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   KG, 16.05.2017 - 1 W 338/16   

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https://dejure.org/2017,16572
KG, 16.05.2017 - 1 W 338/16 (https://dejure.org/2017,16572)
KG, Entscheidung vom 16.05.2017 - 1 W 338/16 (https://dejure.org/2017,16572)
KG, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 1 W 338/16 (https://dejure.org/2017,16572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 PStG, § 54 PStG, § 25 PStV, § 35 PStV
    Geburtsregistereintrag: Berichtigung des mit dem Zusatz "Identität nicht nachgewiesen" versehenen Namens eines Elternteils durch einen anderen Namen mit demselben Zusatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Namensführung von Asylbewerbern mit nicht nachgewiesener Identität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 48; PStG § 58; PStV § 25; PStV § 35
    Namensführung von Asylbewerbern mit nicht nachgewiesener Identität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1526
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 25.05.2018 - 15 W 119/18

    Bindung der Standesämter und der Gerichte an den Fortfall des Hinweises auf die

    Zunächst ist zu konstatieren, dass der im Geburtenregister Nr.XX8/2014 des Standesamts F vorhandene Zusatz gemäß § 35 PStV "Identität nicht nachgewiesen" nicht der Beweiswirkung einer Eintragung nach § 54 PStG unterliegt (Senat StAZ 2016, 113; KG Berlin StAZ 2017, 273).
  • KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17

    Geburtseintrag der Kindesmutter: Anerkennung eines Document de Voyage pour les

    Zwar kann auch ein nicht nachgewiesener Name durch einen anderen nicht nachgewiesenen Namen mit dem Zweifelszusatz nach § 35 Abs. 1 PStV berichtigt werden (Senat, FamRZ 2017, 1526).
  • KG, 05.09.2023 - 1 W 221/23

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Eltern eines Kindes als

    Eine Berichtigung kommt gleichwohl nur dann in Betracht, wenn der betreffende Elternteil den Namen tatsächlich nicht oder bei der Beurkundung nicht mehr verwendet hat (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 W 338/16 - StAZ 2017, 273, 274).
  • KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22

    Geburtenregister: Berichtigung einschränkender Zusätze bei dem Kind sowie der

    Davon umfasst sind die im Geburtenregister aufzunehmenden Angaben zu den Eltern des Kindes (Gaaz/Bornhofen/Lammers, a.a.O., § 54, Rdn. 13) An dieser Beweiswirkung nehmen aber solche Eintragungen nicht teil, auf die sich ein einschränkender Vermerk im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 PStV bezieht (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 W 338/16 - StAZ 2017, 273, 274; BR-Drs. 713/08, S. 98).
  • LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19

    Voraussetzungen der Berichtigung eines Zusatzes im Geburtenregister

    Anerkannt ist deswegen, dass der im Geburtenregister vorhandene Zusatz gemäß § 35 PStV "Identität bzw. Namensführung nicht nachgewiesen" nicht der Beweiswirkung einer Eintragung nach § 54 PStG unterliegt (OLG Hamm, StAZ 2016, 113; KG Berlin StAZ 2017, 273).
  • KG, 28.02.2023 - 1 W 378/22

    Berichtigung des Geburtenregisters durch Löschung einschränkender Zusätze bei

    Davon umfasst sind die im Geburtenregister aufzunehmenden Angaben zu den Eltern des Kindes (Gaaz/Bornhofen/Lammers, a.a.O., § 54, Rdn. 13) An dieser Beweiswirkung nehmen aber solche Eintragungen nicht teil, auf die sich ein einschränkender Vermerk im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 PStV bezieht (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 W 338/16 - StAZ 2017, 273, 274; BR-Drs. 713/08, S. 98).
  • KG, 13.09.2023 - 1 W 221/23

    Von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass als

    Eine Berichtigung kommt gleichwohl nur dann in Betracht, wenn der betreffende Elternteil den Namen tatsächlich nicht oder bei der Beurkundung nicht mehr verwendet hat (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 W 338/16 - StAZ 2017, 273, 274).
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