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   KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02, 1 W 90/02, 1 W 91/02, 1 W 92/02, 1 W 93/02   

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https://dejure.org/2002,1799
KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02, 1 W 90/02, 1 W 91/02, 1 W 92/02, 1 W 93/02 (https://dejure.org/2002,1799)
KG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 1 W 89/02, 1 W 90/02, 1 W 91/02, 1 W 92/02, 1 W 93/02 (https://dejure.org/2002,1799)
KG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 1 W 89/02, 1 W 90/02, 1 W 91/02, 1 W 92/02, 1 W 93/02 (https://dejure.org/2002,1799)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßnahmen des Datenabgleichs; Gefahr im Verzug ; Weitere Beschwerde ; Abwehr einer Gefahr ; Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • archive.org PDF

    Rasterfahndung

  • Judicialis

    ASOGBIn § 47; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    ASOGBIn § 47; GG Art. 1, Art. 2
    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 46 (Entscheidungsbesprechung)

    § 47 ASOG Bln; §§ 20, 27, 29 FGG; GG Art. 1, 2
    Sicherheits- und Ordnungsrecht - Rasterfahndung

  • hu-berlin.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klassenjustiz schlägt zurück - Rasterfahndung für rechtmäßig erklärt

  • humanistische-union.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Speicherung ohne Ende - Rasterfahndung in der Kritik (Tjark Sauer; Grundrechte-Report 2003, S. 59-63)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1537
  • NJ 2003, 36
  • MMR 2002, 616
  • DVBl 2002, 996 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift als solche werden von den Beteiligten zu 1. bis 3. und 5. im Einzelnen nicht geltend gemacht und sind auch sonst nicht ersichtlich (ebenso z. B. SächsVerfGH LKV 1996, 273/293 f. zur vergleichbaren Vorschrift des § 47 SächsPolG, soweit es dort um die Alternative der Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung ging, § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsPolG).

    Demgegenüber sind Auswirkungen der Rasterfahndung für die große Zahl der betroffenen Nichtstörer im Regelfall nicht als besonders belastend anzusehen, weil der Datenabgleich lediglich in Form von automatisierten Vergleichsvorgängen innerhalb einer Datenverarbeitungsanlage stattfindet (vgl. SächsVerfGH LKV 1996, 273/294; OVG Rheinland-Pfalz).

  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 20 W 55/02

    Datenübermittlung zum Zwecke der Rasterfahndung: Vorliegen einer gegenwärtigen

    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Ähnlichen Bedenken begegnet auch die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21. Februar 2002 - 20 W 55/02 - zur vergleichbaren Vorschrift des § 26 HSOG, auf die sich die Beteiligten zu 1. bis 3. und 5. berufen.

    Soweit der Senat von der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 6. Februar 2002 - 20 W 55/02 - abweicht, stellt sich die Frage einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG nicht, da es jeweils um die Auslegung landesrechtlicher Vorschriften geht.

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 351/01

    Rasterfahndung nach dem "11. September" war verhältnismäßig

    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Ob im vorliegenden Fall eine Fortführung der Erstbeschwerdeverfahren betreffend die vorbezeichneten Beschlüsse des Amtsgerichts mit der Verfahrenslage angepassten Anträgen ohne weiteres zulässig gewesen wäre, etwa auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der betreffenden Beschlüsse (vgl. dazu für den Fall tatsächlicher Beendigung der Maßnahme OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/01 - unter Hinweis auf BVerfGE 96/27/39 f.), ist nicht zu erörtern.

    Der Senat schließt sich im Ergebnis sowie im Wesentlichen auch in der rechtlichen Würdigung den überzeugend begründeten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/01 - zur vergleichbaren Vorschrift des § 31 PolGNW und des OVG Rheinland-Pfalz vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG - zur (mit Ausnahme des Rechtsweges) vergleichbaren Vorschrift des § 25 d RhPfPOG an, wonach die dort aus dem gleichen Anlass erfolgte Anordnung der Rasterfahndung rechtmäßig ist (ebenso bereits die Vorinstanz VG Mainz, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ -, ferner auch VG Bremen, Beschluss vom 27. März 2002 - 8 V 356/02 - zu § 29 BremPolG unter Hinweis auf eine entsprechende Auffassung des VG Hamburg, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 14 VG 446/02).

  • VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01

    Rasterfahndung als zulässiger Eingriff in das informationelle

    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Der Senat schließt sich im Ergebnis sowie im Wesentlichen auch in der rechtlichen Würdigung den überzeugend begründeten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/01 - zur vergleichbaren Vorschrift des § 31 PolGNW und des OVG Rheinland-Pfalz vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG - zur (mit Ausnahme des Rechtsweges) vergleichbaren Vorschrift des § 25 d RhPfPOG an, wonach die dort aus dem gleichen Anlass erfolgte Anordnung der Rasterfahndung rechtmäßig ist (ebenso bereits die Vorinstanz VG Mainz, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ -, ferner auch VG Bremen, Beschluss vom 27. März 2002 - 8 V 356/02 - zu § 29 BremPolG unter Hinweis auf eine entsprechende Auffassung des VG Hamburg, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 14 VG 446/02).

    Es handelt sich um eine Dauergefahr (so zutreffend VG Mainz, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01 MZ), die sich jederzeit erneut verwirklichen kann (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2002).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Das von ihnen geltend gemachte grundrechtlich (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht schrankenlos gewährleistet, insbesondere kann es mit Rücksicht auf überwiegende Allgemeininteressen gesetzlich eingeschränkt werden (vgl. im Einzelnen BVerwGE 65, 1/43 ff. und zuletzt z. B. NJW 2001, 503).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Das von ihnen geltend gemachte grundrechtlich (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht schrankenlos gewährleistet, insbesondere kann es mit Rücksicht auf überwiegende Allgemeininteressen gesetzlich eingeschränkt werden (vgl. im Einzelnen BVerwGE 65, 1/43 ff. und zuletzt z. B. NJW 2001, 503).
  • OLG Hamm, 14.01.1972 - 6 U 220/71
    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Es ist mit Recht anerkannt, dass auch eine Dauergefahr gegenwärtig ist, weil sie jederzeit, also auch alsbald in einen Schaden umschlagen kann, mag sich auch nicht feststellen lassen, dass der Schadenseintritt unmittelbar bevorsteht, sondern die Möglichkeit offen bleibt, dass er noch eine, unter Umständen auch längere Zeit auf sich warten lässt (BGHSt 5, 371/373 zu §§ 52, 54 StGB der damaligen Fassung; BGH LM Nr. 3 und OLG Hamm NJW 1972, 1374/1375, je zu § 904 BGB; Staudinger/Sailer, BGB, 13. Aufl., § 904 Rdn. 14 ff./18).
  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass im Rahmen der Prognose, ob eine Gefahr vorliegt, an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG DÖV 1972, 713; BVerwGE 47, 31/40; ferner z. B. Heesen/Hönle, BGSG, § 14 Rdn. 16; Drews/Wacke/Vogel/Martens, a. a. O. S. 224 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das eingesetzte Mittel geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfGE 33, 171/187; 30, 292/316 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02
    Das Landgericht hat seiner Entscheidung in erster Linie die im Polizei- und Ordnungsrecht verbreitete, in einigen Landesgesetzen normierte Begriffsbestimmung zu Grunde gelegt, eine Gefahr sei nur dann gegenwärtig, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses auf das betroffene Schutzgut entweder bereits begonnen hat oder wenn diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. z. B. § 2 Nr. 3 Buchst. a BremPolG, Denninger in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., Kap. E Rdn. 43; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Aufl., Rdn. 147; Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 94; Heesen/Hönle, BGSG, § 14 Rdn. 16; vgl. auch BVerwGE 45, 51/58; je m. w. N.).
  • VG Bremen, 27.03.2002 - 8 V 356/02

    Bremen: Rasterfahndung zulässig

  • OLG Frankfurt, 08.01.2002 - 20 W 479/01

    Rasterfahndung: Beschwerderecht einer von der Datenübermittlung betroffenen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 12 B 10331/02

    Rechtmäßige Rasterfahndung zwecks Terrorismusbekämpfung

  • VG Hamburg, 27.02.2002 - 14 VG 446/02
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Hingegen senkten andere Gerichte die Anforderungen an die Schadenswahrscheinlichkeit unter Berufung auf die Größe des drohenden Schadens herab und bejahten davon ausgehend eine gegenwärtige Gefahr (vgl. OLG Düsseldorf, DuD 2002, S. 241 ff.; DuD 2002, S. 244 f.; KG Berlin, MMR 2002, S. 616 ; OVG Koblenz, NVwZ 2002, S. 1528; VG Mainz, DuD 2002, S. 303 ; AG Wiesbaden, DuD 2001, S. 752 ; AG Tiergarten, DuD 2001, S. 691 ).
  • OVG Bremen, 08.07.2002 - 1 B 155/02

    Rasterfahndung aus Anlass des Terroranschlags vom 11.09.2001 in New York -

    ...Sachlage sogar das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr bejaht (OLG Düsseldorf, B. v. 08.02.2002, NVwZ 2002, 629; Kammergericht Berlin, B. v. 16.04.2002 - 1 W 89-98/02).
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