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   KG, 15.12.2008 - (4) 1 Ss 316/08 (173/08)   

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https://dejure.org/2008,10562
KG, 15.12.2008 - (4) 1 Ss 316/08 (173/08) (https://dejure.org/2008,10562)
KG, Entscheidung vom 15.12.2008 - (4) 1 Ss 316/08 (173/08) (https://dejure.org/2008,10562)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - (4) 1 Ss 316/08 (173/08) (https://dejure.org/2008,10562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines wegen Hausfriedensbruchs gestellten Strafantrags eines Vermieters gegen einen sich gegen eine Zwangsräumung zur Wehr setzenden Untermieter bei fehlender gerichtlicher Klärung der Räumung durch den Vermieter; Ende des Hausrechts eines Untermieters erst ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzung für Strafanzeige wg. Hausfriedensbruchs; Untermieter

  • Judicialis

    StPO § 260 Abs. 3; ; StGB § 77 Abs. 1; ; StGB § 123; ; StGB § 123 Abs. 1; ; StGB § 123 Abs. 2; ; GVG § 121 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafantragsberechtigung bei Hausfriedensbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 22
  • NStZ 2010, 34
  • NZM 2009, 781
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 116/03

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Untermieter

    Auszug aus KG, 15.12.2008 - 1 Ss 316/08
    Der Räumungstitel gegen den Hauptmieter entfaltet gegenüber den Untermietern nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum keine rechtliche Wirkung (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451; Palandt/Weidenkaff, BGB 67. Aufl., § 546 Rdn. 24 m.w.N.).

    So verhält es hier sich nicht, denn die GbR hatte einen Räumungstitel gegen die Untermieter nicht erwirkt und damit die - zwingend gebotene (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451) - gerichtliche Klärung, dass die Untermieter zur Räumung verpflichtet sind, nicht herbeigeführt.

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1990 - 2 Ss 208/90
    Auszug aus KG, 15.12.2008 - 1 Ss 316/08
    dd) Entgegen der Auffassung der Revision steht diesem Ergebnis nicht das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26. September 1990 - 2 Ss 208/90-41/90 III - (NJW 1991, 186 = JR 1992, 165 m. Anm. Dölling) entgegen; eine Vorlagepflicht gemäß § 121 Abs. 1 GVG besteht nicht.
  • RG, 16.06.1903 - 1361/03

    Macht sich der Mieter, der unter Verletzung seiner zivilrechtlichen

    Auszug aus KG, 15.12.2008 - 1 Ss 316/08
    aa) Nach allgemeiner Auffassung steht das Hausrecht einem Mieter gegenüber dem Vermieter auch noch nach Beendigung des Mitverhältnisses zu, solange er sich im unmittelbaren Besitz befindet; daran ändert auch die schuldrechtliche Pflicht zur Rückgabe nichts (vgl. RGSt. 36, 322, 323; OLG Hamburg NStZ 1997, 38, 39; Fischer aaO, § 123 Rdn. 3; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 123 Rdn. 17 m.w.N.).
  • KG, 03.08.2015 - 161 Ss 160/15

    Hausfriedensbruch: Strafantragsberechtigung bei Vermietung

    Bei privaten Räumen ist Inhaber des Hausrechts stets der unmittelbarer Besitzer, der nicht der Eigentümer zu sein braucht, solange er die Sachherrschaft rechtmäßig begründet hat (vgl. RGSt 36, 322-323; KG NStZ 2010, 34-35; OLG Hamburg NStZ 2007, 38-39; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 123 Rdn. 16; Schäfer in MünchKomm, StGB 2. Aufl., § 123 Rdn. 35).
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