr - z.B. durch Auswechslung der Schlösser oder Umcodierung der Schließanlage - aktiv zu beseitigen, weshalb die als solche wertneutrale Weiterbenutzung und -vermietung des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Schlüsselverlustes nicht als Vornahme einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG angesehen werden kann (vgl. OLG Celle VersR 2005, 640 - 643, zitiert nach juris, dort Rdz. 54 m.w.N.;… vgl. auch BGH VersR 1996, 703 - 704, zitiert nach juris, dort Rdz. 13). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen …
Auszug aus KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
Tritt die Gefahrerhöhung jedoch - wie vorliegend der Schlüsselverlust - ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers ein, erlangt dieser aber nachträglich Kenntnis davon, besteht zu seinen Lasten zwar keine Verpflichtung, die erhöhte Gefahr - z.B. durch Auswechslung der Schlösser oder Umcodierung der Schließanlage - aktiv zu beseitigen, weshalb die als solche wertneutrale Weiterbenutzung und -vermietung des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Schlüsselverlustes nicht als Vornahme einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG angesehen werden kann (…vgl. OLG Celle VersR 2005, 640 - 643, zitiert nach juris, dort Rdz. 54 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 1996, 703 - 704, zitiert nach juris, dort Rdz. 13). - OLG Köln, 06.04.2004 - 9 U 52/03
Anspruch aus gepfändetem und überwiesenem Recht eines Versicherungsnehmers; Frage …
Auszug aus KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
im Rahmen der Haftpflichtversicherung angenommen wurde mit der Begründung, es könne davon ausgegangen werden, dass kein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz dadurch aufs Spiel setze, dass er die Anzeige willentlich unterlasse (vgl. OLG Köln VersR 2004, 1547 - 1549, zitiert nach juris, dort Rdz. 20 m.w.N.), kann dies schon wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen nicht auf die Anzeigepflicht nach festgestellter Gefahrerhöhung übertragen werden.