Rechtsprechung
KG, 16.03.2010 - 7 U 47/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 304 ZPO
Verkehrssicherungspflicht: Grundurteil über einen Leistungsantrag und einen nicht bezifferten Feststellungsantrag; wechselseitige Mitverantwortung zwischen dem Verkäufer eines umgebauten Bootes und dem mit dem Verkauf beauftragten Kommissionär - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verantwortlichkeit des Verkäufers eines Bootes für das Ansammeln von Kraftstoff in der Bilge bei Einfüllen von Kraftstoff in einen nach Umbau der Kraftstoffversorgungsanlage unverbundenen alten Tankeinfüllstutzen; Zulässigkeit eines gleichzeitigen Grundurteils über einen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 304; BGB § 280
Zulässigkeit eines Grundurteils bei Verbindung eines Zahlungsantrags mit einem Feststellungsantrag; Sorgfaltspflichten des Verkäufers eines Bootes bei Umbau der Tankanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.02.2009 - 14 O 15/08
- KG, 16.03.2010 - 7 U 47/09
- LG Berlin, 13.01.2011 - 14 O 15/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91
Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des …
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 47/09
Selbst wenn das angefochtene Urteil nur als (Teil-) Grundurteil hinsichtlich der bezifferten Anträge zu verstehen wäre, wäre ein solches Urteil ebenfalls unzulässig, weil bei einer Häufung von Zahlungs- und Feststellungsantrag, die aus dem selben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, eine Entscheidung nur über einen der beiden unzulässig ist, um widerstreitende Entscheidungen zu vermeiden (BGH NJW 2000, 1405; NJW-RR 1992, 1053). - BGH, 28.01.2000 - V ZR 402/98
Zurechnung der Kenntnis des Abschlußvertreters
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 47/09
Selbst wenn das angefochtene Urteil nur als (Teil-) Grundurteil hinsichtlich der bezifferten Anträge zu verstehen wäre, wäre ein solches Urteil ebenfalls unzulässig, weil bei einer Häufung von Zahlungs- und Feststellungsantrag, die aus dem selben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, eine Entscheidung nur über einen der beiden unzulässig ist, um widerstreitende Entscheidungen zu vermeiden (BGH NJW 2000, 1405; NJW-RR 1992, 1053). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98
Zulässigkeit eines Grundurteils
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 47/09
Ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag scheidet wesensmäßig aus (BGH NJW 2000, 1572 ; OLG Bremen OLGR 2009, 250). - OLG Bremen, 10.12.2008 - 1 U 11/08
Zulässigkeit eines Grundurteils bei Häufung von Zahlungs- und …
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 47/09
Ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag scheidet wesensmäßig aus (BGH NJW 2000, 1572 ; OLG Bremen OLGR 2009, 250).