Rechtsprechung
   KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3550
KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15 (https://dejure.org/2016,3550)
KG, Entscheidung vom 16.02.2016 - 3 UF 140/15 (https://dejure.org/2016,3550)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 3 UF 140/15 (https://dejure.org/2016,3550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 Abs 2 VersAusglG, § 19 Abs 2 Nr 4 VersAusglG, § 19 Abs 3 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Unbilligkeit beim Erwerb ausländischer und wertübersteigender inländischer Anwartschaften eines Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme nicht ausgleichsreifer ausländischer Anwartschaften eines Ehegatten vom Versorgungsausgleich aus Gründen der Unbilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 19 Abs. 3
    Ausnahme nicht ausgleichsreifer ausländischer Anwartschaften eines Ehegatten vom Versorgungsausgleich aus Gründen der Unbilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Billigkeitsprüfung bei Durchführung der Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Billigkeitsprüfung bei Durchführung der Versorgungsausgleichs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 464
  • FamRZ 2016, 982
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13

    Versorgungsausgleich: Ausübungskriterien für das richterliche Ermessen

    Auszug aus KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15
    Nimmt man nach dieser Maßgabe im vorliegenden Fall bei der Billigkeitsprüfung des § 19 Abs. 3 VersAusglG jedes einzelne Anrecht und namentlich das Anrecht der früheren Ehefrau in der allgemeinen Rentenversicherung in den Blick, gebietet es der Halbteilungsgrundsatz, der nach wie vor Maßstab des Versorgungsausgleichsrechts ist (BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13, Rdnr. 25 bei juris), zu verhindern, dass die frühere Ehefrau durch Teilung ihres Anrechts in der allgemeinen Rentenversicherung insoweit die Hälfte ihrer ehezeitlichen Versorgungsanwartschaften (in Höhe von 3, 4986 Entgeltpunkten) verliert und gleichzeitig hinsichtlich der Teilhabe an den (der Höhe nach bislang nicht ermittelten) nicht ausgleichsreifen österreichischen Anwartschaften des früheren Ehemannes auf den schwächeren schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch nach der Scheidung verwiesen wird (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BGH, 17.04.2013 - XII ZB 371/12

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife einer limitierten endgehaltsbezogenen

    Auszug aus KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15
    Anders als bei der schuldrechtlichen Ausgleichsrente (§ 20 VersAusglG) ist der tatsächliche Rentenbezug kein Anknüpfungspunkt (BGH, Beschluss vom 17. April 2013 - XII ZB 371/12 -, Rdnr. 14 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2011 - 10 UF 249/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von Ost- und Westanwartschaften;

    Auszug aus KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15
    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob - wie das Amtsgericht angenommen hat - die Unbilligkeit jedenfalls dann zu verneinen ist, wenn der über ausländische Anwartschaften verfügende Ehegatte daneben ausgleichsreife inländische Anwartschaften erworben hat, deren Wert über dem Wert der inländischen Anrechte des anderen Ehegatten liegt (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 10 UF 249/10, Rdnr. 30 bei juris; Götsche, in: Götsche u.a., Versorgungsausgleichsrecht, 2. Auflage 2015, § 19 VersAusglG Rdnr. 42; Borth, FamRZ 2011, 1736; Wick, Der Versorgungsausgleich, 3. Auflage 2013, Rdnr. 403; Breuers, in: Herberger u.a., jurisPK-BGB, 7. Auflage 2014, § 19 VersAusglG Rdnr. 47).
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels:

    Auszug aus KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15
    Die in jeder Lage des Verfahrens und damit auch im Beschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (BGH, Beschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 -, Rdnr. 13 bei juris) ist gegeben.
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2012 - 6 UF 60/12

    Versorgungsausgleich: Unbilligkeit bei mindestens gleich hohem Erwerb

    Auszug aus KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15
    Nach anderer Meinung kann bereits dann, wenn ein Ehegatte über ausländische Anwartschaften verfügt, die mindestens so hoch sind, wie die inländischen Anrechte des anderen Ehegatten, der Ausgleich dieser inländischen Anrechte für den anderen Ehegatten unbillig sein, und zwar obwohl der über die ausländischen Anwartschaften verfügende Ehegatte bei weitem höhere ausgleichsreife Anrechte erworben hat als der andere Ehegatte (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. November 2012 - 6 UF 60/12, Rdnr. 27 bei juris).
  • AG Groß-Gerau, 09.02.2011 - 73 F 1471/09

    Versorgungsausgleich: Behandlung einer in einen Kapitalbetrag umgewandelten

    Auszug aus KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15
    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob - wie das Amtsgericht angenommen hat - die Unbilligkeit jedenfalls dann zu verneinen ist, wenn der über ausländische Anwartschaften verfügende Ehegatte daneben ausgleichsreife inländische Anwartschaften erworben hat, deren Wert über dem Wert der inländischen Anrechte des anderen Ehegatten liegt (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 10 UF 249/10, Rdnr. 30 bei juris; Götsche, in: Götsche u.a., Versorgungsausgleichsrecht, 2. Auflage 2015, § 19 VersAusglG Rdnr. 42; Borth, FamRZ 2011, 1736; Wick, Der Versorgungsausgleich, 3. Auflage 2013, Rdnr. 403; Breuers, in: Herberger u.a., jurisPK-BGB, 7. Auflage 2014, § 19 VersAusglG Rdnr. 47).
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 381/20

    Ausgleich des Anrechts der Ehefrau hinsichtlich Abfindung eines ausländischen

    aa) Zwar wird teilweise vertreten, dass eine Unbilligkeit nach § 19 Abs. 3 VersAusglG dann verneint werden könne, wenn der über ausländische Anrechte verfügende Ehegatte daneben ausgleichsreife inländische Anwartschaften erworben hat, deren Wert über dem Wert der inländischen Anrechte des anderen Ehegatten liegt (so OLG Brandenburg FamRZ 2012, 310, 311; Götsche in Götsche/Rehbein/Breuers VersAusglG 3. Aufl. § 19 Rn. 42; Borth FamRZ 2011, 1736; Eichenhofer NZFam 2016, 322; BeckOK BGB/Bergmann [Stand: 1. Februar 2021] § 19 VersAusglG Rn. 16).

    Bestehen neben dem ausländischen Anrecht noch weitere Anrechte wie hier die erste Lebensversicherung des Ehemanns, kann die Anwendung des § 19 Abs. 3 VersAusglG zwar in Bezug auf dieses Anrecht beschränkt sein, nicht aber in Bezug auf das dem ausländischen Anrecht gegenüberstehende Anrecht der Ehefrau (vgl. bereits OLG Zweibrücken FamRZ 2013, 1492, 1494; KG FamRZ 2016, 982, 983; OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 440, 441; jurisPK-BGB/Breuers 9. Aufl. § 19 VersAusglG Rn. 66; Johannsen/Henrich/Althammer/Holzwarth Familienrecht 7. Aufl. § 19 VersAusglG Rn. 29 f.; Erman/Norpoth/Sasse BGB 16. Aufl. § 19 VersAusglG Rn. 19).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2018 - 8 UF 36/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Vorhandensein die inländischen

    Nach anderer Auffassung kann bereits dann, wenn ein Ehegatte über ausländische Anwartschaften verfügt, die mindestens so hoch sind, wie die inländischen Anrechte des anderen Ehegatten, der Ausgleich dieser inländischen Anrechte für den anderen Ehegatten unbillig sein, auch wenn der über die ausländischen Anwartschaften verfügende Ehegatte bei weitem höhere ausgleichsreife Anrechte erworben hat als der andere Ehegatte (KG Berlin FamRZ 2016, 982 mit Anm. Borth; OLG Zweibrücken FamRZ 2013, 1492; Norpoth/Sasse in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 19 VersAusglG, Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht