Rechtsprechung
KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 395 Abs 1 FamFG, § 21 BGB, § 22 BGB
Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein als Idealverein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Löschung eines eingetragenen Vereins im Vereinsregister wegen des Betreibens mehrerer Kindertagesstätten in Konkurrenz zu Dritt-Anbietern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Löschung eines eingetragenen Vereins im Vereinsregister wegen des Betreibens mehrerer Kindertagesstätten in Konkurrenz zu Dritt-Anbietern
- rechtsportal.de
BGB § 21
Löschung eines eingetragenen Vereins im Vereinsregister wegen des Betreibens mehrerer Kindertagesstätten in Konkurrenz zu Dritt-Anbietern - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2016, 403
- Rpfleger 2016, 423
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.05.2017 - II ZB 7/16
Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im …
Das Beschwerdegericht (KG, Rpfleger 2016, 423) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:. - VG Augsburg, 14.11.2018 - Au 4 K 18.1400
Differenzierung wirtschaftlicher Verein/Idealverein
Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln (vgl. in ständiger Rechtsprechung Kammergericht, B.v. 26.10.2004 - 1 W 269/04, juris; zuletzt: Senat MDR 2016, 403;… Kammergericht, B.v. 6.9.2016 - 22 W 35/16 - juris Rn. 13;… Kammergericht, B.v. 16.9.2016 - 22 W 65/14 - juris Rn. 19).Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (Kammergericht, B.v. 26.10.2004 - 1 W 269/04, juris; zuletzt: Senat MDR 2016, 403;… Kammergericht, B.v. 6.9.2016 - 22 W 35/16 - juris Rn. 12;… Kammergericht, B.v. 16.9.2016 - 22 W 65/14 - juris Rn. 19).
- KG, 16.09.2016 - 22 W 65/14
Vereinsregistersache: Eintragungsfähigkeit einer Unterstützungskasse der …
Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist neben dem Wortlaut der Satzung auch danach zu beurteilen, welchen Zweck der Verein tatsächlich verfolgt (KG, Senat, Beschluss vom 3. Juni 2016, 22 W 122/15, S. 4 der BA; KG, Senat, Beschluss vom 16.02.2016, 22 W 71/15, MDR 2016, 403 = juris Rn. 18; KG…, Beschluss vom 26. Oktober 2004, 1 W 269/04, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 24. Januar 1996, 3 Wx 484/95, juris, Rn. 23; BayObLG…, Beschluss vom 27. Oktober 1976, 2 Z 40/76, juris, Rn. 28).Ob der Beteiligte im vorliegenden Fall einen wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgt, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln (KG, Senat, Beschluss vom 06.09.2016, 22 W 35/16; vgl. ferner KG…, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, juris Rn. 6; zuletzt: KG, Senat, Beschluss vom 16.02.2016, 22 W 71/15, MDR 2016, 403, juris Rn. 19).
Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (KG…, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, juris Rn. 6; zuletzt: KG, Senat, Beschluss vom 16.02.2016, 22 W 71/15, MDR 2016, 403, juris Rn. 20).
- LG Hamburg, 13.12.2017 - 321 S 65/16
Unterlassungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Ruhestörung: …
es zu unterlassen, das allein gem. § 21 BGB zu gemeinnützigen Zwecken dienende steuergünstigste Vereinshaus gem. Beschreibung Blatt 93 ff der Prozessakte und nicht als wirtschaftlicher Verein gem. § 22 BGB zu nutzen gern, Beschluss des KG vom 12.02.2016 zum Az. 22 W 71/15 unstreitig zweckwidrig genutzte Vereinshaus ohne schriftliche Verbotsvereinbarung nach 22.00 Uhr sowohl an Wochentagen als insbesondere auch an Wochenenden gemäß dem Hamburgischen Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG vom 28.11.2010 mit Änderung vom 08.07.2015) i.V.m. dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden und anderer Gesetze vom 01.06.2015 (HmbGVBI Nr. 22 vom 09.06.2015) unter Ausschluss des 8. Teils des BImSchG i.d.F. 30.11.2016 gemäß dem Schreiben des Bezirksamt Altona vom 08.05.2016 die Polizei vor Ort auch in Bezug auf die Vollstreckung aus dem Urteil gemäß § 890 ZPO hinsichtlich der Wesentlichkeit des Lärms entschieden wird gemäß Anlage BF 3 zur Berufung; i.V.m. mit dem Merkblatt der Stadt Hamburg Anlage BF 4 zur Berufung;. - OLG Hamm, 11.07.2017 - 27 W 144/16 Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen ist mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die sog. typologische Methode anzuwenden (vgl. KG MDR 2016, 403 m.w.N.;… Staudinger, Kommentar zum BGB, Neub. 2005, § 21 Rn. 6 ff.; Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.;… Erman, Kommentar zum BGB, 14. Auflage 2014, § 21 Rn. 4 m.w.N. auch zur Rechtsprechung).