Rechtsprechung
KG, 16.03.2006 - 1 AR 1081/05 - 4 Ws 44 - 45/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 48 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistands in der Hauptverhandlung gegen Jugendliche; Anwendbarkeit von § 406g Strafprozessordnung (StPO); Ausschluss der Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche als auf einer am Erziehungszweck orientierten Verfahrensgestaltung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 28
- StV 2007, 4
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
Vielmehr ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass denjenigen nicht verfahrensbeteiligten Personen, die sich auf ein gesetzliches Anwesenheitsrecht etwa aus § 48 Abs. 2 Satz 1 JGG berufen können, gegen eine Beschränkung ihrer Anwesenheit die Beschwerde gemäß § 304 StPO zusteht (…vgl. Eisenberg, a.a.O., § 48 Rn. 17;… Ostendorf, Jugendgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2009, § 48 Rn. 20;… Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 11. Aufl. 2002, § 48 Rn. 21; so wohl auch KG, Beschluss vom 16. März 2006 - 1 AR 1081/05 u.a. -, [...] ).Soweit die Beschwerdeführerin demgegenüber betont, dass in Rechtsprechung und Lehre ebenso einhellig die Auffassung vertreten werde, dass anderen nicht verfahrensbeteiligten Personen, die lediglich nach Maßgabe des § 48 Abs. 2 Satz 3 JGG Zugang zur Hauptverhandlung begehren, gegen eine Versagung die Beschwerde nicht zustehe, beruht diese Auffassung - soweit ersichtlich - auf dem Argument, dass diesen nicht verfahrensbeteiligten Personen mangels subjektiven Rechts regelmäßig eine Beschwerdebefugnis fehlen werde (vgl. KG, Beschluss vom 16. März 2006 - 1 AR 1081/05 u.a. -, [...] ;… Ostendorf, a.a.O., § 48 Rn. 20;… Brunner/Dölling, a.a.O., § 48 Rn. 21;… Diemer/Schoreit/Sonnen, Jugendgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2008, § 48 Rn. 19).
- KG, 14.05.2014 - 4 Ws 33/14
Keine Vertretung von Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern in der …
Soweit der Kammervorsitzende seine Entscheidung auch auf diese gesetzliche Bestimmung gestützt und die begehrte Anwesenheit von Rechtsanwalt A an der Regelung des § 48 Abs. 2 Satz 3 JGG gemessen hat, fehlt es dem Rechtsmittel mangels subjektiven Rechts und Beschwerdebefugnis schon an der Zulässigkeit (vgl. Senat StV 2007, 4;… Schady aaO, Rn. 20;… Brunner/Dölling aaO, § 48 Rn. 21a;… Schatz aaO, § 48 Rn. 39;… Trüg aaO, § 48 Rn. 21). - KG, 16.03.2006 - 4 Ws 45/06
Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistands in der Hauptverhandlung gegen …
4 Ws 44/06 4 Ws 45/06.