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   KG, 15.11.1994 - 1 AR 357/92 - 4 Ws 270/94   

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https://dejure.org/1994,10417
KG, 15.11.1994 - 1 AR 357/92 - 4 Ws 270/94 (https://dejure.org/1994,10417)
KG, Entscheidung vom 15.11.1994 - 1 AR 357/92 - 4 Ws 270/94 (https://dejure.org/1994,10417)
KG, Entscheidung vom 15. November 1994 - 1 AR 357/92 - 4 Ws 270/94 (https://dejure.org/1994,10417)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • JR 1995, 259
 
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  • OLG Düsseldorf, 22.02.1994 - VI 13/93
    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 AR 357/92
    Demgegenüber hält das OLG Düsseldorf (NStZ 1994, 299 ) die Nebenklage nur gegen jugendliche Angeklagte für ausgeschlossen, gegen Heranwachsende und Erwachsene jedoch für zulässig.

    Denn die strafprozessualen Bestimmungen über die Anschlußbefugnis räumen dem Verletzten aus Gründen der Genugtuung offensive Rechte ein, die dem elementaren Erziehungsauftrag des Jugendstrafrechts entgegenstehen können (vgl. Eisenberg, NStZ 1994, 299 f; Kondziela, Opferrechte im Jugendstrafverfahren, 1991, S. 127; Schaal/Eisenberg NStZ 1988, 49, 51; Stock MSchrKrim 1987, 352, 353 f).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1982 - 2 Ws 414/82
    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 AR 357/92
    Diese Vorschrift schließt zwar die Anfechtung von Entscheidungen des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgehen, aus, doch dient der Beschluß über die Zulassung als Nebenkläger nicht ausschließlich der Vorbereitung der Urteilsfällung, sondern entfaltet darüber hinaus eine selbständige prozessuale Wirkung dahingehend, ob der Nebenkläger Verfahrensbeteiligter wird oder bleibt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1982, 2566 ; Pelchen in KK, StPO 3. Aufl., § 396 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl., § 396 Rdn. 1).
  • LG Duisburg, 14.03.1994 - VII Qs 14/94
    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 AR 357/92
    Auch das LG Duisburg (StV 1994, 606 f) hält die Nebenklage gegen Erwachsene und Heranwachsende für zulässig, folgert dies aber aus dem Fehlen einer den §§ 48 Abs. 3, 49 Abs. 2 JGG entsprechenden Regelung in § 80 Abs. 3 JGG und dem § 109 JGG .
  • OLG Köln, 18.02.1994 - Ss 30/94
    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 AR 357/92
    Das OLG Köln (NStZ 1994, 298 f) hat dies unter Hinweis auf § 80 Abs. 3 JGG ohne nähere Begründung bejaht.
  • BGH, 30.11.1955 - VI ZR 211/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 AR 357/92
    Mit der hier nach § 237 StPO , §§ 103 Abs. 1, 122 Satz 1 JGG erfolgten Verbindung des Strafverfahrens mit dem Sicherungsverfahren wird eine nur lose Verfahrensverbindung hergestellt, bei der die Selbständigkeit der verbundenen Sachen gewahrt bleibt, so daß sie ihren eigenen Gesetzen folgen (vgl. BGH 19, 177, 182; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg aaO, § 237 Rdn. 11 f).
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