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   KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08   

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https://dejure.org/2009,9776
KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08 (https://dejure.org/2009,9776)
KG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 5 U 116/08 (https://dejure.org/2009,9776)
KG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 5 U 116/08 (https://dejure.org/2009,9776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Neuwagen-Eigenschaft aufgrund einer zwischenzeitlichen Nutzung als Vorführwagen bis zu einem Verkauf an den Verbraucher; Maßgeblichkeit der Motivlage im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs vom Hersteller für die die Neuwagen-Eigenschaft; Voraussetzung für ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorführwagen und Neuwageneigenschaft

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuwagen-Eigenschaft im Sinne der Pkw-EnVKV bei zwischenzeitlicher Nutzung eines Neuwagens als Vorführwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verbrauch des Vorführwagens kennzeichnen - Entscheidend sind die Neuwageneigenschaften des Pkw

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vorführwagen und die Energieverbrauchskennzeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Wegen diesen Umständen ist das ausgesprochene Verbot auch nicht zu unbestimmt, zumal der "sofern-Satz" die konkrete Verletzungshandlung in Bezug nimmt und damit die vorhergehende abstrakte Umschreibung verdeutlicht (BGH, GRUR 2001, 529 , juris Rn. 26 ff. - Herz-Kreislauf-Studie; GRUR 1998, 483 , juris Rn. 17 - Der M.-Markt packt aus).".
  • OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04

    Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Ein als unstreitig zu behandelnder Vortrag unterliegt nicht den Verspätungsvorschriften (BGH, NJW 2008, 448; Zöller/Heßler, ZPO , 27. Auflage, § 531 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Wegen diesen Umständen ist das ausgesprochene Verbot auch nicht zu unbestimmt, zumal der "sofern-Satz" die konkrete Verletzungshandlung in Bezug nimmt und damit die vorhergehende abstrakte Umschreibung verdeutlicht (BGH, GRUR 2001, 529 , juris Rn. 26 ff. - Herz-Kreislauf-Studie; GRUR 1998, 483 , juris Rn. 17 - Der M.-Markt packt aus).".
  • OLG Köln, 14.02.2007 - 6 U 217/06

    Kraftfahrzeug mit Tageszulassung als Neuwagen - Wettbewerbsverstoß bei fehlenden

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    a) Selbst wenn von einem Verkauf auszugehen wäre, stünde der Annahme einer Neuwagen-Eigenschaft nicht entgegen, wenn das streitgegenständliche Fahrzeug eine Tageszulassung erhalten hätte (OLG Köln, WRP 2007, 680, juris Rn. 6 ff.; Senat, Magazin Dienst 2007, 654, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Magazin Dienst 2008, 506, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Magazin Dienst 2009, 175, juris Rn. 41).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 253/97

    Tageszulassung II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (OLG Köln, aaO., juris Rn. 9, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92

    Tageszulassungen - Täuschung

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (OLG Köln, aaO., juris Rn. 9, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II).
  • OLG Koblenz, 13.10.2010 - 9 U 518/10

    Vorführwagen ist kein Neuwagen - - Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu

    Die Nichtbeachtung der Pkw-EnVKV ist daher zugleich ein Gesetzesverstoß i.S. des § 4 Nr. 11 UWG (so auch KG Berlin, Urteil vom 20.11.2009, Az. 5 U 115/07; OLG Oldenburg WRP 20007, 96, 99; KG Berlin, Urteil vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08; LG Essen, Urteil vom 8.3.206, Az. 41 O 168/05).

    Solche Tageszulassungen werden von der Rechtsprechung inzwischen als besondere Form des Neuwagengeschäfts bezeichnet (BGH GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; BGH GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2007, Az. 6 U 217/06 WRP 2007, 680; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 4 U 1383/07; OLG Stuttgart, Magazin Dienst 2009, 175).

    Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Entscheidungen auch die Frage bejaht, ob ein zunächst als Vorführwagen genutztes Fahrzeug ein "neuer Personenkraftwagen" i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist (KG Berlin, Urteil vom 20. November 2009, Az. 5 U 115/07; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08; KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2007, Az. 5 U 190/06; LG Berlin, Urteil vom 26. September 2006, Az. 15 O 521/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 4 U 1383/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2008, Az. 2 W 61/08).

    In seinem Urteil vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08 vertritt das KG Berlin ebenfalls die Auffassung, maßgeblich bleibe die Motivlage im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs vom Hersteller.

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