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   KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16   

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https://dejure.org/2017,18120
KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16 (https://dejure.org/2017,18120)
KG, Entscheidung vom 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16 (https://dejure.org/2017,18120)
KG, Entscheidung vom 16. März 2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16 (https://dejure.org/2017,18120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Entbindung, Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Fortsetzungsverhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG
    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Umfang der Entbindung von der Präsenzpflicht

  • verkehrslexikon.de

    Zum Umfang der Entbindung von der Anwesenheitspflicht m Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • IWW
  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen; Verwerfung des Einspruchs bei Abwesenheit des Betroffenen in einem Fortsetzungstermin

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2 ; OWiG § 74 Abs. 2
    Umfang der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einmal entbunden, immer entbunden, oder: Entbindung gilt auch für Fortsetzungstermine

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 09.06.2009 - 1 Ss 101/09

    Umfang der Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

    Auszug aus KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17
    Hier befreit die einmal erfolgte Entbindung den Betroffenen auch für nachfolgende Fortsetzungstermine von seiner Präsenzpflicht (vgl. Senat aaO; OLG Bamberg DAR 2006, 218; OLG Hamm SVR 2006, 232 [Volltext bei juris]; OLG Thüringen VRS 117, 342).
  • OLG Bamberg, 14.02.2006 - 2 Ss OWi 29/06
    Auszug aus KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17
    Hier befreit die einmal erfolgte Entbindung den Betroffenen auch für nachfolgende Fortsetzungstermine von seiner Präsenzpflicht (vgl. Senat aaO; OLG Bamberg DAR 2006, 218; OLG Hamm SVR 2006, 232 [Volltext bei juris]; OLG Thüringen VRS 117, 342).
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ss OWi 612/05

    Einspruchsverwerfung; Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Fortsetzungstermin;

    Auszug aus KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17
    Hier befreit die einmal erfolgte Entbindung den Betroffenen auch für nachfolgende Fortsetzungstermine von seiner Präsenzpflicht (vgl. Senat aaO; OLG Bamberg DAR 2006, 218; OLG Hamm SVR 2006, 232 [Volltext bei juris]; OLG Thüringen VRS 117, 342).
  • KG, 09.01.2012 - 3 Ws (B) 662/11

    Fortwirkung der Entbindung von der Präsenzpflicht bei Unterbrechung der

    Auszug aus KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17
    Die Freistellung des Betroffenen wirkt für die gesamte, unmittelbar bevorstehende Hauptverhandlung (vgl. Senat NZV 2013, 99).
  • BGH, 10.10.2023 - 4 StR 94/22

    Fortwirkung der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen

    Erst eine Aussetzung hat zudem - wie auch § 265 Abs. 4 StPO nahelegt - regelmäßig ihren Grund in einer veränderten Sachlage, womit für diesen Fall der "Verbrauch" des Entbindungsbeschlusses (und des ihm zugrunde liegenden Entbindungsantrages) begründet werden kann (vgl. insofern KG, Beschluss vom 17. November 2017 - 3 Ws (B) 318/17, juris Rn. 3; KG, DAR 2017, 714; OLG Jena, VRS 117, 342; OLG Brandenburg, VRS 116, 276; OLG Hamm, DAR 2006, 522; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl., Rn. 1582; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 18. Aufl., § 73 Rn. 5; s. zudem zur Zurückverweisung OLG Bamberg, NStZ-RR 2017, 25, 26).
  • KG, 28.02.2022 - 3 Ws (B) 31/22

    Divergenzvorlage zur Reichweite einer Entbindungsentscheidung

    Hier wirkt die Entbindung fort und erstreckt sich auch auf den Fortsetzungstermin oder die Fortsetzungstermine (vgl. Senat NZV 2013, 99 [Volltext bei juris]; DAR 2017, 714; OLG Hamm DAR 2006, 218).
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22

    1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG

    Das Tatgericht muss in Fällen der Rücknahme des Entbindungsantrags den Entbindungsbeschluss aufheben und ohne (weitere) Verhandlung zur Sache ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG erlassen (zur Anwendbarkeit von § 74 Abs. 2 OWiG auf Fortsetzungstermine vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 3 Ws (B) 68/17 - und 5. November 2014 - 3 Ws (B) 575/14 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. August 2020 - 6 Kart 10/19 (OWi) - alle juris), wofür aber im vorliegenden Fall - wie bereits dargelegt - mangels unentschuldigten Fernbleibens des Betroffenen kein Raum war.
  • KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18

    Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des

    Soweit der Betroffene in der sprachlich und gedanklich ohnehin wenig klaren und noch nicht einmal Beschwerdeanträge (§§ 80 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 344 Abs. 1 StPO) enthaltenden Rechtsmittelschrift beanstandet, die Voraussetzungen seiner Entbindung von der Anwesenheitspflicht hätten (gegen seine eigene Einschätzung) gar nicht vorgelegen und die Hauptverhandlung habe demzufolge unter Verstoß gegen § 74 Abs. 1 OWiG und unter Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör ohne ihn stattgefunden, hätte er sowohl den Wortlaut seines Entbindungsantrags als auch den Beschluss des Amtsgerichts mitteilen müssen (vgl. nur Senat DAR 2017, 714; Beschluss vom 19. Mai 2017 - 3 Ws (B) 109/17 - [juris]).
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