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   KG, 15.11.2016 - (2) 161 HEs 19/16 (23/16)   

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KG, 15.11.2016 - (2) 161 HEs 19/16 (23/16) (https://dejure.org/2016,50777)
KG, Entscheidung vom 15.11.2016 - (2) 161 HEs 19/16 (23/16) (https://dejure.org/2016,50777)
KG, Entscheidung vom 15. November 2016 - (2) 161 HEs 19/16 (23/16) (https://dejure.org/2016,50777)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 S 1 StGB vom 08.07.2016, § 63 S 2 StGB vom 08.07.2016
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der Neufassung des Gesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Eigentumsdelikten; Fortdauer der vorläufigen Unterbringung eines psychisch Kranken wegen eines Einbruchs in Büroräume

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Eigentumsdelikten; Fortdauer der vorläufigen Unterbringung eines psychisch Kranken wegen eines Einbruchs in Büroräume

  • rechtsportal.de

    StGB § 63 ; StGB § 244 Abs. 1 ; StPO § 126a Abs. 2
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Eigentumsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 231 Js 847/16
  • LG Berlin - 530 KLs 39/16
  • KG, 15.11.2016 - (2) 161 HEs 19/16 (23/16)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99

    Altpapier als fremde Sache; Verhaltensstörungen; Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    So wurden vom Bundesgerichtshof z. B. Betrugsschäden von jeweils 100 bis 185 Euro als "zweifellos" erhebliche Taten im Sinne des § 63 StGB angesehen (BGH, Beschluss vom 20. November 2007, 1 StR 518/07, bei juris Rn. 8), ebenso ein Diebstahl mit einem Beutewert von umgerechnet gut 290 Euro (BGH, Beschluss v.10. Dezember 1993, 1 StR 762/93, bei juris Rn. 2; für den Fall der Sachbeschädigung unklar BGH, Beschluss vom 16. Juli 2008, 2 StR 161/08, bei juris Rn. 8, wonach "Gewalt nur gegen Sachen" anscheinend generell keine "erhebliche" Straftat sei; andere Ansicht BGH, Beschluss vom 18. März 1999, 4 StR 72/99, für das Inbrandsetzen von neun Containern mit Altpapier; vgl. hierzu auch MK-van Gemmeren, a. a. O., § 63 Rn. 55).
  • BGH, 07.12.2004 - 1 StR 395/04

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten bei

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    Denn das Ausmaß der Störung des Rechtsfriedens und damit auch die Betroffenheit der Allgemeinheit und die Gefährlichkeit des Täters können auch davon abhängen, ob der Schaden das Vermögen des Staates, einer finanzkräftigen Kapitalgesellschaft oder eines mittellosen Rentners trifft (vgl. Sch/Sch-Stree/Kinzig, a. a. O.; ähnlich auch BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2004, 1 StR 395/04 = StV 2005, 129).".
  • BGH, 20.11.2007 - 1 StR 518/07

    Sicherungsverfahren und Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    So wurden vom Bundesgerichtshof z. B. Betrugsschäden von jeweils 100 bis 185 Euro als "zweifellos" erhebliche Taten im Sinne des § 63 StGB angesehen (BGH, Beschluss vom 20. November 2007, 1 StR 518/07, bei juris Rn. 8), ebenso ein Diebstahl mit einem Beutewert von umgerechnet gut 290 Euro (BGH, Beschluss v.10. Dezember 1993, 1 StR 762/93, bei juris Rn. 2; für den Fall der Sachbeschädigung unklar BGH, Beschluss vom 16. Juli 2008, 2 StR 161/08, bei juris Rn. 8, wonach "Gewalt nur gegen Sachen" anscheinend generell keine "erhebliche" Straftat sei; andere Ansicht BGH, Beschluss vom 18. März 1999, 4 StR 72/99, für das Inbrandsetzen von neun Containern mit Altpapier; vgl. hierzu auch MK-van Gemmeren, a. a. O., § 63 Rn. 55).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    Soweit Taten drohen, durch die höchstpersönliche Rechtsgüter verletzt würden, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder auch die Ehre, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung gerade in jüngster Zeit verstärkt betont, dass auch Delikte aus diesem Bereich nicht mehr ohne Weiteres als "erhebliche" Straftaten angesehen werden können, wenn sie im Höchstmaß mit unter fünf Jahren Freiheitsstrafe (Hervorhebung durch den Senat) bedroht sind; dies gelte etwa für Beleidigungstaten nach den §§ 185 bis 187 StGB, aber auch für eine Nötigung nach § 240 Absatz 1 StGB oder eine Nachstellung nach § 238 Absatz 1 StGB (vgl.BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013, 2 BvR 298/12, bei juris Rn. 21 = R&P 2014, 31; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, 4 StR 168/13, bei juris Rn. 43 = NJW 2013, 3383; ebenso für Hausfriedensbruch nach § 123 StGB BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009, 4 StR 614/08 = StraFo 2009, 164, Beschluss vom 18. März 2008, 4 StR 6/08, bei juris Rn. 6 = R&P 2008, 226).".
  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    Denn bei einem solchen Einbruch ist in der Regel davon auszugehen, dass die Opfer zumindest seelisch oder körperlich erheblich gefährdet werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2001, 5 StR 360/01, bei juris Rn. 10, wonach jedenfalls bei Einbrüchen in die Wohnung "meist hochbetagter Opfer" sogar "schwere seelische Schäden" im Sinne des § 66 Absatz 1 Nummer 3 StGB a. F. naheliegen, also nicht nur die für § 63 StGB-E erforderliche "erhebliche seelische Gefährdung").".
  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    Soweit Taten drohen, durch die höchstpersönliche Rechtsgüter verletzt würden, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder auch die Ehre, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung gerade in jüngster Zeit verstärkt betont, dass auch Delikte aus diesem Bereich nicht mehr ohne Weiteres als "erhebliche" Straftaten angesehen werden können, wenn sie im Höchstmaß mit unter fünf Jahren Freiheitsstrafe (Hervorhebung durch den Senat) bedroht sind; dies gelte etwa für Beleidigungstaten nach den §§ 185 bis 187 StGB, aber auch für eine Nötigung nach § 240 Absatz 1 StGB oder eine Nachstellung nach § 238 Absatz 1 StGB (vgl.BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013, 2 BvR 298/12, bei juris Rn. 21 = R&P 2014, 31; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, 4 StR 168/13, bei juris Rn. 43 = NJW 2013, 3383; ebenso für Hausfriedensbruch nach § 123 StGB BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009, 4 StR 614/08 = StraFo 2009, 164, Beschluss vom 18. März 2008, 4 StR 6/08, bei juris Rn. 6 = R&P 2008, 226).".
  • BGH, 22.01.2009 - 4 StR 614/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstaten

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    Soweit Taten drohen, durch die höchstpersönliche Rechtsgüter verletzt würden, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder auch die Ehre, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung gerade in jüngster Zeit verstärkt betont, dass auch Delikte aus diesem Bereich nicht mehr ohne Weiteres als "erhebliche" Straftaten angesehen werden können, wenn sie im Höchstmaß mit unter fünf Jahren Freiheitsstrafe (Hervorhebung durch den Senat) bedroht sind; dies gelte etwa für Beleidigungstaten nach den §§ 185 bis 187 StGB, aber auch für eine Nötigung nach § 240 Absatz 1 StGB oder eine Nachstellung nach § 238 Absatz 1 StGB (vgl.BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013, 2 BvR 298/12, bei juris Rn. 21 = R&P 2014, 31; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, 4 StR 168/13, bei juris Rn. 43 = NJW 2013, 3383; ebenso für Hausfriedensbruch nach § 123 StGB BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009, 4 StR 614/08 = StraFo 2009, 164, Beschluss vom 18. März 2008, 4 StR 6/08, bei juris Rn. 6 = R&P 2008, 226).".
  • BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringungsbefehl

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    So wurden vom Bundesgerichtshof z. B. Betrugsschäden von jeweils 100 bis 185 Euro als "zweifellos" erhebliche Taten im Sinne des § 63 StGB angesehen (BGH, Beschluss vom 20. November 2007, 1 StR 518/07, bei juris Rn. 8), ebenso ein Diebstahl mit einem Beutewert von umgerechnet gut 290 Euro (BGH, Beschluss v.10. Dezember 1993, 1 StR 762/93, bei juris Rn. 2; für den Fall der Sachbeschädigung unklar BGH, Beschluss vom 16. Juli 2008, 2 StR 161/08, bei juris Rn. 8, wonach "Gewalt nur gegen Sachen" anscheinend generell keine "erhebliche" Straftat sei; andere Ansicht BGH, Beschluss vom 18. März 1999, 4 StR 72/99, für das Inbrandsetzen von neun Containern mit Altpapier; vgl. hierzu auch MK-van Gemmeren, a. a. O., § 63 Rn. 55).
  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13

    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    Zum einen soll sie die Rechtspraxis, namentlich auch die landgerichtliche Praxis, noch stärker für das mit Verfassungsrang ausgestattete und vor allem vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betonte Erfordernis der Verhältnismäßigkeit sensibilisieren, wonach die vom Täter zukünftig drohenden Taten von einer Erheblichkeit sein müssen, dass sie die mit der "außerordentlich belastenden" (vgl. erneut BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014, 4 StR 544/13, bei juris Rn. 10) bzw. "außerordentlich schweren" (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, bei juris Rn. 15 = NStZ-RR 2011, 202) Maßregel der Unterbringung nach § 63 StGB verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Täters rechtfertigen können.
  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
    Erforderlich ist daher die Feststellung, in welcher Weise sich die psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 - mit weit. Nachweisen [juris]).
  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 762/93

    Unterbringung: Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Celle, 23.08.2007 - 31 HEs 14/07

    Voraussetzungen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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