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   KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21 - 122 Ss 139/21   

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KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21 - 122 Ss 139/21 (https://dejure.org/2021,56794)
KG, Entscheidung vom 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21 - 122 Ss 139/21 (https://dejure.org/2021,56794)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 3 Ws (B) 304/21 - 122 Ss 139/21 (https://dejure.org/2021,56794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Ruhen der Verfolgungsverjährung, Abwesenheitsurteil, Toleranzabzug, Geschwindigkeitsermittlung, ProVida Modular 2000, Nachfahren, Fahrverbot

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 32 Abs 2 OWiG, § 33 Abs 3 S 2 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 4 OWiG, § 79 OWiG
    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils bei anschließender Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren unter Verwendung des Geschwindigkeitsmessverfahrens ProViDA 2000 modular

  • IWW

    § 32 Abs. 2 OWiG, § 33 Abs. 3 S. 2 OWiG, § 74 Abs. 2 OWiG, § 74 Abs. 4 OWiG, § 79 OWiG, § 341 StPO, § 344 Abs. 1 StPO, § 345 StPO, § 25 Abs. 1 StVG, § 25 Abs. 2a StVG
    OWiG, StPO, StVG

  • bussgeldsiegen.de

    ProVida Modular 2000-Messung - Sicherheitsabschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei anschließender Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsermittlung mittels ProVida Modular 2000 durch Nachfahren nach Reifenwechsel; Prüfung des Absehens vom ...

  • rechtsportal.de

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei anschließender Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsermittlung mittels ProVida Modular 2000 durch Nachfahren nach Reifenwechsel; Prüfung des Absehens vom ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Verfahrenshindernis Verfolgungsverjährung? - Ruht die Verjährung nach Verwerfungsurteil?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • KG, 02.08.2018 - 3 Ws (B) 202/18

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    Bei dem eingesetzten Geschwindigkeitsmessverfahren ProViDA 2000 modular handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - (2 B) 53 Ss-Owi 132/19 [95/19] -, alle bei juris; OLG Hamm DAR 2009, 156).

    Bei der menügesteuerten Betriebsart zur Geschwindigkeitsmessung der Vierpunktmessung (vgl; Senat, Beschluss vom 2. August 2018 a.a.O.; OLG Celle NZV 1997, 188; Krumm in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht 2. Aufl. Anhang zu § 3 StVO Rn. 137) ist nach der für das verwendete Messgerät maßgeblichen innerstaatlichen Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), die dem Senat aus anderen Verfahren insofern bekannt ist, bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h ein Toleranzwert von 5 Prozent des Messwerts abzuziehen.

    Daher braucht die Möglichkeit, dass ein Betroffener das Vorschriftszeichen übersehen hat, nur in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben (vgl. BGHSt 43, 241; Senat, Beschlüsse vom 2. August 2018 a.a.O. und vom 13. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 325/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. April 2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 174/20 (104/20) -, juris).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, und vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).

    Näherer Feststellungen, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg auch mit einer erhöhten Geldbuße nicht zu erreichen gewesen wäre, bedurfte es nicht (vgl. BGHSt 38, 125).

  • KG, 15.07.2019 - 3 Ws (B) 215/19

    Absehen von einmonatigem Fahrverbot im Einzelfall

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    In aller Regel dürfte dieser Zeitpunkt nach Ablauf von etwa zwei Jahren erreicht sein; eine starre Grenze besteht jedoch nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 2021, vom 27. April 2020 jeweils a.a.O. und vom 15. Juli 2019 - 3 Ws (B) 215/19 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Dezember 2020 - 1 OLG 53 Ss-OWi 630/20 -, juris m.w.N.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, worauf die lange Verfahrensdauer zurückzuführen ist, insbesondere ob hierfür maßgebliche Umstände im Einflussbereich des Betroffenen liegen oder Folge gerichtlicher oder behördlicher Abläufe sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. September 2019 - 3 Ws (B) 253/19 - vom 15. Juli 2019 - 3 Ws (B) 215/19 -, juris; vom 28. Oktober 2011 - 3 Ws (B) 475/11 - m.w.N.).

  • KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, und vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).

    (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2020 - 3 Ws (B) 99/20 - und vom 6. März 2018 a.a.O.).

  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, und vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).

    Das Tatgericht ist in diesen Fällen gehalten, ein Fahrverbot anzuordnen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    Daher braucht die Möglichkeit, dass ein Betroffener das Vorschriftszeichen übersehen hat, nur in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben (vgl. BGHSt 43, 241; Senat, Beschlüsse vom 2. August 2018 a.a.O. und vom 13. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 325/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. April 2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 174/20 (104/20) -, juris).

    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht; namentlich, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich von dem Regelfall abweicht, an den der Gesetzgeber gedacht hat, dass er als Ausnahme zu werten ist, insbesondere wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. April 2020 a.a.O., vom 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - und vom 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 -, beide juris).

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284).
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht; namentlich, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich von dem Regelfall abweicht, an den der Gesetzgeber gedacht hat, dass er als Ausnahme zu werten ist, insbesondere wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. April 2020 a.a.O., vom 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - und vom 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 -, beide juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - 5 Ss OWi 139/07

    Fahrverbot - Fahrverbot: Kreditaufnahme zur Folgenabwehr?

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    Sofern daraus geschlossen werden sollte, dass das Fahrverbot den Betroffenen deshalb besonders hart treffe, weil er noch in der Probezeit stehe, dürfte ein solches Argument mittlerweile - angesichts der Höchstdauer von sechs Monaten nach § 622 Abs. 3 BGB - durch Zeitablauf hinfällig geworden sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV-5 Ss (OWi) 139/07 - (OWi) 54/07 IV -, juris).
  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21
    (a) Dafür, dass die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine ganz außergewöhnliche Härte darstellen würde, die sich auch nicht durch ihm zumutbare Maßnahmen abfedern lassen kann (vgl. Senat NJW 2016, 1110 m.w.N.), gab es nach den allein maßgeblichen Urteilsgründen unter Berücksichtigung der dem Betroffenen gewährten Wirksamkeitsbestimmung gemäß § 25 Abs. 2a StVG keine Anhaltspunkte.
  • KG, 03.05.2017 - 3 Ws (B) 102/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Fahrverbot aus

  • OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17

    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Anforderungen

  • KG, 21.02.2018 - 3 Ws (B) 27/18

    Bußgeldurteil wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die

  • KG, 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige

  • OLG Köln, 23.12.1977 - Ss 806/77
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits-

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20

    Kein Anspruch auf Beiziehung der Rohmessdaten aus Art. 103 GG

  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 3 Ss OWi 180/08

    Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 652/98

    Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag im Revisionsverfahren

  • KG, 25.01.2002 - 3 Ws (B) 5/02
  • KG, 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19

    Tateinheit und Vorsatz bei Fahren ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit

  • OLG Celle, 27.09.1996 - 3 Ss OWi 192/96
  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mit dem

  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

  • KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Sicherheitsabschlag bei

  • BayObLG, 28.03.2023 - 202 ObOWi 314/23

    Berechnung der Verjährung nach gewährter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Der Umstand, dass auf Antrag des Betroffenen in der Folgezeit wegen Versäumung dieser Hauptverhandlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 74 Abs. 4 OWiG durch die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30.09.2022 bewilligt wurde, beseitigte die Ablaufhemmung nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2008 - 3 Ss OWi 180/08 = BeckRS 2008, 18098; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.01.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17 OLGSt OWiG § 74 Nr. 24; 09.07.2002 - 1 Ss 74/02 = BeckRS 2002, 31129484; KG, Beschluss vom 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21 = BeckRS 2021, 45818).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

    In aller Regel dürfte dieser Zeitpunkt nach Ablauf von etwa zwei Jahren erreicht sein; eine starre Grenze besteht jedoch nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Dezember 2021 - 3 Ws (B) 304/21 -, vom 22. März 2021 a.a.O., vom 27. April 2020 a.a.O. und vom 15. Juli 2019 - 3 Ws (B) 215/19 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Dezember 2020 - 1 OLG 53 Ss-OWi 630/20 -, juris m.w.N.).
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