Rechtsprechung
KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Entbindung, Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Fortsetzungsverhandlung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 73 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG
Gerichtliches Bußgeldverfahren: Umfang der Entbindung von der Präsenzpflicht - verkehrslexikon.de
Zum Umfang der Entbindung von der Anwesenheitspflicht m Ordnungswidrigkeitenverfahren
- IWW
- kanzlei-heskamp.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen; Verwerfung des Einspruchs bei Abwesenheit des Betroffenen in einem Fortsetzungstermin
- rechtsportal.de
OWiG § 73 Abs. 2 ; OWiG § 74 Abs. 2
Umfang der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einmal entbunden, immer entbunden, oder: Entbindung gilt auch für Fortsetzungstermine
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 25.01.2017 - 305 OWi 797/16
- KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG …
Das Tatgericht muss in Fällen der Rücknahme des Entbindungsantrags den Entbindungsbeschluss aufheben und ohne (weitere) Verhandlung zur Sache ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG erlassen (zur Anwendbarkeit von § 74 Abs. 2 OWiG auf Fortsetzungstermine vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 3 Ws (B) 68/17 - und 5. November 2014 - 3 Ws (B) 575/14 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. August 2020 - 6 Kart 10/19 (OWi) - alle juris), wofür aber im vorliegenden Fall - wie bereits dargelegt - mangels unentschuldigten Fernbleibens des Betroffenen kein Raum war. - KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des …
Soweit der Betroffene in der sprachlich und gedanklich ohnehin wenig klaren und noch nicht einmal Beschwerdeanträge (§§ 80 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 344 Abs. 1 StPO) enthaltenden Rechtsmittelschrift beanstandet, die Voraussetzungen seiner Entbindung von der Anwesenheitspflicht hätten (gegen seine eigene Einschätzung) gar nicht vorgelegen und die Hauptverhandlung habe demzufolge unter Verstoß gegen § 74 Abs. 1 OWiG und unter Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör ohne ihn stattgefunden, hätte er sowohl den Wortlaut seines Entbindungsantrags als auch den Beschluss des Amtsgerichts mitteilen müssen (vgl. nur Senat DAR 2017, 714; Beschluss vom 19. Mai 2017 - 3 Ws (B) 109/17 - [juris]). - KG, 28.02.2022 - 3 Ws (B) 31/22
Divergenzvorlage zur Reichweite einer Entbindungsentscheidung
Hier wirkt die Entbindung fort und erstreckt sich auch auf den Fortsetzungstermin oder die Fortsetzungstermine (vgl. Senat NZV 2013, 99 [Volltext bei juris]; DAR 2017, 714; OLG Hamm DAR 2006, 218).