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   KG, 16.04.2007 - 2 AR 14/07   

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https://dejure.org/2007,24881
KG, 16.04.2007 - 2 AR 14/07 (https://dejure.org/2007,24881)
KG, Entscheidung vom 16.04.2007 - 2 AR 14/07 (https://dejure.org/2007,24881)
KG, Entscheidung vom 16. April 2007 - 2 AR 14/07 (https://dejure.org/2007,24881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit eines Gerichts für den Mahnantrag einer Gesellschaft englischen Rechts; Festlegung des allgemeinen Gerichtsstands am Sitz einer inländischen Verwaltung

  • Judicialis

    ZPO § 17 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 36 Nr. 6; ; ZPO § 689 Abs. 2; ; ZPO § 689 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO für Mahnverfahren einer Gesellschaft englischen Rechts mit inländischer Niederlassung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 147/05

    Inländischer Gerichtsstand einer nach englischem Recht gegründeten Limited

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 2 AR 14/07
    Ob an die Darlegungen zum Vorliegen eines solchen Sitzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (so Zöller/Vollkommer, a.a.O.) oder insoweit eingehendere Darlegungen erforderlich sind (so: BayObLG MDR 2005, 1243 f (1244)), kann vorliegend dahinstehen, weil die Antragstellerin gegenüber dem Amtsgericht Hagen insoweit hinreichende Angaben gemacht hat: Sie hat darauf verwiesen, dass es sich bei ihrer Niederlassung in Mülheim praktisch um ihre Hauptniederlassung handelt.
  • BayObLG, 23.04.2002 - 1Z AR 38/02

    Zuständigkeitsbestimmung im Mahnverfahren vor Erlass des Mahnbescheids -

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 2 AR 14/07
    Auf die Verweisungsbeschlüsse der beiden am Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte kommt es schon deswegen nicht an, weil ihnen im Mahnverfahren keine zuständigkeitsbegründende Wirkung zukommt (vgl. BayObLG BB 2002, 1437; Zöller/Vollkommer, a.a.O., 26. Aufl., § 689 Rn. 5).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 2 AR 14/07
    Diese danach anzunehmende mit Rücksicht auf die Niederlassungsfreiheit in der EU rechtlich mögliche faktische Sitzverlegung führt entgegen der früher herrschenden so genannten "Sitztheorie" dazu, dass die Antragstellerin weiter als Gesellschaft englischen Rechts zu behandeln ist (vgl. dazu Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 50 Rn. 9) und in der Folge ihrer Niederlassungsfreiheit dann auch einen allgemeinen Gerichtsstand am Sitz ihrer Niederlassung in Deutschland hat (zum Benachteiligungsverbot allgemein: EuGH NJW 2002, 3614 ff (Überseering) und NJW 2003, 3331 ff (Inspire Art)).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 2 AR 14/07
    Diese danach anzunehmende mit Rücksicht auf die Niederlassungsfreiheit in der EU rechtlich mögliche faktische Sitzverlegung führt entgegen der früher herrschenden so genannten "Sitztheorie" dazu, dass die Antragstellerin weiter als Gesellschaft englischen Rechts zu behandeln ist (vgl. dazu Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 50 Rn. 9) und in der Folge ihrer Niederlassungsfreiheit dann auch einen allgemeinen Gerichtsstand am Sitz ihrer Niederlassung in Deutschland hat (zum Benachteiligungsverbot allgemein: EuGH NJW 2002, 3614 ff (Überseering) und NJW 2003, 3331 ff (Inspire Art)).
  • BGH, 14.07.1993 - X ARZ 461/93

    Zuständigkeitskonzentration auch für Auslandsmahnverfahren

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 2 AR 14/07
    Der Zuständigkeitsbestimmung steht es insbesondere nicht entgegen, dass sich die Sache noch im Mahnverfahren befindet und noch nicht rechtshängig ist, denn die Vorschrift des § 36 Nr. 6 ZPO ist auf einen Zuständigkeitsstreit zwischen verschiedenen Mahngerichten entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 1993, 2752 f (2752)).
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