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   KG, 16.05.2013 - (4) 161 Ss 52/13 (66/13)   

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https://dejure.org/2013,17682
KG, 16.05.2013 - (4) 161 Ss 52/13 (66/13) (https://dejure.org/2013,17682)
KG, Entscheidung vom 16.05.2013 - (4) 161 Ss 52/13 (66/13) (https://dejure.org/2013,17682)
KG, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - (4) 161 Ss 52/13 (66/13) (https://dejure.org/2013,17682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Aufklärungspflicht, Aussagetüchtigkeit, Glaubwürdigkeit, Tourette-Syndrom, kindlicher Zeuge

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 261 StPO, § 244 Abs 4 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines unter dem "Tourette-Syndrom" leidenden kindlichen Zeugen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit betroffener kindlicher Zeugen bei Vorliegen einer Ticstörung (hier: Tourette-Syndrom)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung einer Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts; eigene Sachkunde von Berufsrichtern bei der Würdigung von Zeugenaussagen und der Beurteilung ihrer Glaubhaftigkeit; Definition des gefährlichen Werkzeugs und der konkreten Gefährlichkeit im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die "Ticstörung” und die Aussagetüchtigkeit

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Revisionsrecht am Hochreck - die Aufklärungsrüge?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Immer wieder: Warum kann man keinen vernünftigen Beweisantrag stellen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 349
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    In solchen Fällen ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen geboten, da es sich hier um die Angaben über ein Geschehen handelt, bei dem es aufgrund des kindlichen Alters nicht allein auf die Frage der Glaubwürdigkeit zum Zeitpunkt der Vernehmung, sondern auch auf die Wahrnehmungsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen und die Zuverlässigkeit der Zeugen zum Zeitpunkt des Geschehens von Bedeutung sind (vgl. BGH NStZ 1990, 472 und BGH StV 1994, 173).

    Nachw.; die von der Verteidigerin zitierte Entscheidung [BGH StV 1994, 173] betraf eine ersichtlich nicht vergleichbare Fallgestaltung des mehrjährigen sexuellen Missbrauchs einer zur Tatzeit anfangs Fünfjährigen mit überwiegend unbestimmten Feststellungen zum Tatgeschehen und [offenbar] eine "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation, in der zudem verschiedene Gesichtspunkte die Richtigkeit der Beschuldigungen in Frage stellten).

  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185 = NJW 2005, 1999, 2001; BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79 - [juris] = BGHSt 29, 203; Senat, Beschluss vom 20. November 2012 - [4] 121 Ss 245/12 [294/12]).

    Soweit in dem fraglichen Antrag danach lediglich ein (Hilfs-) Beweisermittlungsantrag zu sehen ist, setzt eine zulässige Aufklärungsrüge nicht nur voraus, dass die Revision bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt, sondern es bedarf ferner der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und insbesondere, welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 316; NStZ 1999, 45; Senat, Beschluss vom 20. November 2012 - (4) 121 Ss 245/12 (294/12) - KG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - (2) 1 Ss 377/08 (43/08) - Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 244 Rn. 81).

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185 = NJW 2005, 1999, 2001; BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79 - [juris] = BGHSt 29, 203; Senat, Beschluss vom 20. November 2012 - [4] 121 Ss 245/12 [294/12]).
  • BGH, 06.11.1984 - 5 StR 628/84

    Vereinbarkeit einer Zeugenaussage mit der als wahr unterstellten Behauptung -

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    Beweisbehauptungen fehlen vielmehr gänzlich, denn es sind keine tatsächlichen Umstände oder Geschehnisse (oder sachverständig zu bewertende Tatsachen) zum Gegenstand des Antrags gemacht worden, sondern allenfalls Beweisziele angedeutet worden ("Glaubhaftigkeit der Angaben"), die sich erst aufgrund weiterer, vom Gericht zu ziehender Schlüsse ergeben könnten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93 - [juris] = BGHSt 39, 251; Urteil vom 6. November 1984 - 5 StR 628/84 - bei: Pfeiffer, NStZ 1985, 204 [205/206]).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    Beweisbehauptungen fehlen vielmehr gänzlich, denn es sind keine tatsächlichen Umstände oder Geschehnisse (oder sachverständig zu bewertende Tatsachen) zum Gegenstand des Antrags gemacht worden, sondern allenfalls Beweisziele angedeutet worden ("Glaubhaftigkeit der Angaben"), die sich erst aufgrund weiterer, vom Gericht zu ziehender Schlüsse ergeben könnten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93 - [juris] = BGHSt 39, 251; Urteil vom 6. November 1984 - 5 StR 628/84 - bei: Pfeiffer, NStZ 1985, 204 [205/206]).
  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt mithin z.B. vor, wenn in den Urteilsgründen Umstände außer Acht gelassen werden, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer Bedeutung sind, deren Einbeziehung in die Strafzumessungserwägungen deshalb nahe lag (vgl. z.B. BGH NStZ 2006, 227, 228 m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    Ausnahmen können sich ergeben, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 241).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 394/07

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    Die Erkrankung allein hat keine Beeinträchtigung der intellektuellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen zur Folge (vgl. etwa "Gilles de la Tourette - Syndrom - Ein Leitfaden für Lehrer", herausgegeben vom "Tourette-Gesellschaft Deutschland" e.V., pdf-Ausgabe S. 10, abrufbar unter www.tourette.de/download/leitfaden_lehrer. pdf; Astrid Viciano, Der mit den Tics, in: DIE ZEIT vom 9. Februar 2006; s. auch BGH, Urteil vom 6. November 2007 - 1 StR 394/07 - [juris]).
  • BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07

    In der Regel keine Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim Abschneiden von

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    Ebenso wie bei der Nr. 1 des Absatzes 1 handelt es sich bei der Nr. 2 um ein konkretes Gefährdungsdelikt, d.h. der Einsatz des gefährlichen Werkzeugs muss die konkrete Gefahr einer erheblichen, also überdurchschnittlichen, Verletzung hervorgerufen haben (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 50; Fischer, StGB 60. Aufl., § 224 Rn. 2; Stree/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 224 Rn. 3).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

    Auszug aus KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
    Soweit in dem fraglichen Antrag danach lediglich ein (Hilfs-) Beweisermittlungsantrag zu sehen ist, setzt eine zulässige Aufklärungsrüge nicht nur voraus, dass die Revision bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt, sondern es bedarf ferner der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und insbesondere, welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 316; NStZ 1999, 45; Senat, Beschluss vom 20. November 2012 - (4) 121 Ss 245/12 (294/12) - KG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - (2) 1 Ss 377/08 (43/08) - Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 244 Rn. 81).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

  • BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen

  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

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