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   KG, 15.09.1997 - 8 RE-Miet 6517/96   

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KG, 15.09.1997 - 8 RE-Miet 6517/96 (https://dejure.org/1997,1825)
KG, Entscheidung vom 15.09.1997 - 8 RE-Miet 6517/96 (https://dejure.org/1997,1825)
KG, Entscheidung vom 15. September 1997 - 8 RE-Miet 6517/96 (https://dejure.org/1997,1825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Mieterhöhung; Bezifferung des Ausgangsmietzinses und des begehrten neuen Mietzinses ; Wirksamkeit der Mieterhöhung im Zeitpunkt des gegenwärtigen Zustimmungsverlangens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen; zutreffender Erhöhungsbetrag; überhöht bezifferte Ausgangsmiete; überhöht bezifferte Endmiete; schwebend unwirksames oder wirksames früheres Mieterhöhungsverlangen; hintereinandergeschaltete Mieterhöhungen; Kürzungsbeträge bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 571; MHG § 2 Abs. 1 S. 2, § 3

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung nach § 2 MHG und Ausgangsmietzins

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Mieterhöhung und Ausgangsmiete bei Rechtsstreit über vorausgegangene Mieterhöhungen

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Erwerbers einer mit öffentlichen Mitteln modernisierten preisfreien Wohnung, Abzug von Kürzungsbeträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 296
  • NZM 1998, 107
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 30.05.1983 - 4 REMiet 2/83

    Umlagefähigkeit von Erschließungskosten vom Vermieter auf den Mieter;

    Auszug aus KG, 15.09.1997 - 8 REMiet 6517/96
    Aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 MHG folgt jedoch, daß das Mieterhöhungsrecht nur demjenigen Vermieter zusteht, der die Modernisierungsarbeiten durchgeführt hat, denn im Absatz 1 Satz 1 ist von den baulichen Maßnahmen die Rede, die "der Vermieter" durchgeführt hat (h.M. vgl. hierzu Kinne in Blömeke/Blümmel/Kinne/Lorenz, Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum, 2. Auflage 1994, Teil B Rz. 45; so auch OLG Hamm RE vom 30.5.82 in NJW 83, 2331; Sternel Mietrecht aktuell, 2. Auflage RN 654; Emmerich in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Auflage, § 3 MHRG Rdnr. 4; LG Berlin in MM 94, 246; LG Hamburg in WuM 1991, 121 ; Beuermann, § 3 MHG Rdn. 11; AG Hamburg WuM 1986, 140; a.A. Bub/Treier, Handbuch, 2. Auflage, III A RN 553).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus KG, 15.09.1997 - 8 REMiet 6517/96
    Die Unwirksamkeit eines derartigen Zustimmungsverlangens kann deshalb nicht angenommen werden, ohne daß es noch einer Erörterung der Frage bedarf, ob die Auffassung des Landgerichts mit der Eigentumsgarantie der Verfassung vereinbar wäre, die es verbietet, die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar zu erschweren (vgl. BVerfG in NJW 1992, 1379 ).
  • LG Hamburg, 08.05.1990 - 316 S 25/90

    Mieterhöhungsverlangen bei Kauf einer modernisierten Wohnung

    Auszug aus KG, 15.09.1997 - 8 REMiet 6517/96
    Aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 MHG folgt jedoch, daß das Mieterhöhungsrecht nur demjenigen Vermieter zusteht, der die Modernisierungsarbeiten durchgeführt hat, denn im Absatz 1 Satz 1 ist von den baulichen Maßnahmen die Rede, die "der Vermieter" durchgeführt hat (h.M. vgl. hierzu Kinne in Blömeke/Blümmel/Kinne/Lorenz, Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum, 2. Auflage 1994, Teil B Rz. 45; so auch OLG Hamm RE vom 30.5.82 in NJW 83, 2331; Sternel Mietrecht aktuell, 2. Auflage RN 654; Emmerich in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Auflage, § 3 MHRG Rdnr. 4; LG Berlin in MM 94, 246; LG Hamburg in WuM 1991, 121 ; Beuermann, § 3 MHG Rdn. 11; AG Hamburg WuM 1986, 140; a.A. Bub/Treier, Handbuch, 2. Auflage, III A RN 553).
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    bb) Dem vermag der Senat - ebenso wie der 8. Zivilsenat des Kammergerichts in dem auf den genannten Vorlagebeschluß ergangenen Rechtsentscheid vom 15. September 1997 (8 RE-Miet 6517/96) - nicht zu folgen.

    Der Gesetzgeber wollte damit auch verhindern, daß der Vermieter die Kürzung des Mieterhöhungsbetrages umgeht, indem er eine Mieterhöhung nach § 2 MHG (in der alten Fassung ohne die Ergänzung) durch Anhebung der bisherigen Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete der modernisierten Wohnung beansprucht (vgl. zum Wahlrecht des Vermieters: KG, Rechtsentscheid vom 15. September 1997 aaO S 9 f; Staudinger/Emmerich, BGB, 12. Aufl., WKSchG § 3 MHRG Rdnr. 7, Barthelmess aaO § 2 MHG Rdnr. 61; Schmidt-Futterer/Blank aaO Rdnr. C 160).

    § 2 Abs. 1 Satz 2 MHG enthält demnach nicht nur eine "Rechtsfolgenverweisung" zur Ermittlung der Höhe der anzurechnenden Kürzungsbeträge und stellt nicht lediglich auf die Vergabe der Förderung für das Objekt ab, sondern verlangt, daß der die Mieterhöhung begehrende Vermieter in seiner Person Fördermittel erhalten oder die damit verbundene Kürzungsverpflichtung von dem Rechtsvorgänger übernommen hat (KG, Rechtsentscheid vom 15. September 1997 aaO S. 9).

    Dies entspricht nicht dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift (KG, Rechtsentscheid vom 15. September 1997 aaO S. 12 f).

  • LG Berlin, 05.10.2011 - 67 S 216/11

    Erfordernis einer konkreten Angabe der begehrten Mieterhöhung im

    Diese Auffassung ist unzutreffend (vergl. KG GE 1997, 1221 ff.).".

    Mit formalen Anforderungen an das Zustimmungsverlangen befasst sich letztlich auch die Entscheidung des Kammergerichts vom 15.9.1997 an der konkreten Stelle (Rn 25; zitiert nach [...]), wenn es dort darum geht, dass der Vermieter in dem Verlangen den Umfang der Mieterhöhung unzweideutig darlegen muss ( 8 RE-Miet 6517/96; zitiert nach [...]).

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03

    Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten

    Willkürlich ist es auch nicht, daß sich das Landgericht in Übereinstimmung mit den Rechtsentscheiden des Kammergerichts vom 5. August 1997 - 8 RE-Miet 8850/96 - (GE 1997, 1097 ff.) und vom 15. September 1997 - 8 RE-Miet 6517/96 - (GE 1997, 1221 ff.) gesehen hat.
  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00

    Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei öffentlich

    Nach dem vom Gesetzgeber vorgenommenen Interessenausgleich soll die Förderung dem Mieter wirtschaftlich dauerhaft zugute kommen, indem der Vermieter gezwungen ist, erhaltene Fördermittel über den Mietzins an den Mieter weiter zu reichen (vgl. KG, Beschluss vom 15. September 1997 - 8 RE-Miet 6517/96 - WuM 1997, 605 ; LG Berlin, Urteil vom 8. Mai 1990 - 65 S 299/89 - MM 1990, 229).
  • LG Berlin, 15.01.2007 - 67 S 85/06

    Wohnraummieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen: Belegeinsichtsrecht des

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem über die Wirksamkeit einer vorhergehenden Mieterhöhungserklärung gestritten wird (Kammergericht, Rechtsentscheid vom 15. September 1997 - Grundeigentum 1997, 1221).  Die Frage, ob die Ausgangsmiete zutrifft, ist eine Frage der materiellen Berechtigung seines Verlangens.
  • OLG Frankfurt, 21.03.2001 - 20 REMiet 2/99

    Mieterhöhungsverlangen; Erhöhung der Grundmiete; Schönheitsreparaturen;

    Dazu ist es erforderlich, dass die erhöhte Miete betragsmäßig ausgewiesen, der künftige Gesamtmietzins des einheitlichen Mietverhältnisses also angegeben ist (Schmidt-Futterer/ Börsinghaus, a. a. O., § 2 MHG Rn 520; KG NZM 1998, 107 ff, 108, m. w. N.).
  • LG Berlin, 21.01.2002 - 62 S 365/01
    Zwar ist anerkannt, dass Angaben über vorausgegangene Mieterhöhungserklärungen im neuen Mieterhöhungsverlangen entbehrlich sind (vgl. KG, Beschluss vom 15.9.1997 - 8 RE-Miet 6517/96 - NJW-RR 1998, 296, 297).
  • LG Berlin, 23.02.2007 - 63 S 311/06

    Mieterhöhungsverlangen: Anforderungen an einen Klageantrag auf Zustimmung zur

    Notwendig ist, dass die Höhe der neu verlangten Miete durch den verlangten Endbetrag oder durch den Erhöhungsbetrag bezeichnet wird (BGH, Urteil vom 08.10.1997 - VIII ZR 373/96, GE 1997, 1521; KG, RE vom 15.09.1997 - 8 RE-Miet 6517/96, GE 1997, 1221).
  • LG Berlin, 24.09.2001 - 62 S 155/01

    Angabe von Kürzungsmitteln beim Mieterhöhungsverlangen; Begrenzung der Erhöhung

    Nach dem Rechtsentscheid des Kammergerichts (Beschluß vom 15. September 1997 - 8 RE-Miet 6517/96 - GE 1997, 1221) trifft die Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 S 2 MHG nur denjenigen Vermieter, der den Mietzins nach § 3 MGH erhöht hat oder erhöhen könnte.
  • LG Berlin, 21.03.2003 - 63 S 262/02

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch eine Mieterhöhungserklärung;

    Denn die Modernisierungsmaßnahmen sind von den Klägern 1993 zu einer Zeit durchgeführt worden, als der Beklagte auch Mieter der Wohnung war, sodass sie ihm gegenüber zu einer Mieterhöhung nach § 3 MHG berechtigt waren und diese auch geltend gemacht haben (KG GE 1997, 1221).
  • LG Berlin, 11.11.2002 - 67 S 118/02

    Zustimmung zur Erhöhung der Bruttomiete; Begrenzungen des Erhöhungsspielraums in

  • LG Berlin, 13.05.2002 - 67 S 421/01

    Berücksichtigung des während des laufenden Mieterhöhungsverfahrens

  • LG Berlin, 13.01.2003 - 67 S 241/02

    Zustimmung zur Mieterhöhung; Erwerber von gefördertem Wohnraum; Abzug von

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