Rechtsprechung
   KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22 - 162 Ss 14/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15107
KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22 - 162 Ss 14/22 (https://dejure.org/2022,15107)
KG, Entscheidung vom 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22 - 162 Ss 14/22 (https://dejure.org/2022,15107)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 3 Ws (B) 24/22 - 162 Ss 14/22 (https://dejure.org/2022,15107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Einspruch, Beschränkung, Wirksamkeit

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 3 StGB, § 17 Abs 3 OWiG, § 18 OWiG, § 46 Abs 1 OWiG, § 66 Abs 1 OWiG
    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die Rechtsfolgenentscheidung bei einem Verstoß gegen § 24a StVG bei einer einschlägigen Voreintragung

  • IWW

    § 46 Abs. 3 StGB, § ... 17 Abs. 3 OWiG, § 18 OWiG, § 46 Abs. 1 OWiG, § 66 OWiG, § 67 OWiG, § 79 OWiG, § 302 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 StPO, § 24a StVG, § 25 StVG, § 1 BKatV, § 3 Abs. 1 BKatV, § 4 BKatV, BKat Nr. 241.1, § 473 Abs. 1 StPO
    StGB, OWiG, StPO, StVG, BKatV

  • bussgeldsiegen.de

    Bussgeldverfahren - fehlende Leistungsfähigkeit - Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die Rechtsfolgenentscheidung bei einem Verstoß gegen § 24a StVG bei einer einschlägigen Voreintragung

  • rechtsportal.de

    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die Rechtsfolgenentscheidung bei einem Verstoß gegen § 24a StVG bei einer einschlägigen Voreintragung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Rechtsfolgen der StVG-Trunkenheitsfahrt - Begründung für Geldbuße und Fahrverbot

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittelbeschränkung in der Hauptverhandlung - Anwesender Betroffener/Angeklagter

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Geldbuße bei einer OWi-Trunkenheitsfahrt - Erhöhung und Zahlungsschwierigkeiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    Aus dem Umstand, dass der Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2021 - 3 Ws (B) 288/21 - vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 259/21 - vom 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 - und vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, beide juris).

    In einem solchen Fall kann er sich nicht erfolgreich darauf berufen, aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 2020 a.a.O.).

    Ausnahmen können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen Existenz droht (vgl. Senat NJW 2016, 1110) und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 2020 a.a.O.).

  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    aa) Dafür, dass die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine ganz außergewöhnliche Härte darstellen würde, die sich auch nicht durch ihm zumutbare Maßnahmen abfedern lassen kann (vgl. Senat NJW 2016, 1110 m.w.N.), gab es nach den allein maßgeblichen Urteilsgründen unter Berücksichtigung der dem Betroffenen gewährten Wirksamkeitsbestimmung gemäß § 25 Abs. 2a StVG keine Anhaltspunkte.

    Ausnahmen können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen Existenz droht (vgl. Senat NJW 2016, 1110) und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 2020 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 5 RVs 23/19

    Berufungsbeschränkung in der Berufungshauptverhandlung; teilweise

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    Die von Amts wegen zu prüfende nach §§ 67 Abs. 1 Satz 2 OWiG, 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung lag vor (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2019 - III-5 RVs 23/19 -, juris; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 67 Rn. 36).

    In dem Schweigen ist eine Billigung der Erklärung des Verteidigers zu sehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2019 a.a.O. und vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09 -, juris).

  • KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21

    Vorsätzlicher Rotlichtverstoß

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    Dies findet, da im Rahmen der auf die Sachrüge veranlassten Prüfung des Rechtsbeschwerdesenates nur die Urteilsgründe maßgeblich sind, keine Berücksichtigung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - 3 Ws (B) 131/21 -, juris; vom 4. Juni 2021 - 3 Ws (B) 125/21 -).
  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, so dass sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob das Tatgericht von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19 -, juris m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14

    Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    Da in den Fällen des § 24a StVG nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen rechtfertigen (vgl. BGHSt 38 a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2014 - 2 SsBs 14/14 -, juris), besteht für das Tatgericht erst dann Anlass, die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot zu erwägen und dies in den Urteilsgründen zu erörtern, wenn sich dafür sprechende Umstände aus der Beweisaufnahme oder der Einlassung des Betroffenen ergeben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. August 2021 und vom 14. Januar 2021, jeweils a.a.O.).
  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    Allerdings darf sich das Gericht mit einem pauschalen Rückgriff auf Zahlungserleichterungen nach § 18 OWiG nicht dem Gebot entziehen, die Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 Ws (B) 1/22 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2010 - 2 SsBs 20/10 -, juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 21).
  • OLG Bamberg, 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18

    Voraussetzungen für Abkürzung nach BKAtV - verwirkte Fahrverbotsdauer

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    Hier versteht sich das Vorliegen eines groben Pflichtenverstoßes und in der Folge die Angemessenheit des angeordneten Fahrverbots von selbst (vgl. BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 23. August 2021 - 3 Ws (B) 206/21 - vom 14. Januar 2021 - 3 Ws (B) 321/20 - vom 22. Oktober 2020 - 3 Ws (B) 222/20 - OLG Bamberg NStZ-RR 2018, 325), weswegen nähere Erörterungen nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich sind.
  • OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen einer vorsätzlichen

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    Allerdings darf sich das Gericht mit einem pauschalen Rückgriff auf Zahlungserleichterungen nach § 18 OWiG nicht dem Gebot entziehen, die Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 Ws (B) 1/22 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2010 - 2 SsBs 20/10 -, juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20

    Ermächtigung, Rechtsmittelrücknahme, Vollmacht, Rechtsmissbrauch

    Auszug aus KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22
    Für die Ermächtigung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben; sie kann in einer dem Verteidiger erteilten Vollmacht liegen (vgl. Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., a.a.O.) oder auch konkludent erteilt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20 -, juris).
  • KG, 23.04.2021 - 3 Ws (B) 87/21

    Urteilsanforderungen bei Verurteilung nach § 24a Abs. 2 StVG

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 422/09

    Rechtsmittelbeschränkung; teilweise Rechtsmittelrücknahme; Berufung; Revision

  • OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 5 Ss 337/13

    Doppelverwertungsverbot im Ordnungswidrigkeitenrecht: Abkürzung des

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • KG, 06.06.2016 - 3 Ws (B) 286/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs auf den

  • KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

  • KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22

    Reduzierte Sachverhaltsaufklärungspflicht des Tatgerichts bei einer Messung der

    Hier versteht sich das Vorliegen eines groben Pflichtenverstoßes und in der Folge die Angemessenheit des angeordneten Fahrverbots von selbst (vgl. BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 16. Februar 2022 - 3 Ws (B) 24/22, vom 23. August 2021 a.a.O., vom 14. Januar 2021 - 3 Ws (B) 321/20 - und vom 22. Oktober 2020 - 3 Ws (B) 222/20 - OLG Bamberg NStZ-RR 2018, 325), weswegen nähere Erörterungen nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht