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   KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01   

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https://dejure.org/2004,2758
KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01 (https://dejure.org/2004,2758)
KG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 1 W 120/01 (https://dejure.org/2004,2758)
KG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 1 W 120/01 (https://dejure.org/2004,2758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119 Abs. 2, 1944 Abs. 2, 1954 Abs. 2
    Beginn der Anfechtungsfrist für Erbausschlagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irrtum über die Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass; Berechtigung zur Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses; Beginn der Anfechtungsfrist gemäß § 1954 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches ...

  • Judicialis

    BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 1944 Abs. 2; ; BGB § 1954 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Beginn der Anfechtungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Anfechtung der Ausschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 941
  • FGPrax 2004, 127
  • FamRZ 2004, 1900
  • Rpfleger 2004, 490
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    1 Z 27/82">BayObLGZ 1983, 9/11; NJW-RR 1999, 590/591 und 904/905rFaffiRZ 1994, 848/849; 1998, 924/925; 2003, 121/126f.; OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 113/114).

    Da das Gesetz in den §§ 1954-1957 BGB zwar von der Möglichkeit einer Anfechtung ausgeht, jedoch keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen enthält, die eine Anfechtung rechtfertigen können, sind insoweit die allgemeinen Vorschriften der §§ 119 ff. BGB maßgebend (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 590/591; MünchKomm-BGB/Leipold, 3. Aufl., § 1954 Rdn. 3; Staudinger/Otte, BGB, Neubarb.2000, § 1954 Rdn. 2).

  • BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft bei Irrtum über Sittenwidirgkeit

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    Dagegen setzt die Kenntnis vom Anfechtungsgrund nicht voraus, dass der Anfechtende auch über sein Anfechtungsrecht als solches unterrichtet ist und dass die Anfechtung auch durchgreift (allg.M., vgl. zu Vorstehendem BayObLG FamRZ 1998, 924/925; zu § 1956 BGB: OLG Hamm OLGZ 1985, 286/289; Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl., § 1954 Rdn. 10; Staudinger/Otte a.a.O. Rdn. 14; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 121 Rdn. 2; Palandt/Edenhofer a.a.O. § 1954 Rdn. 5 m.w.N.).

    Wie dargelegt, setzt die erforderliche Kenntnis vom Anfechtungsgrund voraus, dass der Anfechtende die maßgeblichen Umstände hinreichend zuverlässig erfährt, wobei bloßes Kennenmüssen oder bloße Verdachtsgründe nicht genügen, andererseits aber auch keine volle Überzeugung erforderlich ist (s.o. und BayObLG FamRZ 1998, 924/925).

  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95

    Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    Dem Betroffenen ist allerdings nur das Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten, nicht aber dasjenige des von ihm als Amtsperson in Anspruch genommenen Notars zuzurechnen (vgl. zu Vorstehendem Senat NJW 1959, 295/296; OLG Köln OLGZ 1967, 496; BayObLG NJW-RR 1997, 72; OLG Hamm NJW-RR 1994, 522; MünchKomm-BGB/Grothe, 4. Aufl., § 206 Rdn. 4; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 206 Rdn. 4).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Zugehörigkeit von Rechten und Verbindlichkeiten zum Nachlass eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB darstellen und ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses insbesondere dann gemäß § 1954 Abs. 1 und 2 Satz 1 BGB zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung berechtigen kann, wenn er zur Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung des Nachlasses führt (vgl. BGHZ 106, 359/363; Senat OLGZ 1993, 1/4; …
  • OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85

    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    Dagegen setzt die Kenntnis vom Anfechtungsgrund nicht voraus, dass der Anfechtende auch über sein Anfechtungsrecht als solches unterrichtet ist und dass die Anfechtung auch durchgreift (allg.M., vgl. zu Vorstehendem BayObLG FamRZ 1998, 924/925; zu § 1956 BGB: OLG Hamm OLGZ 1985, 286/289; Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl., § 1954 Rdn. 10; Staudinger/Otte a.a.O. Rdn. 14; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 121 Rdn. 2; Palandt/Edenhofer a.a.O. § 1954 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    Hinsichtlich der gemäß § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Kenntnis ist maßgeblich, ob dem Erben die für den Eintritt seines Erbrechts wesentlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sind, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. BGH MDR 1968, 477 = Rpfleger 1968, 283; FamRZ 2000, 1504; BayObLG FamRZ 1994, 264/265).
  • KG, 11.08.1992 - 1 W 38/91

    Anfechtung; Anfechtbarkeit; Erbe; Ausschlagung; Immobilien; DDR

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Zugehörigkeit von Rechten und Verbindlichkeiten zum Nachlass eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB darstellen und ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses insbesondere dann gemäß § 1954 Abs. 1 und 2 Satz 1 BGB zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung berechtigen kann, wenn er zur Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung des Nachlasses führt (vgl. BGHZ 106, 359/363; Senat OLGZ 1993, 1/4; …
  • LG Halle, 20.09.2002 - 1 S 279/01

    Verwertung des Leasingwagens

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    1 Z 27/82">BayObLGZ 1983, 9/11; NJW-RR 1999, 590/591 und 904/905rFaffiRZ 1994, 848/849; 1998, 924/925; 2003, 121/126f.; OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 113/114).
  • BayObLG, 26.08.1993 - 1Z BR 80/93

    Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Erbausschlagung bei juristischen Laien

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    Hinsichtlich der gemäß § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Kenntnis ist maßgeblich, ob dem Erben die für den Eintritt seines Erbrechts wesentlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sind, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. BGH MDR 1968, 477 = Rpfleger 1968, 283; FamRZ 2000, 1504; BayObLG FamRZ 1994, 264/265).
  • BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99

    Fristbeginn bei Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
    Hinsichtlich der gemäß § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Kenntnis ist maßgeblich, ob dem Erben die für den Eintritt seines Erbrechts wesentlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sind, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. BGH MDR 1968, 477 = Rpfleger 1968, 283; FamRZ 2000, 1504; BayObLG FamRZ 1994, 264/265).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins;

  • AG Bielefeld, 13.03.1998 - 41 C 888/97

    Veraltete Flieger müssen nicht immer hingenommen werden

  • OLG Hamm, 17.01.1994 - 15 W 96/93

    Motivirrtum als Grund für Testamentsanfechtung

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

    1b Z 11/68">BayObLGZ 1968, 68, 74; KG FG-Prax 2004, 127, 129; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1619, 1620; Staudinger/Otte aaO § 1944 Rdnrn. 10 bis 12).

    Da das Gesetz in den §§ 1954 bis 1957 BGB zwar von der Möglichkeit einer Anfechtung ausgeht, jedoch keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen enthält, die eine Anfechtung rechtfertigen können, sind insoweit die allgemeinen Vorschriften der §§ 119 ff BGB maßgebend (KG FG-Prax 2004, 127, 128; BayObLG NJW-RR 1999, 590, 591; Staudinger/Otte aaO § 1954 Rdnr. 2; Palandt/Edenhofer aaO § 1954 Rdnr. 1).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Das wird bei einem Irrtum darüber angenommen, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht, sofern der Irrtum auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht, nicht aber auf einer fehlerhaften Einschätzung des Wertes (Senat, ErbR 2015, 91; FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart FamRz 2009, 1182; KG NJW-RR 2004, 941; BayObLG NJW 2003, 2016; Leipold, a.a.O., Rn. 13 f.).
  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Die Ausschlagungsfrist konnte deshalb nach der Rechtsauffassung der Kammer im vorliegenden Fall nicht vor der Ausschöpfung des Rechtsweges beginnen (vgl. Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13 a.E.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2008 - I-7 U 2/07, Rn. 6ff. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2021 - I-3 Wx 197/20, Rn. 20 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2017 - I-7 U 37/16 nach juris; BayOLG, Beschluss v. 22.12.1997 - 1Z BR 138/97 nach juris; KG, Beschluss v. 16.03.2004 - 1 W 120/01; für hier unklar: OLG Hamm, Beschluss v. 18.03.2004 - 15 W 38/04, Rn. 16ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20

    Anfechtung der Ausschlagung bei Irrtum über die Person des Nächstberufenen

    Der Fristbeginn als solcher wird durch den Irrtum indes nicht gehindert (RGZ 132, 1,5; KG Berlin, ZEV 2004, 283; BayOblG NJW-RR 1993, 780 und FamRZ 1998, 924; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286; MüKo/Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1956 Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08

    Ausschlagung einer Erbschaft sowie Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen

    Weiter wird hierzu gerechnet die Höhe des Erbanteils (OLG Hamm NJW 1966, 1080), die Größe des Nachlasses (KG OLGZ 1993, 1 [Unkenntnis von in früherer DDR gelegenem Immobilienvermögen]), Irrtum über Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass, wenn dieser Irrtum zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt (KG NJW-RR 2004, 941).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 7 U 37/16

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen unrichtiger Vorstellungen des Erben

    Es muss ein Zeitpunkt gegeben sein, zu dem vom Erben vernünftigerweise erwartet werden kann, in Überlegungen über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (KG, FGPrax 2004, 127).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

    Das wird bei einem Irrtum darüber angenommen, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht, sofern der Irrtum auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht, nicht aber auf einer fehlerhaften Einschätzung des Wertes (Senat, ErbR 2015, 91; FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182; KG NJW-RR 2004, 941; BayObLG NJW 2003, 2016; Leipold, a.a.O., Rn. 13 f.).
  • VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08

    Vermögenszuordnungsrecht; Erbrecht: Frist zur Anfechtung der Annahme einer

    Dagegen setzt die Kenntnis vom Anfechtungsgrund nicht voraus, dass der Anfechtende auch über sein Anfechtungsrecht als solches unterrichtet ist (KG, Beschluss vom 16. März 2004 - 1 W 120/01 -, NJW-RR 2004, 941 = juris Rdnr. 8 m.w.N.).
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