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   KG, 16.05.2001 - (5) 1 Ss 286/99 (69/99)   

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https://dejure.org/2001,23689
KG, 16.05.2001 - (5) 1 Ss 286/99 (69/99) (https://dejure.org/2001,23689)
KG, Entscheidung vom 16.05.2001 - (5) 1 Ss 286/99 (69/99) (https://dejure.org/2001,23689)
KG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - (5) 1 Ss 286/99 (69/99) (https://dejure.org/2001,23689)
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  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Scheingeschäftsführer, Abführen

    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Tauglicher Täter ist nicht derjenige, der über den sich aus der Vertragsgestaltung ergebenden Rechtsschein verfügt, aber über keine Kompetenzen, um auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung des Geschäftsbetriebs Einfluß zu nehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 10. Februar 2000 - 1 Ss 1337/99 -).
  • KG, 01.12.1997 - 1 Ss 133/97
    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Fehlt es an einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen, bildet die subjektive Überzeugung des Tatrichters keine rechtstehlerfreie Grundlage für das Urteil (vgl. KG, Beschluß vom 1. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) - mit weit.
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Die Schlußfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie bloße Vermutungen sind, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen können (vgl. BGH NStZ 1986, 373; 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 11; KG, Beschluß vom 25. Juni 1998 -(5) 1 Ss 146/98 (28/98) - Kuckein in KK, StPO 4. Aufl., § 337 Rdn. 29; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, § 261 StPO Rdnrn. 2, 38; § 267 Rdn. 12).
  • KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Die Schlußfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie bloße Vermutungen sind, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen können (vgl. BGH NStZ 1986, 373; 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 11; KG, Beschluß vom 25. Juni 1998 -(5) 1 Ss 146/98 (28/98) - Kuckein in KK, StPO 4. Aufl., § 337 Rdn. 29; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, § 261 StPO Rdnrn. 2, 38; § 267 Rdn. 12).
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Das genügt nicht; denn die Widerlegung einer Beweisbehauptung hat nur einen sehr begrenzten Beweiswert für ihr Gegenteil (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 303 mit weit. Nachw.; NStZ 1986, 325).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Die Schlußfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie bloße Vermutungen sind, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen können (vgl. BGH NStZ 1986, 373; 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 11; KG, Beschluß vom 25. Juni 1998 -(5) 1 Ss 146/98 (28/98) - Kuckein in KK, StPO 4. Aufl., § 337 Rdn. 29; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, § 261 StPO Rdnrn. 2, 38; § 267 Rdn. 12).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Bei einem Zeugnis vom Hörensagen ist eine besonders genaue Prüfung erforderlich (vgl. BGHSt 33, 178, 182; NStZ 1988, 144; OLG Köln NStZ 1990, 557; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, § 337 StPO Rdn. 29).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Das Bereitstellen von Einrichtungen zum Glücksspiel (§ 284 Abs. 1, 3. Begehungsart StGB) ist eine gegenüber dem Veranstalten und Halten des Glücksspiels eigenständige Vorbereitungshandlung (vgl. BayObLG NStZ 1993, 491, 492 = NJW 1993, 2822; Lampe JuS 1994, 737), die in dem Zugänglichmachen von Spieleinrichtungen besteht.
  • BayObLG, 11.02.1993 - 5St RR 170/92
    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Das Bereitstellen von Einrichtungen zum Glücksspiel (§ 284 Abs. 1, 3. Begehungsart StGB) ist eine gegenüber dem Veranstalten und Halten des Glücksspiels eigenständige Vorbereitungshandlung (vgl. BayObLG NStZ 1993, 491, 492 = NJW 1993, 2822; Lampe JuS 1994, 737), die in dem Zugänglichmachen von Spieleinrichtungen besteht.
  • KG, 06.07.1998 - 1 Ss 58/98
    Auszug aus KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Ferner sollte das Tatbestandsmerkmal "öffentlich" durch genauere Feststellungen zu dem am Spiel beteiligten Personenkreis belegt werden (vgl. KG, Beschluß vom 6. Juli 1998 - (3) 1 Ss 58/98 (67/98) - v. Bubnoff in LK, § 284 StGB Rdn. 15).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

  • OLG Köln, 15.05.1990 - Ss 88/90
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

  • RG, 03.06.1921 - 795/21

    Zur Auslegung des § 284 StGB. (GlücksspielG.).

  • RG, 28.11.1921 - 967/20

    1. Sind zum Glücksspiel eingerichtete Räume Einrichtungen im Sinn des § 284 Abs.

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