Rechtsprechung
KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- IWW
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 12 GG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, DSGVO Art. 15 Abs. 1, § 11 UWG
BGB, GG, UWG
- kanzlei.biz
Zweizeilige E-Mail Werbungen gelten bereits als rechtswidriger Spam
- internetrechtsiegen.de
Vorsicht bei Werbeinhalt in gewerblicher Email - SPAM! Unterlassungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zweizeiliger werblicher Zusatz im Footer macht E-Mail zu rechtswidrigem Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bereits dann unerlaubte E-Mail-Werbung, wenn lediglich Zweizeiler im Footer
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.02.2020 - 16 O 175/19
- KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 17.01.2022 - 5 W 152/21
Streitwert für Spam-E-Mail beträgt 3.000 EUR, für Werbeanrufe 4.000 EUR
Stehen mehrere E-Mail-Schreiben allerdings in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, ist eine Erhöhung um insgesamt 10% ausreichend, um dem erhöhten Angriffsfaktor der erneuten Belästigung durch eine weitere Zusendung mit werblichem Inhalt Rechnung zu tragen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 5 W 1146/20, S. 3 f. und Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 22).Nichts anderes kann für einen Werbeanruf im gewerblichen oder beruflichen Umfeld gelten (anders noch Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 21).
Vielmehr ändert der Umstand, dass sich der Empfänger eines solchen Schreibens mit dessen Inhalt schon aufgrund (der Anbahnung) eines Vertragsverhältnisses zu befassen hat, nichts daran, dass der Absender die Aufmerksamkeit des Empfängers zusätzlich auf werbliche Inhalte lenkt, und kommt auch einer solchen werblichen Ansprache regelmäßig nicht nur Bagatellcharakter zu (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17, Rn. 25, juris; vgl. ferner Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 11).
Stehen mehrere E-Mail-Schreiben allerdings in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, ist eine Erhöhung um insgesamt 10% ausreichend, um dem erhöhten Angriffsfaktor der erneuten Belästigung durch eine weitere Zusendung mit werblichem Inhalt Rechnung zu tragen (vgl. etwa Senat…, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 5 W /20, S. 3 f.; Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 22).
Nichts anderes kann nach vorstehenden Grundsätzen für einen - hier nicht gegebenen - Werbeanruf im gewerblichen oder beruflichen Umfeld gelten (anders noch Senat, Urteil vom 15. September 2021 - 5 U 35/20, S. 21).
- LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Werbeanrufe gegenüber Unternehmen ohne Einwilligung unzulässig - Aufnahme der …
Die durch das rechtsverletzende Verhalten der Beklagten vermutete Wiederholungsgefahr hätte nur dadurch ausgeräumt werden können, wenn die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungser klärung abgegeben hätte (…BGH, aaO Rn. 29;… Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12, Rn. 25 f., juris; KG Berlin, Urteil vom 15.09.2021 - 5 U 35/20, Rn. 35 mwN, juris; LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009 - 1 O 379/08, BeckRS 2010, 19721, beck).