Rechtsprechung
KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Invaliditätszusatzversorgung von Kindern bei einer angeborenen Krankheit eines Kindes; Begriff der "unklaren" Klausel; Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung; Wirksamkeit des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB §§ 1 ff; BGB § 307
Formularmäßiger Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Invalidität aufgrund angeborener Krankheiten in der privaten Unfallversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hermanns-rechtsanwaelte.de , S. 3 (Leitsatz)
Versicherungsschutz, Invalidität
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.11.2005 - 7 O 121/05
- KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05
- BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
Papierfundstellen
- VersR 2007, 53
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93
Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der …
Auszug aus KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit des Leistungsausschlusses in der Reisekrankenversicherung bei akuter Behandlungsbedürftigkeit vor Versicherungsbeginn (BGH VersR 1994, 549) hat der Gesetzgeber die §§ 16 ff. VVG geschaffen, um eine Ausgewogenheit zwischen den Parteien bei der für beide wichtigen Abschätzung der jeweiligen Gefahrenlage vor Vertragsschluss zu gewährleisten. - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05
Dabei sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH VersR 1993, 957). - BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 31/82
Erstreckung des Krankenversicherungsschutzes auf die Kosten einer Kurbehandlung - …
Auszug aus KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05
Auch wenn insoweit die Auslegung grundsätzlich am Sprachgebrauch des täglichen Lebens auszurichten ist (BGH, VersR 1983, 850) und Ausschlussklauseln grundsätzlich eng auszulegen sind (BGH, VersR 1984, 252), ist die vom Landgericht zu Gunsten des Versicherungsnehmers gefundene Auslegungsmöglichkeit, dass Versicherungsschutz bei angeborenen Erkrankungen nur ausgeschlossen sein soll, wenn sie im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind, schon grammatikalisch nicht möglich.
- BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95
Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger
Auszug aus KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05
Unklar sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGH, VersR 1996, 622). - BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95
Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen; …
Auszug aus KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05
Aus den gleichen Gründen hat der Bundesgerichtshof eine Klausel in den Bedingungen einer Restschuldlebensversicherung für unwirksam erachtet, wonach sich der Versicherungsschutz in Form einer Krankentagegeldversicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht auf Versicherungsfälle erstrecken sollte, die innerhalb von zwei Jahren nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten und auf im Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes aufgetretene Gesundheitsstörungen zurückzuführen sind (BGH VersR 1996, 486, Ziffer 3 b) der Entscheiungsgründe). - BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03
Beschränkung der Erstattung von Aufwendungen für Psychotherapie in der privaten …
Auszug aus KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05
Eine solche liegt nur dann vor, wenn die Einschränkung der Leistung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH VersR 2004, 1037). - BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81
Umfang der Ausschlußklausel
Auszug aus KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05
Auch wenn insoweit die Auslegung grundsätzlich am Sprachgebrauch des täglichen Lebens auszurichten ist (BGH, VersR 1983, 850) und Ausschlussklauseln grundsätzlich eng auszulegen sind (BGH, VersR 1984, 252), ist die vom Landgericht zu Gunsten des Versicherungsnehmers gefundene Auslegungsmöglichkeit, dass Versicherungsschutz bei angeborenen Erkrankungen nur ausgeschlossen sein soll, wenn sie im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind, schon grammatikalisch nicht möglich.