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KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung; Meldung über die Begehung von Straftaten; Vorliegen einer im Kern wahren Tatsachenbehauptung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1 § 1004; GG Art. 5 Abs. 1
Zulässigkeit der Presseberichterstattung über jugendliche Straftäter
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.05.2003 - 27 O 210/03
- KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 843
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03
Die Verfügungsbeklagte konnte deshalb im Rahmen der konkreten Berichterstattung, die auf die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit kriminellen Handlungen Jugendlicher hinwies, von "Straftaten" auch ohne ausdrückliche Erwähnung der Strafunmündigkeit in einigen Fällen schreiben, ohne die nicht zu überspannenden Anforderungen an die pressegemäße Sorgfalt zu verletzen (vgl. dazu auch BVerfGE 7, 198/227; BGH NJW 1987, 2225/2226; OLG Brandenburg NJW 1999, 3339/3342). - BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
Auszug aus KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03
Die Verfügungsbeklagte konnte deshalb im Rahmen der konkreten Berichterstattung, die auf die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit kriminellen Handlungen Jugendlicher hinwies, von "Straftaten" auch ohne ausdrückliche Erwähnung der Strafunmündigkeit in einigen Fällen schreiben, ohne die nicht zu überspannenden Anforderungen an die pressegemäße Sorgfalt zu verletzen (vgl. dazu auch BVerfGE 7, 198/227; BGH NJW 1987, 2225/2226; OLG Brandenburg NJW 1999, 3339/3342). - OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
Auszug aus KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03
Die Verfügungsbeklagte konnte deshalb im Rahmen der konkreten Berichterstattung, die auf die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit kriminellen Handlungen Jugendlicher hinwies, von "Straftaten" auch ohne ausdrückliche Erwähnung der Strafunmündigkeit in einigen Fällen schreiben, ohne die nicht zu überspannenden Anforderungen an die pressegemäße Sorgfalt zu verletzen (vgl. dazu auch BVerfGE 7, 198/227; BGH NJW 1987, 2225/2226; OLG Brandenburg NJW 1999, 3339/3342).
- OLG Braunschweig, 04.06.2018 - 1 WF 52/18
Beachtlichkeit des Einwand der Verwirkung im Kostenfestsetzungsverfahren
Beauftragt ein Beteiligter einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort oder an seinem Wohnort ansässig ist, sind die entstehenden Kosten in der Höhe erstattungsfähig, wie sie als fiktive Kosten bei Beauftragung eines Rechtsanwalts am Gerichtsort oder Wohnort erstattungsfähig wären (vgl. BGH NJW-RR 2004, 843).