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   KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20   

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https://dejure.org/2020,41138
KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20 (https://dejure.org/2020,41138)
KG, Entscheidung vom 15.09.2020 - 19 W 40/20 (https://dejure.org/2020,41138)
KG, Entscheidung vom 15. September 2020 - 19 W 40/20 (https://dejure.org/2020,41138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 8 Abs 1 EGV 1393/2007, § 179 S 3 ZPO
    Annahmeverweigerung bei einer Auslandszustellung wegen fehlender Übersetzung und fehlender Sprachkenntnis; Sprachkundigkeit der Mirarbeiter bei einem weltweit tätigen Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 14.10.2019 - 14 W 1170/19

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland - Verpflichtung zur

    Auszug aus KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20
    Maßgeblich sind vielmehr die tatsächlich im Unternehmen vorhandenen und verfügbaren Fähigkeiten, auf die der Empfänger in zumutbarer Weise zugreifen kann (vgl. OLG München v. 14.10.2019, 14 W 1170/19 Rn. 32 m.w.N.; BeckOK ZPO/Dörndorfer § 183 ZPO Rn. 4).

    Art und Umfang der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens können dabei einen Anhalt dafür geben, dass das Unternehmen über Mitarbeiter verfügt, die in der Lage sind, die Landessprache des Absenders auch im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen zu verstehen (vgl. OLG Köln aaO, OLG München v. 14.10.2019 aaO Rn. 32).

  • EuGH, 28.04.2016 - C-384/14

    Alta Realitat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20
    Die Prüfung inhaltlicher Fragen, wie beispielsweise welche Sprachen der Empfänger eines Schriftstücks versteht und ob eine Verweigerung der Annahme nach der EuZustVO gerechtfertigt war, fällt in die Zuständigkeit und Prüfungskompetenz des mit der Sache im Übermittlungsstaat befassten Gericht (EuGH, Beschluss v. 28.4.2016, C-384/14 Rn. 56 und Urteil v. 8.5.2008, C-14/07, Rn. 85).

    Dabei hat es alle schlüssigen Tatsachen und Beweismittel und relevanten Aktenbestandteile zu beachten, um festzustellen, ob der Empfänger, der die Annahme des Schriftstücks verweigert hat, dennoch in der Lage war, dieses zu verstehen und seine Rechte wirksam geltend zu machen (EuGH, Beschluss v. 28.4.2016 aaO Rn. 77und 79).

  • LG Heidelberg, 04.10.2018 - 1 O 71/18

    EuZVO: Zustellung eines Urteils in fremder Sprache

    Auszug aus KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20
    Angesichts des Umfangs der Tätigkeit der Antragsgegnerin in Deutschland, der dargestellten Benutzung auch der deutschen Sprache sowie der nach dem deutschen Recht bestehenden Verpflichtung zur inhaltlichen Überprüfung von deutschen Beschwerden ist der Senat davon überzeugt, dass es der Antragstellerin möglich ist, auch im Rahmen von gewöhnlichen Rechtsstreitigkeiten wie dem vorliegenden auf Personal zurückzugreifen, dass der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist (so auch OLG München aaO; OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf v. 18.12.2019, 7 W 66/19; LG Heidelberg v. 4.10.2018, 1 O 71/18; LG Offenburg v. 26.9.2018, 2 O 310/18 Rn. 22 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 7 W 66/19

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung an einen ausländischen

    Auszug aus KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20
    Angesichts des Umfangs der Tätigkeit der Antragsgegnerin in Deutschland, der dargestellten Benutzung auch der deutschen Sprache sowie der nach dem deutschen Recht bestehenden Verpflichtung zur inhaltlichen Überprüfung von deutschen Beschwerden ist der Senat davon überzeugt, dass es der Antragstellerin möglich ist, auch im Rahmen von gewöhnlichen Rechtsstreitigkeiten wie dem vorliegenden auf Personal zurückzugreifen, dass der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist (so auch OLG München aaO; OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf v. 18.12.2019, 7 W 66/19; LG Heidelberg v. 4.10.2018, 1 O 71/18; LG Offenburg v. 26.9.2018, 2 O 310/18 Rn. 22 ff.).
  • OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers

    Auszug aus KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20
    Es genügt, wenn im Rahmen einer üblichen dezentralen Organisationsstruktur eines Unternehmens die mit der Sache befasste Abteilung auf einen entsprechenden Sprachkundigen zurückgreifen kann, dessen Einschaltung in die Übersetzung des Schriftstücks nach den gesamten Umständen erwartet werden kann (vgl. OLG Köln v. 9.5.2019, 15 W 70/18, Rn. 6 m.w.N.; MüKo-Rauscher, 5.A., Art. 8 EuZustVO Rn. 12).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Auszug aus KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20
    Die Prüfung inhaltlicher Fragen, wie beispielsweise welche Sprachen der Empfänger eines Schriftstücks versteht und ob eine Verweigerung der Annahme nach der EuZustVO gerechtfertigt war, fällt in die Zuständigkeit und Prüfungskompetenz des mit der Sache im Übermittlungsstaat befassten Gericht (EuGH, Beschluss v. 28.4.2016, C-384/14 Rn. 56 und Urteil v. 8.5.2008, C-14/07, Rn. 85).
  • BGH, 22.11.2012 - VII ZB 42/11

    Bindung des Beschwerdegerichts an seine Rechtsauffassung nach erneuter Anrufung

    Auszug aus KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20
    An die hier vertretene Rechtsansicht ist das Landgericht entsprechend den §§ 563 Abs. 2, 577 Abs. 4 ZPO gebunden (vgl. BGH v. 22.11.2012, VII ZB 42/11).
  • LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Facebook: Zustellung einer Antragsschrift

    Auszug aus KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20
    Angesichts des Umfangs der Tätigkeit der Antragsgegnerin in Deutschland, der dargestellten Benutzung auch der deutschen Sprache sowie der nach dem deutschen Recht bestehenden Verpflichtung zur inhaltlichen Überprüfung von deutschen Beschwerden ist der Senat davon überzeugt, dass es der Antragstellerin möglich ist, auch im Rahmen von gewöhnlichen Rechtsstreitigkeiten wie dem vorliegenden auf Personal zurückzugreifen, dass der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist (so auch OLG München aaO; OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf v. 18.12.2019, 7 W 66/19; LG Heidelberg v. 4.10.2018, 1 O 71/18; LG Offenburg v. 26.9.2018, 2 O 310/18 Rn. 22 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23

    Buttontext "Abonnieren" oder "Weiter zur Zahlung" in einer App erfüllt nicht §

    Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass die Antragsgegnerin auch Deutsch kann (OLG Düsseldorf - 16. ZS - MMR 2020, 182; KG BeckRS 2020, 34942; OLG Dresden MMR 2020, 323; OLG München MMR 2020, 242), führte eine Übersetzung nur zu einer unwesentlichen Verzögerung.
  • OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 20/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Löschung eines Benutzerkontos in einem

    Zur Zustellung des Titels als Zwangsvollstreckungsvoraussetzung verweist der Senat (einmal mehr) im Übrigen ausdrücklich auf die auch vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senats v. 09.05.2019 - 15 W 70/18, EuZW 2019, 750; dem ist nichts hinzuzufügen (dem folgend auch KG v. 15.09.2020 - 19 W 40/20, BeckRS 2020, 34942 Rn. 7 f.; OLG Düsseldorf v. 18.12.2019 - I-7 W 66/19, MMR 2020, 182; siehe auch OLG Dresden v. 07.04.2020 - 4 U 2805/19, BeckRS 2020, 7500 zu Twitter).
  • KG, 04.04.2023 - 19 W 188/22

    Kostenfestsetzung: Festsetzung von Übersetzungskosten im Zusammenhang mit der

    Ob diese Annahmeverweigerung zu Unrecht oder zu Recht erfolgen würde, spielt dabei zunächst keine Rolle (vgl. zu den Folgen einer unberechtigten Verweigerung Senat, Beschluss v. 15.9.2020, 19 W 40/20).
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