Rechtsprechung
KG, 16.06.2004 - 1 W 392/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer im Ausland geschlossene Ehe nach deutschem Internationalen Privatrecht; Verstoß gegen den deutschen ordre public durch ein Eheverbot zwischen einer muslimischen Frau und einem Nichtmuslim im Recht der Volksrepublik Bangladesh; Antrag auf Löschung einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB Art. 13; PStG § 47
Religiös bedingtes Eheverbot in Bangladesh - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 70 III 383/01
- LG Berlin, 17.06.2003 - 84 T 74/03
- KG, 16.06.2004 - 1 W 392/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87
Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe
Auszug aus KG, 16.06.2004 - 1 W 392/03
Bei Ehen mit Auslandsbezug bestimmt sich dies nach Maßgabe des deutschen Internationalen Privatrechts: Zu prüfen ist, ob die zivilrechtlichen Wirkungen einer im Ausland vollzogenen Eheschließung für das Inland übernommen werden (vgl. BGH, NJW 1991, 3088; BayObLG, StAZ 1996, 300 m.w.N.;… Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, 38. Lieferung 2003, § 15a PStG, Rn. 36 f.;… MüKoBGB/Coester, 3. Aufl. 1998, Art. 13 EGBGB, Rn. 7).Aus Sicht eines effektiven Grundrechtsschutzes und des daraus abzuleitenden verfassungskonformen Verständnisses einfachen Rechts macht es keinen Unterschied, ob die Grundrechtsverletzung durch deutsche Behörden in der Verweigerung einer beantragten Eheschließung oder der Nichtanerkennung einer bereits geschlossenen Ehe besteht: In beiden Fällen ist es geboten, Art. 13 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB als konkretisiertes Verfassungsrecht anzuwenden (vgl. BGH, NJW 1991, 3088 [3090] zum Prüfungsumfang des Standesbeamten bei einem Antrag auf Anlegung eines Familienbuches für eine in Ghana geschlossene Ehe;… MüKoBGB/Coester a.a.O., Staudinger/Mankowski, BGB, Art. 13 EGBGB, Rn. 110a, formuliert, es entbehrte der inneren Logik und brächte eine Friktion in die Norm als Gesamtkomplex, wollte man Art. 13 Abs. 1 retrospektiv anwenden, Abs. 2 dagegen nicht).
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus KG, 16.06.2004 - 1 W 392/03
Erklärtes Ziel der Novellierung des Art. 13 EGBGB, die zur jetzigen Gesetzesfassung geführt hat, war es, den Anforderungen des "Spanier-Urteils" des BVerfG (BVerfGE 31, 58) Rechnung zu tragen und der Eheschließungsfreiheit des Art. 6 Abs. 1 GG hinreichend Geltung im Kollisionsrecht zu verschaffen (…Staudinger/Mankowski, a.a.O., Art. 13 EGBGB, Rn. 44). - KG, 04.04.2000 - 1 W 8107/99
Auszug aus KG, 16.06.2004 - 1 W 392/03
Für eine Kostenerstattungsanordnung nach der an sich zwingenden Vorschrift des § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist kein Raum, da die Beteiligte zu 3. als Standesamtsaufsichtsbehörde im Berichtigungsverfahren öffentliche Interessen wahrnimmt und deshalb nicht Beteiligte im Sinne des § 13 a Abs. 1 FGG in Verbindung mit § 48 Abs. 1 PStG ist (vgl. Senat, StAZ 2000, 216 m.w.N.).