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   KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91   

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https://dejure.org/1993,3420
KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91 (https://dejure.org/1993,3420)
KG, Entscheidung vom 16.02.1993 - 1 W 6261/91 (https://dejure.org/1993,3420)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 1 W 6261/91 (https://dejure.org/1993,3420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Wechselbezüglichkeit bei einer Schlusserbeinsetzung; Widerruf einer letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament durch den Überlebenden; Begriff der nahestehenden Person nach § 2270 Abs. 2 BGB für die Annahme einer wechselbezüglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaars mit gegenseitiger Einsetzung als Alleinerben und der Nichten und Neffen eines Ehegatten als Schlusserben erlangt mit Tod des Erstversterbenden keine Bindungswirkung für Überlebenden - Nichten und Neffen des einen Ehegatten sind ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2270 Abs. 2
    Auslegung eines Testaments

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 64 VI 2/90
  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 825
  • FamRZ 1993, 1251
  • Rpfleger 1993, 344
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Maßgeblich ist insoweit, dass die Beteiligte zu 2 als Nichte selbst mit dem Erblasser verwandt ist und es nicht naheliegend erscheint, dass die vorverstorbene Ehefrau des Erblassers ein Interesse daran hatte, dass eine Verwandte ihres Mannes eine nicht mehr zu entziehende Rechtsposition an Grundvermögen erlangt, das aus der Familie der Ehefrau stammt (KG FamRZ 1993, 1251).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15

    Zu den Anforderungen an ein im Sinne von § 2271 Abs. 2 BGB bestehendes

    aaa) Ob der Begriff der nahestehenden Person in § 2270 Abs. 2 BGB erfüllt wird, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 1Z BR 26/93, Juris Rn 30; KG, Beschluss vom 16. Februar 1993 - 1 W 6261/91, Juris Rn 10).

    Daher fallen nur Personen darunter, zu denen der betroffene Ehegatte enge persönliche und innere Bindungen gehabt hat, die mindestens dem üblichen Verhältnis zu nahen Verwandten entsprechen (vgl. KG OLGZ 1993, 398; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 2270 Rn 9), wobei maßgeblich für die Beurteilung des Näheverhältnisses der Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist (vgl. BGHZ 149, 363).

    Denn wenn nach § 2270 Abs. 2 BGB der überlebende Ehegatte im Zweifel an die Schlusserbeneinsetzung gebunden ist, wenn er Verwandte des anderen Ehegatten eingesetzt hat, so kann daraus im Umkehrschluss gefolgert werden, dass er an die Schlusserbeneinsetzung eigener Verwandter grundsätzlich nicht gebunden ist (vgl. KG, Beschluss vom 16. Feburar 1993 - 1 W 6261/91, Juris Rn 10).

  • OLG Hamm, 10.12.2009 - 15 Wx 344/08

    Anforderungen an die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen von Ehegatten von Todes

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung soll nämlich in einem solchen Fall der Überlebende in der Regel das Recht behalten, die Schlusserbeinsetzung seiner eigenen Verwandten zu ändern, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verschlechterung seiner Beziehungen zu den Bedachten (BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1289; KG OLGZ 1993, 398, 401; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1543; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1917, 1918; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2270, Rz. 6; Erman/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 2270, Rz. 2; Litzenburger in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 2270, Rz. 12).

    1a Z 60/90">FamRZ 1991, 1232, 1234; KG OLGZ 1993, 398, 403; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1543; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1917, 1918; Palandt/ Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2270, Rz. 9; Litzenburger in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 2270, Rz. 21; Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2270, Rz. 7; Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2270, Rz. 31; Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 2270, Rz. 13; Erman/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 2270, Rz. 5).

  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20

    Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

    Ist nämlich der Schlusserbe nur mit dem überlebenden Ehegatten verwandt, entspricht es der Lebenserfahrung, dass der vorversterbende Ehegatte seinem Partner regelmäßig das Recht belassen will, als Überlebender jederzeit die Einsetzung des Schlusserben zu ändern, insbesondere im Fall einer Verschlechterung seiner persönlichen Beziehungen zu dem Bedachten (BayObLG FamRZ 1985, 1287; FamRZ 1991, 1232; OLG Hamm FamRZ 2010, 1201; KG OLGZ 93, 398; OLG München FamRZ 2007, 2111).
  • OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06

    Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen

    Ungeachtet dessen kann die durch ein gemeinschaftliches Testament bedachte Person aufgrund der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB nur dann als dem Erblasser nahe stehende Person angesehen werden, wenn ein solches Näheverhältnis besteht, dass dieses einem Verwandtschaftsverhältnis gleichkommt (Bamberger/Roth-Litzenburger, § 2270 Rn. 11; KG DNotZ 1993, 825 = FamRZ 1993, 366).

    Wenn nach § 2270 Abs. 2 BGB der überlebende Ehegatte im Zweifel an die Schlusserbeneinsetzung gebunden ist, wenn er Verwandte des anderen Ehegatten eingesetzt hat, so kann daraus im Umkehrschluss gefolgert werden, dass er an die Schlusserbeneinsetzung eigener Verwandter im Grundsatz nicht gebunden ist (KG DNotZ 1993, 825.827 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12

    Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung

    Damit war er eine nahestehende Person des Vorverstorbenen im Sinne von § 2271 Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. KG, FamRZ 1993, 1251, 1253; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2270 Rdn.9 ).
  • OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verneinung der

    Diese Grundsätze gelten auch für die Frage der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 3 W 254/00 - KG FamRZ 1993, 1251, 1252 m.w.N.; OLG Köln aaO S. 398).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95

    Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf

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  • OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95

    Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. etwa Senat, FamRZ 1993, 1124, 1126; 1993, 1371 f.; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ 1991, 173, 176; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    aa) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß Verfügungen von Todes wegen in einem gemeinschaftlichen Testament nach § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich sind, wenn - was bei Zweifeln durch Auslegung zu ermitteln ist - anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, daß die Verfügungen nach dem Willen der Eheleute so eng miteinander verbunden sind, daß sie nach dem beiderseitigen Willen miteinander stehen und fallen sollen (Senat, FamRZ 1993, 1371, 1372; BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1288; 1994, 191, 192; 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400).

  • OLG Naumburg, 04.10.2006 - 10 Wx 4/06

    Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen

    Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte seine Verfügung gerade deshalb getroffen hat, weil auch der andere Ehegatte in bestimmter Weise verfügt hat und jede Verfügung nach dem Willen der gemeinsam Testierenden mit der anderen stehen oder fallen soll (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1542; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1572, 1573; KG OLGZ 1993, 398, 400; BayObLG FamRZ 1984, 1154, 1155; BayObLG …
  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00

    Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen -

  • BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98

    Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente

  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

  • OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13

    Erbschaftsrecht: Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit einer

  • BayObLG, 15.04.2003 - 1Z BR 10/03

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments mit

  • KG, 25.08.2015 - 6 W 30/15

    Gemeinschaftlichen Testament: Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

  • OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20

    Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament von

  • OLG Brandenburg, 12.05.1998 - 10 U 35/97

    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks; Gemeinschaftliches Testament ;

  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 7 U 230/09

    Wechselbezüglichkeit der Einsetzung des einzigen Kindes des Erblassers aus erster

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

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