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   KG, 15.12.2016 - 1 AR 52/16   

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https://dejure.org/2016,47396
KG, 15.12.2016 - 1 AR 52/16 (https://dejure.org/2016,47396)
KG, Entscheidung vom 15.12.2016 - 1 AR 52/16 (https://dejure.org/2016,47396)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 1 AR 52/16 (https://dejure.org/2016,47396)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 229 § 36 BGBEG, § 342 Abs 1 FamFG, Art 83 Abs 1 EUV 650/2012
    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Weitere einfache Verwahrung von letztwilligen Verfügungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte für die Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • erbrechtsiegen.de

    Örtliche Zuständigkeit Nachlasssachen - Verwahrung von letztwilligen Verfügungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 229 § 36
    Örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte für die Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 229 § 36
    Örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte für die Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Altenkirchen - 6 IV 287/16
  • AG Berlin-Schöneberg - 61 IV 175/16
  • KG, 15.12.2016 - 1 AR 52/16

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 157
  • NJ 2017, 73
  • FamRZ 2017, 837
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 27.02.2014 - 1 AR 3/14

    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Verfahren über die besondere amtliche

    Auszug aus KG, 15.12.2016 - 1 AR 52/16
    Das Amtsgericht Altenkirchen ist für die weitere (einfache) Verwahrung der Verfügung von Todes wegen und ggf. sonstige Maßnahmen (vgl. dazu Senat, FGPrax 2014, 163) gemäß § 343 Abs. 3 FamFG in der bis zum 16. August 2015 geltenden Fassung i.V.m. § 350 FamFG örtlich zuständig.
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