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   KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99   

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KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99 (https://dejure.org/1999,3154)
KG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 11 U 2862/99 (https://dejure.org/1999,3154)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 11 U 2862/99 (https://dejure.org/1999,3154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit eines Bürgschaftsvertrages mit einem Sozialversicherungsträger über alle zukünftigen Beitragsschulden einer GmbH; Überraschungsklausel ; Unangemessene Benachteiligung; Schadensersatz wegen Konkursverschleppung und wegen pflichtwidrigen Vorenthaltens von ...

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1; ; StGB § ... 266 a; ; StGB § 266 a Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 823 Abs. 2; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; LFZG § 14; ; LFZG § 14 Abs. 1; ; SGB IV § 23 Abs. 1 Satz 1; ; SGB IV § 76 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB I § 31 Abs. 1; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; BeitragszahlungsVO § 2 Satz 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 988
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    In diesen Monaten hat der Beklagte daher diese Beiträge der Klägerin im Sinne des § 266 a Abs. 1 StGB vorenthalten (vgl. BGHZ 133, 370, 374, BGHZ 134, 304, 307).

    Zwar ist, da es sich bei § 266 Abs. 1 StGB um ein Unterlassungsdelikt handelt, das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen dann nicht tatbestandsmäßig und im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzbegründend, wenn dem Täter die Abführung der Beiträge im Fälligkeitszeitpunkt Unmöglich oder unzumutbar war, denn die Unmöglichkeit normgemäßen Handelns läßt die Tatbestandsmäßigkeit, bei Unterlassungsdelikten entfallen (BGHZ 133, 370, 379 f.; BGHZ 134, 304, 307).

    Insoweit musste er bei der Auszahlung der Löhne durch einen Liquditätsplan, Bildung ausreichender Rücklagen unter Zurückstellung anderweitiger Zahlungspflichten, notfalls sogar durch Lohnkürzungen sicherstellen, dass ihm die auf die gezahlten Löhne entfallenden Arbeitnehmeranteile bei Fälligkeit zur Abführung zur Verfügung standen; die auf diese Weise bereitgestellten Mittel durfte er nicht anderweit, auch nicht zur Befriedigung bestehender Verbindlichkeiten der GmbH einsetzen; sie hatten ausschließlich der fristgerechten Entrichtung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu dienen (vgl. BGHZ 134, 304, 308 f.).

    Unmöglichkeit im Rechtssinne wäre daher nur anzunehmen, wenn das Unvermögen der GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht dadurch herbeigeführt worden wäre, dass Leistungen an andere Gläubiger in kongruenter Deckung erbracht wurden (vgl. BGHZ 134, 304, 310 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 413, 414).

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    Als alleiniger Geschäftsführer der GmbH war der Beklagte verpflichtet, für die Gesellschaft die jeweils fälligen Arbeitnehmerbeiträge an die Klägerin als die nach! § 28 h SGB IV, § 168 Abs. 1 SGB V zuständige Einzugsstelle abzuführen (vgl. BGHZ 133, 370, 375).

    Gleichzeitig hat er sich der Klägerin gegenüber insoweit haftungsrechtlich verantwortlich gemacht, weil § 266 a StGB Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (BGHZ 133, 370, 374; BGH VersR 1989, 922).

    In diesen Monaten hat der Beklagte daher diese Beiträge der Klägerin im Sinne des § 266 a Abs. 1 StGB vorenthalten (vgl. BGHZ 133, 370, 374, BGHZ 134, 304, 307).

    Zwar ist, da es sich bei § 266 Abs. 1 StGB um ein Unterlassungsdelikt handelt, das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen dann nicht tatbestandsmäßig und im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzbegründend, wenn dem Täter die Abführung der Beiträge im Fälligkeitszeitpunkt Unmöglich oder unzumutbar war, denn die Unmöglichkeit normgemäßen Handelns läßt die Tatbestandsmäßigkeit, bei Unterlassungsdelikten entfallen (BGHZ 133, 370, 379 f.; BGHZ 134, 304, 307).

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    Denn die Bürgschaft war aus einem bestimmten Anlass, nämlich zur Erreichung einer Stundung der bis Januar 1993 aufgelaufenen Rückstände der GmbH übernommen worden (vgl. BGHZ 126, 174, 177; BGH WM 1995, 1397, 1399 f.).

    Sie mutet dem Bürgen die Übernahme eines unkalkulierbaren Risikos zu, das er grundsätzlich nicht beeinflussen kann, und benachteiligt ihn dadurch unangemessen (vgl. u.a. BGH WM 1995, 1397, 1401; BGH WM 1998, 67; BGH NJW 1998, 2815, 2816; BGH NJW 1999, 3195).

    Zwar greift der Schutz der §§ 3, 9 AGBG in der Regel nicht zu Gunsten des Bürgen ein, der auf Grund seiner Stellung als Geschäftsführer oder Allein- oder Mehrheitsgesellschafter der Hauptschuldner in bestimmenden Einfluss auf den Umfang der künftigen Verbindlichkeiten nehmen kann (vgl. zu § 3 AGBG BGHZ 126, 174, 177; BGH WM 1995, 1397, 1400; zu § 9 ABGB BGHZ 132, 6,9; BGH NJW 1996, 3205; BGH ZIP 1998, 2145, BGH NJW 1999, 3195).

  • BGH, 01.06.1994 - XI ZR 133/93

    Formularmäßige Erweiterung einer Bürgschaftserklärung auf alle bestehenden und

    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    Denn die Bürgschaft war aus einem bestimmten Anlass, nämlich zur Erreichung einer Stundung der bis Januar 1993 aufgelaufenen Rückstände der GmbH übernommen worden (vgl. BGHZ 126, 174, 177; BGH WM 1995, 1397, 1399 f.).

    Zwar greift der Schutz der §§ 3, 9 AGBG in der Regel nicht zu Gunsten des Bürgen ein, der auf Grund seiner Stellung als Geschäftsführer oder Allein- oder Mehrheitsgesellschafter der Hauptschuldner in bestimmenden Einfluss auf den Umfang der künftigen Verbindlichkeiten nehmen kann (vgl. zu § 3 AGBG BGHZ 126, 174, 177; BGH WM 1995, 1397, 1400; zu § 9 ABGB BGHZ 132, 6,9; BGH NJW 1996, 3205; BGH ZIP 1998, 2145, BGH NJW 1999, 3195).

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 243/98

    Umfang der Bürgenhaftung eines Gesellschafters einer GmbH; Haftung der Bürgschaft

    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    Sie mutet dem Bürgen die Übernahme eines unkalkulierbaren Risikos zu, das er grundsätzlich nicht beeinflussen kann, und benachteiligt ihn dadurch unangemessen (vgl. u.a. BGH WM 1995, 1397, 1401; BGH WM 1998, 67; BGH NJW 1998, 2815, 2816; BGH NJW 1999, 3195).

    Zwar greift der Schutz der §§ 3, 9 AGBG in der Regel nicht zu Gunsten des Bürgen ein, der auf Grund seiner Stellung als Geschäftsführer oder Allein- oder Mehrheitsgesellschafter der Hauptschuldner in bestimmenden Einfluss auf den Umfang der künftigen Verbindlichkeiten nehmen kann (vgl. zu § 3 AGBG BGHZ 126, 174, 177; BGH WM 1995, 1397, 1400; zu § 9 ABGB BGHZ 132, 6,9; BGH NJW 1996, 3205; BGH ZIP 1998, 2145, BGH NJW 1999, 3195).

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    Der seine Konkursantragspflicht versäumende Geschäftsführer hat einem vertraglichem Neugläubiger über den sogenannten Quotenschaden hinaus Schadensersatz zu leisten (BGH NJW 1994, 2220, 2222 f. = BGHZ 126, 181).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 22 U 9/93
    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    Denn der Begriff des Vorenthaltens setzt nicht voraus, dass die Beiträge zuvor einbehalten worden waren (vgl. KG wistra 1991, 188; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448 und GmbHR 1997, 900; OLG Celle NStZ-RR 1997, 324 325; vgl. auch BGH aaO.).
  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    Aus denselben Erwägungen scheitert ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB), so dass dahinstehen kann, ob der Beklagte die Konkursreife der GmbH an Hand der Bilanzen erkannt, jedoch entgegen der ihm auferlegten Pflicht keinen Konkursantrag gestellt und dabei eine Schädigung der Gläubiger der GmbH billigend in Kauf genommen hat (vgl. dazu BGH NJW 1989, 3277, 3278 f.).
  • OLG Celle, 20.02.1996 - 2 Ss 13/96
    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    Denn der Begriff des Vorenthaltens setzt nicht voraus, dass die Beiträge zuvor einbehalten worden waren (vgl. KG wistra 1991, 188; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448 und GmbHR 1997, 900; OLG Celle NStZ-RR 1997, 324 325; vgl. auch BGH aaO.).
  • BGH, 01.10.1991 - VI ZR 374/90

    Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung -

    Auszug aus KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
    Auch die am 20. Januar 1995 hingegebenen Schecks waren nicht geeignet, den Vorsatz des Beklagten entfallen zu lassen, da nicht ersichtlich ist, dass der Beklagte Anlass zu der Annahme hatte, die Bank werde die von ihm ausgestellten Schecks einlösen (vgl. BGH NJW 1992, 177, 178).
  • BGH, 08.03.1999 - II ZR 159/98

    Anspruch eines Sozialversicherers auf Schadensersatz wegen verspäteter

  • BGH, 04.07.1989 - VI ZR 23/89

    Anforderungen an die Annahme eines Betriebsleiters im strafrechtlichen Sinne

  • OLG Düsseldorf, 08.10.1996 - 22 W 40/96
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 255/97

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

  • BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97

    Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen Unterkapitalisierung?

  • OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98

    Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Hinblick auf Konkursantragspflicht

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 268/85

    Voraussetzungen der Konkursantragspflicht bei Überschuldung; Haftung des

  • BGH, 10.11.1998 - XI ZR 347/97

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung des Geschäftsführers einer GmbH auf

  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 108/93

    Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen

  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 316/95

    Wirksamkeit einer Zweckerklärung für Bürgschaften eines GmbH-Geschäftsführers

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