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   KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17   

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https://dejure.org/2018,880
KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17 (https://dejure.org/2018,880)
KG, Entscheidung vom 16.01.2018 - 1 W 204/17 (https://dejure.org/2018,880)
KG, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 1 W 204/17 (https://dejure.org/2018,880)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Beschränkungen des Stimmrechts bei gemeinschaftlicher Berechtigung an einem Miteigentumsanteil

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 25 Abs. 2 Satz 1, §§ 8, 5 Abs. 4; GBO §§ 13, 18, 19; BGB §§ 134, 138, 242
    (Un-)Wirksamkeit von zur Eintragung im Grundbuch beantragten Regelungen der Gemeinschaftsordnung zum Stimmrecht der Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Beschränkungen des Stimmrechts bei gemeinschaftlicher Berechtigung an einem Miteigentumsanteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuch: Wirksame und unwirksame Regelungen zum Stimmrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Regelungen zum Stimmrecht in einer Gemeinschaftsordnung (IMR 2018, 122)

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 400
  • FGPrax 2018, 3
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    Ein allgemeiner Ausschluss des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht verbietet sich ohnehin (BGH, NJW 2002, 1647, 1651; BGHZ 99, 90, 95).

    Der Vorschrift liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei mitberechtigten Eigentümern an einem Wohnungseigentum eine übereinstimmende Interessenlage besteht und deshalb eine einheitliche Stimmausübung sachgerecht ist (BGH, NJW 2002, 1647, 1650).

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    Als Prüfungsmaßstab kommen dabei die §§ 134, 138 BGB sowie § 242 BGB in Betracht (BGH, NJW 2011, 679, 680).

    bb) Allerdings gehört das Stimmrecht der Wohnungseigentümer zum Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, das nur ausnahmsweise und lediglich unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden darf (BGH, NZM 2014, 275, 276; NJW 2011, 679, 681).

  • OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00

    Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer BGB -Gesellschaft, die

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    In etwas abgeschwächter Form wird empfohlen, dem Verwalter die Befugnis einzuräumen, die Mitberechtigten zur Bestellung eines geeigneten Vertreters zu verpflichten (Weber, in: Würzburger Notarhandbuch, 5. Aufl., Teil 2 Kap. 4, Rdn. 4; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 24. November 2000 - 16 Wx 123/00 - juris).
  • OLG Rostock, 12.09.2005 - 7 W 43/03

    Wohnungseintumsrecht: Verteilung der Kosten für bauliche Massnahmen zwischen

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    Infolgedessen entfällt das Stimmrecht von Mitberechtigten, wenn sie sich nicht über die Ausübung ihrer gemeinsamen Stimme einigen können (OLG Rostock, Beschluss vom 12. September 2005 - 7 W 43/03 - juris; Hügel/Elzer, a.a.O., § 25, Rdn. 8; Schultzky, in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, § 25, Rdn. 31).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    Ein allgemeiner Ausschluss des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht verbietet sich ohnehin (BGH, NJW 2002, 1647, 1651; BGHZ 99, 90, 95).
  • BGH, 12.12.1966 - II ZR 41/65

    Vertreterklausel in der Kommanditgesellschaft

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    Hieran werden die Mitberechtigten durch die beanstandeten Regelungen in der Gemeinschaftsordnung nicht gehindert (vgl. auch BGHZ 46, 291, 296).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    In der Vergangenheit sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung Klauseln in Gemeinschaftsordnungen, die Mitberechtigte an einem Wohnungseigentum verpflichten, einen von ihnen zur Ausübung des Stimmrechts zu ermächtigen, nicht nur gebilligt, sondern sogar dahin ausgelegt worden, dass nur dieser in der Eigentümerversammlung stimmberechtigt sei (BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 2Z BR 136/02 - juris).
  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 85/13

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmverbot für einen Wohnungseigentümer bei der

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    bb) Allerdings gehört das Stimmrecht der Wohnungseigentümer zum Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, das nur ausnahmsweise und lediglich unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden darf (BGH, NZM 2014, 275, 276; NJW 2011, 679, 681).
  • KG, 20.09.2016 - 1 W 93/16

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit von Bestimmungen einer Gemeinschaftsordnung;

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    aa) Das Grundbuchamt darf eine gem. §§ 19 GBO, 8, 5 Abs. 4 WEG zur Eintragung bewilligte Bestimmung der Gemeinschaftsordnung nur beanstanden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde, weil die Bestimmung unwirksam oder unbeachtlich ist (Senat, Beschluss vom 20. September 2016 - 1 W 93/16 - ZWE 2017, 403; OLG Hamm, MittBayNot 2018, 22; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 7, Rdn. 55; Demharter, GBO, 30. Aufl., Anhang zu § 3, Rdn. 25).
  • KG, 30.11.2017 - 1 W 172/17

    Beanstandung einer zur Eintragung bewilligten Bestimmung der Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
    Insoweit hat der Senat mit Beschluss vom 30. November 2017 im Verfahren 1 W 172/17 (= 47 NK 9... -... Amtsgericht Neukölln) auf die Beschwerde der hiesigen Beteiligten ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 21.12.2016 - 15 W 590/15

    Eintragungsfähigkeit von Einzelbestimmungen einer Gemeinschaftsordnung von

  • BVerwG, 24.01.2020 - 9 BN 4.19

    Bestimmung einer landesrechtlichen Regelung über die kommunale

    So soll die einheitliche Stimmabgabe der Wohnungseigentümer nach § 25 Abs. 2 Satz 2 WEG die anderen Wohnungseigentümer vor divergierenden Stimmabgaben schützen und im Interesse der Rechtsklarheit ein problemloser Versammlungsablauf gewährleistet werden (KG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 W 204/17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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