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   KG, 15.12.2005 - (4) 1 Ss 490/04 (202/04)   

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https://dejure.org/2005,15830
KG, 15.12.2005 - (4) 1 Ss 490/04 (202/04) (https://dejure.org/2005,15830)
KG, Entscheidung vom 15.12.2005 - (4) 1 Ss 490/04 (202/04) (https://dejure.org/2005,15830)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - (4) 1 Ss 490/04 (202/04) (https://dejure.org/2005,15830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versuchte Gebührenüberhebung durch den Abschluss einer unzulässigen Honorarvereinbarung; Inhaltliche Bedeutung des Begriffs "erheben" in § 352 Strafgesetzbuch (StGB) ; Anforderungen an das unmittelbare Ansetzen im Rahmen der Versuchsstrafbarkeit wegen Gebührenüberhebung; ...

  • Judicialis

    StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 352

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22; StGB § 23; StGB § 352

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 20.12.1990 - 2 Ws 265/89
    Auszug aus KG, 15.12.2005 - 1 Ss 490/04
    Betrug kann neben der Spezialvorschrift der Gebührenüberhebung nur vorliegen, wenn zu der Täuschung über das Entstehen und die Höhe der Zahlungspflicht, die begriffsnotwendig zum Tatbestand des § 352 gehört, eine weitergehende Täuschung hinzutritt (vgl. BGHSt 2, 35; OLG Köln NStZ 1991, 239; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2901), die den Mandanten zum Abschluß einer Honorarvereinbarung bewegen soll.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1989 - 1 Ws 456/89
    Auszug aus KG, 15.12.2005 - 1 Ss 490/04
    Betrug kann neben der Spezialvorschrift der Gebührenüberhebung nur vorliegen, wenn zu der Täuschung über das Entstehen und die Höhe der Zahlungspflicht, die begriffsnotwendig zum Tatbestand des § 352 gehört, eine weitergehende Täuschung hinzutritt (vgl. BGHSt 2, 35; OLG Köln NStZ 1991, 239; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2901), die den Mandanten zum Abschluß einer Honorarvereinbarung bewegen soll.
  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus KG, 15.12.2005 - 1 Ss 490/04
    Das ist dann der Fall, wenn er subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten und objektiv zum tatbestandsmäßigen Angriff auf das durch die Norm geschützte Rechtsgut angesetzt hat, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (vgl. BGHSt 37, 294).
  • BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 15.12.2005 - 1 Ss 490/04
    Betrug kann neben der Spezialvorschrift der Gebührenüberhebung nur vorliegen, wenn zu der Täuschung über das Entstehen und die Höhe der Zahlungspflicht, die begriffsnotwendig zum Tatbestand des § 352 gehört, eine weitergehende Täuschung hinzutritt (vgl. BGHSt 2, 35; OLG Köln NStZ 1991, 239; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2901), die den Mandanten zum Abschluß einer Honorarvereinbarung bewegen soll.
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