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   KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15   

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https://dejure.org/2015,15591
KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,15591)
KG, Entscheidung vom 16.03.2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,15591)
KG, Entscheidung vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,15591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 464a Abs 1 StPO, § 465 Abs 1 StPO, § 8 GKG, § 21 Abs 1 S 1 GKG, § 66 GKG
    Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der zu erhebenden Kosten für die Erstattung eines Gutachtens von dem Sachverständigen einer Behörde (hier: des Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft) in Erfüllung seiner Dienstaufgaben ohne Erhalt einer Vergütung; Erhebung fiktiver Kosten für das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der zu erhebenden Kosten für die Erstattung eines Gutachtens von dem Sachverständigen einer Behörde (hier des Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft) in Erfüllung seiner Dienstaufgaben ohne Erhalt einer Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 727
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Dresden, 29.06.2012 - 5 Qs 61/09

    Erhebung von Einwendungen gegen den Ansatz von (fiktiven) Sachverständigenkosten

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Ob die angegebene Zeit für die Erledigung des Gutachterauftrages erforderlich im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG war, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch und nicht plausibel erscheint und auf eine überdurchschnittlich langsame Arbeitsweise oder auf eine Beschäftigung mit von dem Auftrag nicht umfaßten Fragen hindeutet (vgl. BGH GRUR-RR 2010, 272; OLG Düsseldorf aaO; LG Dresden NStZ-RR 2012, 327).
  • OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Diese für den eng begrenzten Prüfauftrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO normierte Ausnahmebestimmung ist auf sonstige Tätigkeiten eines Sachverständigen nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 2006 - 26 W 80/05 - bei juris; OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München ZIP 2005, 1329).
  • OLG München, 15.06.2005 - 11 W 1423/05

    Höhe des Stundensatzes des Sachverständigen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Diese für den eng begrenzten Prüfauftrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO normierte Ausnahmebestimmung ist auf sonstige Tätigkeiten eines Sachverständigen nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 2006 - 26 W 80/05 - bei juris; OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München ZIP 2005, 1329).
  • OLG Koblenz, 04.12.1997 - 1 Ws 719/97
    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Dazu zählen auch die fiktiven Kosten für Gutachten eines Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft, wenn er nicht nur als Ermittlungsgehilfe, sondern - wie hier - selbständig und eigenverantwortlich tätig geworden ist und als Sachverständiger eine Stellungnahme zu bestimmten Beweisthemen abgegeben hat (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 190; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 10 W 60/08

    Gerichtliche Nachprüfung des von einem Sachverständigen angesetzten Zeitaufwandes

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Denn es ist in der Regel anzunehmen, daß die angegebene der tatsächlich benötigten Zeit entspricht (vgl. Senat aaO; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. September 2008 - 10 W 60/08 - bei juris).
  • OLG Köln, 04.08.2014 - 2 Ws 419/14

    Vergütung antropologischer Vergleichsgutachten nach Honorargruppe 6 des JVEG

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Nach der auf einen Ermessensfehlgebrauch beschränkten Überprüfung der angefochtenen Entscheidung (vgl. OLG Köln, Beschluß vom 4. August 2014 - 2 Ws 419/14 - mwN, bei juris) ist die Zuordnung der Leistung des Wirtschaftsreferenten zu der für Unternehmensbewertungen vorgesehenen Honorargruppe 10 in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden und hier gemäß § 24 JVEG maßgeblichen Fassung des JVEG nicht zu beanstanden.
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    In dem Verfahren nach § 66 GKG ist die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer mit Kosten verbundenen Ermittlungsmaßnahme grundsätzlich nicht nachzuprüfen (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 7. August 2012 - 1 Ws 293/12 - bei juris; OLG Koblenz wistra 1986, 121).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isolierten Sachverständigen im

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Diese für den eng begrenzten Prüfauftrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO normierte Ausnahmebestimmung ist auf sonstige Tätigkeiten eines Sachverständigen nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 2006 - 26 W 80/05 - bei juris; OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München ZIP 2005, 1329).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 69/06

    Festsetzung der Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen im

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Ob die angegebene Zeit für die Erledigung des Gutachterauftrages erforderlich im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG war, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch und nicht plausibel erscheint und auf eine überdurchschnittlich langsame Arbeitsweise oder auf eine Beschäftigung mit von dem Auftrag nicht umfaßten Fragen hindeutet (vgl. BGH GRUR-RR 2010, 272; OLG Düsseldorf aaO; LG Dresden NStZ-RR 2012, 327).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Das ist derjenige Zeitaufwand, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen benötigt, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den mit dem Gutachterauftrag gestellten Fragen zu machen und sie mit einer schriftlichen Stellungnahme sachgerecht zu beantworten (vgl. Senat, Beschluß vom 20. Februar 2012 - 1 Ws 72/09 - mN).
  • BFH, 31.07.2007 - VII R 60/06

    Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei

  • KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07

    Strafverfahren: Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten

  • OLG Celle, 10.02.2020 - 2 Ws 43/20

    Schon früher entstandene Zahlungsverpflichtungen erst mit Erlass der

    1.) Die Zahlungsverpflichtung des Kostenschuldners im Strafverfahren entsteht erst durch die Kostengrundentscheidung unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Rechtskraft (Anschluss: KG Berlin, Beschluss vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -, juris).

    Die Zahlungsverpflichtung des Beschwerdeführers selbst entstand erst durch die Kostengrundentscheidung der Verurteilung vom 26. Januar 2018 unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Rechtskraft (KG Berlin, Beschluss vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -, juris).

  • LG Berlin, 20.10.2016 - 512 Qs 43/16

    Kostenniederschlagung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Eine unrichtige Sachbehandlung liegt jedoch nur dann vor, wenn mit der die beanstandeten Kosten verursachenden Maßnahme gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen worden ist und die Gesetzesverletzung offen zu Tage tritt (vgl. Beschluss des Kammergerichts vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -).
  • KG, 04.05.2017 - 1 Ws 3/17

    Strafsache: Vergütung des Terminsvertreters eines gerichtlich bestellten

    Ob die von einem Sachverständigen angegebene Zeit für die Erledigung eines Gutachtenauftrages erforderlich war, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung nämlich nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand ungewöhnlich hoch und nicht plausibel erscheint und auf eine ungewöhnlich langsame Arbeitsweise oder auf eine Beschäftigung mit von dem Auftrag nicht umfassten Fragen hindeutet (vgl. Senat wistra 2015, 403, 404).
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