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   KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16   

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KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16 (https://dejure.org/2018,3581)
KG, Entscheidung vom 16.02.2018 - 21 U 66/16 (https://dejure.org/2018,3581)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 21 U 66/16 (https://dejure.org/2018,3581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 BGB, § 387 BGB, § 631 Abs 1 BGB, § 642 BGB, § 648a Abs 5 S 1 BGB
    Bauprozess auf große Kündigungsvergütung des Bauunternehmers: Vorbehaltsurteil bei Aufrechnung mit einer Gegenforderung wegen Beschädigung von Nachbargebäuden; Leistungsverweigerung und Unternehmerkündigung des Bauvertrages nach erfolgloser Fristsetzung zur Bestellung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einer zur Klageforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Gegenforderung; Rechte des Unternehmers nach fruchtlosem Verstreichen einer Frist zur Sicherheitsleistung; Rechtstellung der Vertragsparteien bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine bauablaufbezogene Darstellung bei Ansprüchen nach § 642 BGB, Kündigungsvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einer zur Klageforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Gegenforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlecht kalkulierte Preise: Entschädigung bemisst sich nach tatsächlichen Mehrkosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (6)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheit gem. § 648a BGB a.F.: Unternehmer kann auch noch nach Arbeitseinstellung kündigen! (IBR 2018, 206)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung ist wirksam? (IBR 2018, 317)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung nach § 642 BGB gibt es auch, wenn (langsamer) gearbeitet werden kann! (IBR 2018, 313)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung nach § 642 BGB mindestens in Höhe der tatsächlichen Mehrkosten! (IBR 2018, 315)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie lange müssen Arbeitskräfte und Maschinen gegen Entschädigung vorgehalten werden? (IBR 2018, 314)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beklagter rechnet mit Gegenforderung auf: Vorbehaltsurteil zulässig!? (IBR 2018, 548)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3721
  • MDR 2018, 521
  • NZBau 2018, 533
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 22.10.2020 - VII ZR 10/17

    Privatgutachterkosten für Nachtragsberechnung werden nicht erstattet!

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Es genügt, wenn sich aus ihrem Vortrag ergibt, dass ihr aufgrund des Mitwirkungsverzugs der Beklagten ein nach § 642 BGB ersatzfähiger Nachteil (hierzu vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2017, VII ZR 10/17) entstanden ist (vgl. KG, Urteil vom 10.1.2017, 21 U 16/17; Retzlaff in: Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht 2018, § 642 BGB, Rz 155 f).

    Zwar kann auch die störungsbedingte Verlangsamung eines Prozesses zu einem nach § 642 BGB zu ersetzenden Nachteil führen, weil der Unternehmer dann die durch den betroffenen Prozess gebundenen Produktionsmittel länger vorhalten muss (Retzlaff in Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht 2018, § 642 BGB, Rz 49 f und 57 ff), auch die Entscheidung des BGH vom 26.Oktober 2017 (VII ZR 10/17) hat an der Ersatzfähigkeit von verlangsamungsbedingten Nachteilen nichts geändert (vgl. a.a.O.).

    Aber immer wenn eine Pflichtverletzung des Bestellers dazu führt, dass der Unternehmer vergeblich Produktionsmittel für die Herstellung des Werks bereithält (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2017, VII ZR 10/17, Urteil vom 24.1.2008, VII ZR 280/05), wird hierdurch auch der Mitwirkungsverzug des Bestellers begründet.

    Denn entweder war die Vergütung auskömmlich, dann beläuft sich die Entschädigung nach § 642 Abs. 2 BGB auf die mitwirkungsverzugsbedingten Mehrkosten - die Mietkosten - zuzüglich dem mit der Vergütung darstellbaren Zuschlag zur Deckung der allgemeinen Geschäftskosten und des Unternehmergewinns (BGH, Urteil vom 26.10.2017, VII ZR 10/17; KG, Urteil vom 10.1.2017, VII ZR 14/16).

  • BGH, 16.10.2014 - VII ZR 176/12

    Bauvertrag: Berechnung des Werklohnanspruchs im Fall eines vom Besteller

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Der Unternehmer kann sich dann darauf beschränken, nur die nicht erbrachten Leistungen zu bewerten und von der Gesamtvergütung abzuziehen (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014, VII ZR 176/12 m.w.N.).

    Sodann sind die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen und der Wert der ersparten Aufwendungen in ihrem Verhältnis zum Wert der geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen (BGH, Urteil vom 16.10.2014, VII ZR 176/12; Urteil vom 25.7.2002, VII ZR 263/01; Urteil vom 4.5.2000, VII ZR 53/99).

    Denn wenn hierdurch keine "kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Bestellers verdeckt werden können" kann die Kündigungsvergütung auch in der Form berechnet werden, dass allein die nicht erbrachten Leistungen berechnet werden und von der Gesamtvergütung abgezogen werden ("Abrechnung von oben", BGH, Urteil vom 16.10.2014, VII ZR 176/12).

    Mit dem BGH ist diese Geringfügigkeitsschwelle bei rund 5 % bezogen auf die Gesamtleistung nicht überschritten (vgl. im Urteil vom 16.10.2014, VII ZR 176/12: 5.015,- ? : 110.000,- ?).

  • BGH, 22.09.2016 - VII ZR 298/14

    Bauvertrag: Auslegung des in einem Bauvertrag vereinbarten Abtretungsverbots;

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Für den Sonderfall einer Unternehmerkündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a Abs. 5 S. 1 BGB ergibt sich dies aus § 648a Abs. 5 S. 2 BGB, im Übrigen folgt dies - jedenfalls für das bis zum 31. Dezember 2017 geltende Recht - aus allgemeinen Grundsätzen (BGH, Urteil vom 22.9.2016, VII ZR 298/14, BGHZ 212, 90, Rz 38; Urteil vom 27.7.2006, VII ZR 202/04, BGHZ 168, 368, Rz 40; Urteil vom 24.2.2005, VII ZR 225/03).

    Das Urteil des BGH vom 22. September 2016 (VII ZR 298/14) spricht nicht gegen die hier vertretene Auffassung.

    Aus den ausgeführten Gründen hält er aber weder an dieser Ansicht fest, noch an der Annahme, sie werde durch das Urteil des BGH vom 22. September 2016 (VII ZR 298/14) gestützt.

  • BGH, 27.09.2007 - VII ZR 80/05

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Forderungen von Bauherr und

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Danach ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die aus einem Werkvertrag in Anspruch genommene Vertragspartei im Prozess mit einem vertraglichen Gegenanspruch die Aufrechnung erklärt, der zur Klageforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis steht (sog. Synallagma, vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134; Urteil vom 27.9.2007, VII ZR 80/05).

    Gemäß der Rechtsprechung des BGH darf ein solches Urteil grundsätzlich nicht dazu führen, dass der Kläger für seine Klageforderung vorübergehend einen Vollstreckungstitel erhält, obgleich der Beklagte mit einer synallagmatischen Gegenforderung die Aufrechnung erklärt hat (BGH, Urteil vom 24.11.2005, VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134; Urteil vom 27.9.2007, VII ZR 80/05).

    Nach diesen Ausführungen kann offen bleiben, ob der Erlass eines Vorbehaltsurteils im vorliegenden Fall auch deshalb möglich wäre, weil die nicht entscheidungsreifen Gegenansprüche der Beklagten wegen der Beschädigung von Nachbargebäuden überhaupt nicht im Synallagma zur Klageforderung stehen, da sie einen Mangelfolgeschaden betreffen (so BGH, Urteil vom 27.9.2007, VII ZR 80/05, Rz 21 ff zu einem Werkvertrag aus dem Jahr 1995).

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Danach ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die aus einem Werkvertrag in Anspruch genommene Vertragspartei im Prozess mit einem vertraglichen Gegenanspruch die Aufrechnung erklärt, der zur Klageforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis steht (sog. Synallagma, vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134; Urteil vom 27.9.2007, VII ZR 80/05).

    Könnte in dieser Situation der Vergütungsanspruch des Unternehmers unter Vorbehalt einer späteren Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung tituliert werden, wie es § 302 Abs. 1 ZPO vorsieht, wird damit vorübergehend das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers außer Kraft gesetzt, obgleich noch nicht geklärt ist, ob der Unternehmer seine mit dem Vorbehaltsurteil durchsetzbare Vergütung überhaupt verdient hat (BGH, Urteil vom 24.11.2005, VII ZR 304/04, Rz 12 ff).

    Gemäß der Rechtsprechung des BGH darf ein solches Urteil grundsätzlich nicht dazu führen, dass der Kläger für seine Klageforderung vorübergehend einen Vollstreckungstitel erhält, obgleich der Beklagte mit einer synallagmatischen Gegenforderung die Aufrechnung erklärt hat (BGH, Urteil vom 24.11.2005, VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134; Urteil vom 27.9.2007, VII ZR 80/05).

  • BGH, 16.04.2009 - VII ZR 9/08

    Berechtigung eines Unternehmers zur Mängelbeseitigung im Falle der Nichtleistung

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Auch der Konflikt zwischen Unternehmerkündigung nach § 648a Abs. 5 S. 2 BGB und einer mängelbedingten Bestellerkündigung nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B lässt sich nach dem hier vertretenen Konzept in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH lösen, ohne dass Sondertatbestände oder Ausnahmen geschaffen werden müssen: Denn entsprechend dem Urteil vom 16. April 2009 (VII ZR 9/08) kann der Unternehmer die Mängelbeseitigung verweigern, wenn er dem Besteller zuvor erfolglos eine Frist zur Sicherheitsleistung gestellt hat, folglich genießt in einem anschließenden Kündigungskonflikt die Kündigung des Unternehmers den Vorrang gegenüber der Bestellerkündigung (so BGH, Urteil vom 16.4.2009, VII ZR 9/08 zu § 648a Abs. 5 BGB a.F. vgl. auch Schmitz in: Kniffka, Bauvertragsrecht, 2. Auflage, 2016, § 648a BGB, Rz 148).

    Dies folgt zum Einen aus dem Umstand, dass der Klägerin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 648a Abs. 5 S. 1 BGB zustand, was sie wohl auch zur Verweigerung der von der Beklagten beanspruchten Erfüllungssicherheit berechtigte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.4.2009, VII ZR 9/08 sowie oben bb)).

  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Dies wäre keine überzeugende Wertung für den Kündigungskonflikt (vgl. BGH, Urteil vom 11.2.1981, VIII ZR 312/79).

    Auf der anderen Seite wird aber auch vertreten, dass, wenn beide Vertragsparteien für den Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses verantwortlich sind, diejenige von beiden, die das überwiegende Verschulden trifft, den Vertrag nicht aus wichtigem Grund kündigen kann (BGH, Urteil vom 11.2.1981, VIII ZR 312/79; Gaier in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 314 BGB, Rz 10).

  • KG, 10.01.2017 - 21 U 14/16

    Wechselseitige Kündigung eines Bauvertrag wegen Bauverzögerung: Unangemessene

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Richtig ist, dass sich der Senat in der Vergangenheit für die Lösung des Kündigungskonflikts nach der Kumulierungslösung ausgesprochen hat (Kammergericht, Urteil vom 10.1.2017, 21 U 14/16, Rz 63; Urteil vom 13.6.2017, 21 U 24/15, Rz 33).

    Die Höhe der Entschädigung richtet sich vorrangig nach vereinbarten Vergütung (§ 642 Abs. 2 BGB, vgl. KG, Urteil vom 10.1.2017, 21 U 14/16).

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 467/99

    Beweislast bei Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Prozessual bedeutsam ist die unterschiedliche Verteilung der Darlegungslast bei beiden Vergütungsformen: Bei der großen Kündigungsvergütung fällt dem Unternehmer allein die Erstdarlegung seiner ersparten Aufwendungen zu; behauptet der Besteller in Abweichung zum Zahlenwerk des Unternehmers, dieser habe tatsächlich höhere Beträge erspart, so trägt der Besteller hierfür die weitere Darlegungs- und die Beweislast (BGH, Urteil vom 21.12.2000, VII ZR 467/99).

    Dies hat aber die Beklagte darzulegen und zhu beweisen, nachdem die Klägerin ihrer Erstdarlegungslast mit einer Abrechnung ihrer Ersparnisse "von oben" genügt hat (BGH, Urteil vom 21.12.2000, VII ZR 467/99).

  • KG, 13.06.2017 - 21 U 24/15

    VOB-Vertrag: Kündigung durch den Unternehmer nach fruchtloser Fristsetzung zur

    Auszug aus KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
    Richtig ist, dass sich der Senat in der Vergangenheit für die Lösung des Kündigungskonflikts nach der Kumulierungslösung ausgesprochen hat (Kammergericht, Urteil vom 10.1.2017, 21 U 14/16, Rz 63; Urteil vom 13.6.2017, 21 U 24/15, Rz 33).
  • BGH, 11.10.2017 - VII ZR 46/15

    Kündigung eines VOB-Vertrags durch den öffentlichen Auftraggeber aus wichtigem

  • BGH, 22.09.2016 - VII ZR 14/16

    Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines

  • OLG Celle, 05.03.2014 - 7 U 114/13

    Übersicherung durch Sicherungsabrede im Generalunternehmervertrag neben

  • OLG München, 29.02.2012 - 27 U 3945/11

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Leistung einer begehrten Sicherheit bei einem

  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 123/07

    Voraussetzungen der materiellrechtlichen Wirksamkeit einer Hilfsaufrechnung im

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 218/01

    Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der Fälligkeit

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

  • OLG Koblenz, 20.07.2016 - 5 U 363/16

    Bauvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung zur Aushändigung einer

  • BGH, 25.07.2002 - VII ZR 263/01

    Anforderungen an das Vorbringen zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 280/05

    Umsatzsteuerpflicht von Entschädigungen wegen Bauzeitverlängerung

  • BGH, 23.11.2017 - VII ZR 34/15

    Bauvertrag: Rechtsmissbräuchliches Sicherungsverlangen des Unternehmers

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 181/10

    Vertrag über ein Ausbauhaus: Auslegung einer Klausel über die Annahmefrist;

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

  • KG, 29.01.2019 - 21 U 122/18

    VOB-Vertrag: Entschädigungsanspruch des Werkunternehmers bei Mitwirkungsverzug

    Aus diesem Grund ist für die Bestimmung der Anspruchshöhe eine Bemessungsgrundlage erforderlich, sonst ist der Anspruch konturenlos (KG, Urteil vom 16. Februar 2018, 21 U 66/16; Urteil vom 10. Januar 2017, 21 U 14/16; Retzlaff in: Kniffka, Bauvertragsrecht, 3. Auflage, 2018, § 642 BGB, Rz. 3 und 38 ff).

    Die Klägerin weist zutreffend darauf hin, dass die Entschädigungsfähigkeit des zeitbezogenen Umsatzausfalls zu einer Ermittlung der Anspruchshöhe wie bei der großen Kündigungsvergütung (nach §§ 649 bzw. 648a Abs. 5 S. 2 BGB a.F., zu dieser Terminologie vgl. KG, Urteil vom 15, Juni 2018, 21 U 140/17; Urteil vom 16. Februar 2018, 21 U 66/16) führt, mit der Besonderheit, dass nur die im Zeitraum des Annahmeverzugs bei Störungsfreiheit zu erwirtschaftende Vergütung betrachtet wird.

    Vielmehr genügt eine tabellarische Aufstellung über die einzelnen Mitarbeiter des Unternehmers und die Zeiträume, in denen es aufgrund des Mitwirkungsverzugs des Bestellers für sie keine Einsatzmöglichkeit gab (wobei ein Unternehmer bei einem längeren Mitwirkungsverzug keinen Anlass zum zeitlich unbegrenzten Vorhalt seiner Produktionsmittel hat, vgl. KG, Urteil vom 16. Februar 2018, 21 U 66/16, Rz. 131 f).

    Hier steht ihm sowohl nach § 642 BGB als auch nach § 2 Abs. 5 VOB/B ein Anspruch zu, dessen Höhe nach Auffassung des Senats auf dieselbe Weise zu ermitteln ist (nämlich Preisfortschreibung anhand tatsächlicher Mehrkosten, vgl. zu § 642 BGB: KG, Urteil vom 10. Januar 2017, 21 U 10/16; Urteil vom 16. Februar 2018, 21 U 66/16; zu § 2 Abs. 5 VOB/B: KG, Urteil vom 10. Juli 2018, 21 U 30/17).

  • KG, 10.07.2018 - 21 U 30/17

    Bauvertrag: Ermittlung des Mehrvergütungsanspruchs eines Bauunternehmers aufgrund

    Weiteren Vortrag zur Kalkulation seiner Vergütung muss er in diesem Fall nicht liefern (ebenso für die Entschädigung gemäß § 642 BGB: KG, Urteil vom 16.2.2018, 21 U 66/16).

    Denn auch bei der Ermittlung der großen Kündigungsvergütung gemäß § 649 BGB und bei der Ermittlung der Entschädigung bei Mitwirkungsverzug des Bestellers gemäß § 642 BGB kommt es im Streit um Aufwand und Ersparnis des Unternehmers auf seine hypothetischen tatsächlichen Kosten an, nicht hingegen auf seine Kalkulationsansätze (vgl. zur Kündigungsvergütung: BGH, Beschluss vom 16. November 2016, VII ZR 314/13, Rz 23; Urteil vom 28. Oktober 1999, VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79; Kniffka / Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, Teil 9, Rz 29; zur Entschädigung nach § 642 BGB: KG, Urteil vom 16.2.2018, 21 U 66/16).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Bei der Prüfung von wechselseitigen, sukzessiven, vertragsändernden bzw. vertragsbeendenden Erklärungen von Werkvertragsparteien ist eine chronologische Prüfungsmethode anzuwenden und - entgegen KG vom 16.02.2018 (IBR 2018, 317) - keine "materielle Gesamtbetrachtung" (d. h. ungeachtet des konkreten chronologischen Ablaufs) vorzunehmen.

    Bei der Prüfung von wechselseitigen, sukzessiven, vertragsändernden bzw. vertragsbeendenden Erklärungen von Werkvertragsparteien ist eine chronologische Prüfungsmethode anzuwenden und - entgegen KG vom 16.02.2018 (IBR 2018, 317) - keine "materielle Gesamtbetrachtung" (d. h. ungeachtet des konkreten chronologischen Ablaufs) vorzunehmen.

    Auch unter Anwendung des vom KG Berlin (Urteil vom 16.02.2018, 21 U 66/16) aufgestellten Grundsatzes, dass bei Vorliegen zweier Kündigungen diejenige Kündigung erfolgreich sei, die bei einer materiellen Gesamtbetrachtung als vorrangig anzusehen sei, ergebe sich kein anderes Ergebnis.

    Maßgeblich ist vielmehr - schon im Hinblick auf die allgemein anerkannten systematischen Grundsätze im allgemeinen Schuldrecht bzw. zu Rechtsgeschäften und Willenserklärungen bzw. rechtsgestaltenden Erklärungen - allein, welche von zwei sukzessive (d.h. eben nicht unmittelbar zeitgleich erfolgten) Kündigungen als erste auf wirksame Weise das Vertragsverhältnis für die Zukunft - im Sinne der rechtsgestaltenden Wirkung einer Kündigung - beendet hat (vgl. ebenso Anmerkung Fischer, jurisPR-PrivBauR 6/2018, Anm. 3, dort zu C.; Anmerkung Prückner, IBR 2018, 317).

  • OLG Stuttgart, 28.04.2020 - 10 U 294/19

    Verzug des Auftragnehmers bei unberechtigter Arbeitseinstellung

    Der Unterschied zwischen dem Anspruch auf den vollen Werklohn abzüglich Ersparnis und dem Anspruch auf Vergütung lediglich für erbrachte Leistungen wirkt sich auf die Darlegungslast im Prozess aus (KG Berlin, Urteil vom 16.02.2018 - 21 U 66/16, juris Rn. 65).

    Gegebenenfalls muss der Auftragnehmer in anderer Weise darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zu bewerten sind (OLG Hamm, ebenda m.w.N., u.a. BGH, BauR 1997, 304; BGH, BauR 2001, 251; BGH, BauR 2006, 1753; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2014 - I-22 U 92/14, juris Rn. 117 f.; KG Berlin, Urteil vom 16.02.2018 - 21 U 66/16, juris Rn. 87).

  • KG, 15.06.2018 - 21 U 140/17

    Klage eines Bauunternehmers auf eine Sicherheitsleistung: Festsetzung durch das

    Die Kündigung führt zwar zur Reduktion des Vergütungsanspruchs des Unternehmers auf die "große" oder die "kleine Kündigungsvergütung" (zu dieser Terminologie vgl. KG, Urteil vom 16. Februar 2018, 21 U 66/16) und mit dieser Reduktion des Vergütungsanspruchs verringert sich auch der Sicherungsanspruch des Unternehmers, unter Berücksichtigung geleisteter Zahlungen eventuell sogar auf 0 (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 14 und 24).

    Sobald der Unternehmer einen hinreichenden Detaillierungsgrad erreicht, muss seine Abrechnung als ausreichend angesehen werden, zumal ihm ohnehin nur die Erstdarlegung zufällt und die Beweislast für die Abzugspositionen in der großen Kündigungsvergütung gegenüber der vollen Vergütung dem Besteller zufällt (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000, VII ZR 467/99; Kammergericht, Urteil vom 16. Februar 2018, 21 U 66/16; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, Teil 9, Rz 27 m.w.N.).

    Zwar führt eine berechtigte Kündigung aus wichtigem Grund durch den Besteller dazu, dass der Unternehmer die große Kündigungsvergütung verliert (vgl. KG, Urteil vom 16. Februar 2018, 21 U 66/16), aus dem Vortrag der Beklagten ergibt sich aber nicht, dass ihre Kündigung aus wichtigem Grund wirksam ist.

    Auf die Frage der Lösung des Kündigungskonflikts bei zwei isoliert betrachtet jeweils wirksamen Kündigungen aus wichtigem Grund (dazu vgl. KG, Urteil vom 16. Februar 2018, 21 U 66/16) kommt es hier deshalb nicht an.

  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 68/22

    Mehrvergütung; Bauzeitverlängerung; Nachtragsangebot; baustellenbezogene

    Demgegenüber ist nicht aufgrund einer "materiellen Gesamtbetrachtung" zu entscheiden, welche der wechselseitigen Kündigungen den rechtlichen Vorrang hat (so aber KG Berlin, Teilurteil vom 16. Februar 2018 - 21 U 66/16 -, Rn. 68 ff., juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2021 - 22 U 267/20

    Vergütungsanspruch für diverse Bauarbeiten; Volle Vergütung nach

    § 649 S. 3 BGB a. F. hat hieran nichts geändert (KG, Urt. v. 16.02.2018 - 21 U 66/16, juris-Rn. 65, NZBau 2018, 533; Retzlaff, in: Palandt, BGB, 80. Auflage, § 648 Rn. 9).
  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 173/20

    Bauzeitverlängerung durch Änderungsleistung: Vergütung nach tatsächlich

    Demgegenüber ist nicht aufgrund einer " materiellen Gesamtbetrachtung " zu entscheiden, welche der wechselseitigen Kündigungen den rechtlichen Vorrang hat (so aber KG Berlin, Teilurteil vom 16. Februar 2018 - 21 U 66/16).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des

    Aufgrund der Gestaltungswirkung der Kündigung der Klägerin ist - entgegen der Auffassung des Kammergerichts (vgl. KG, Urteil vom 16. Februar 2018 - 21 U 66/16; juris Rn. 77; KG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 21 U 140/17, juris Rn. 76) - die spätere Kündigung der Beklagten nicht mehr von Bedeutung.
  • OLG Oldenburg, 05.03.2024 - 2 U 115/23

    Werklieferungsvertrag; VOB/B; Kündigung; Kündigungsvergütung

    Infolgedessen bedürfe es keiner Abnahme, sondern der Anspruch aus § 650f Abs. 2 BGB werde unabhängig davon fällig (vgl. KG, NJW 2018, 3721 Rn. 86; OLG München, BeckRS 2012, 211667; Retzlaff, BauR 2016, 733, 737 ; Oberhauser, BauR 2012, 1543 ; Scharfenberg in BeckOK BauVR, 23. Edition, § 650f Rn. 41c; Koppmann in Leinemann/Kues, BGB-BauVR, 2. Aufl., § 650f Rn. 66; Mundt in BeckOGK, Stand: 01.01.2024, § 650f BGB Rn. 207f; wohl auch Leupertz/Halfmeier in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 18. Aufl., § 650f Rn.21; Schwenker/Rodemann in Erman, BGB, 17. Aufl., § 650f Rn. 21 , abweichend Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, Anh. 1 Rn. 234, 242, 275: Fälligkeit ohne Abnahme, aber zweites Sicherungsverlangen zum "Wegkündigen" der Mängelbeseitigungspflicht).

    Erfüllt der Kläger diese Erstdarlegungslast, liegt im Falle des Bestreitens die Beweislast bei der Beklagten (vgl. KG, NJW 2018, 3731 [KG Berlin 16.02.2018 - 21 U 66/16] Rn. 111; BGH NJW-RR 2001, 385).

  • KG, 08.11.2022 - 21 U 142/21

    Klage auf § 650f BGB-Sicherheit: Gericht kann Abschlag vornehmen!

  • KG, 11.11.2022 - 21 U 142/21

    Höhe der Bauunternehmersicherheit bei Streit über die Höhe der

  • KG, 12.07.2021 - 2 U 48/18

    Stromdiebstahl bei all-inclusive-Stromlieferungsvertrag: Netzentgeltpflicht des

  • KG, 11.06.2019 - 21 U 142/18

    Bauleitervertrag: Vergütung bei Vertragsaufhebung wegen eines wichtigen

  • OLG Stuttgart, 16.03.2020 - 10 U 294/19

    Verzug trotz fehlender Bauhandwerkersicherung!

  • KG, 26.07.2019 - 21 U 3/19

    Klage eines Werkunternehmers nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages auf

  • KG, 28.04.2020 - 21 U 76/19

    Werkvertrag mit Bedarfsposition für den Vorhalt eines Produktionsmittels:

  • OLG Celle, 07.03.2019 - 6 U 71/18

    Wirksamkeit der Kündigung des Bauvertrages wegen nicht gewährter Leistung einer

  • KG, 11.04.2023 - 7 U 74/21

    Große Kündigungsvergütung: Berechnung der Ersparnis auf Kalkulationsbasis;

  • LG Münster, 18.01.2021 - 212 O 120/20

    Absicherungsfähige Ansprüche beim Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

  • OLG Celle, 05.06.2019 - 14 U 36/18

    Aufrechnung mit Kosten der Mängelbeseitigung: Vorbehaltsurteil ausgeschlossen!?

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